BiBi-Fan kündigt Selbstmord an

Aktua­li­siert am 16. Mai 2016 um 12:32 Uhr

Große Aufregung in der Nacht zum Freitag bei Facebook

Der vie­len durch sei­ne You­tube-Vide­os bekann­te und dafür gelieb­te F. aus Ber­lin hat­te in der Grup­pe „TV Talk” öffent­lich sei­nen Selbst­mord ange­kün­digt. Zudem erhiel­ten am Don­ners­tag­abend meh­re­re Freun­de von F. Abschieds­brie­fe über den Nach­rich­ten­dienst von Face­book. Eine Freun­din schreibt: „Oh nein, ich habe soeben einen Abschieds­brief bekom­men.” Ein ande­rer Face­book­nut­zer schreibt: „Ich haben auch einen Abschieds­brief bekom­men. Mir hat er heu­te schon sol­che Andeu­tun­gen geschrie­ben!”, und dann „Ich kann ihn nicht errei­chen! Was soll ich tun? Ich habe Angst, ich mag ihn doch so!” Noch in der Nacht wur­de die Poli­zei ein­ge­schal­tet, die F. nach aktu­el­lem Stand in eine Kli­nik gebracht hat.

Hat Bianca Döhring damit ihr Ziel erreicht?

Der gro­ße BiBi-Fan hat in den letz­ten Mona­ten immer wie­der lus­ti­ge und auf­wen­di­ge Vide­os über Bian­ca Döh­ring ver­öf­fent­licht und damit den Kult um die Ham­bur­ge­rin maß­geb­lich mit auf­ge­baut. Nach dem jüngs­ten Droh-Video von Bian­ca Döh­ring frag­te er bei Face­book, wer die drit­te Abmah­nung bekom­men hät­te. Bekannt waren bis zu dem Droh-Video nur die Abmah­nun­gen gegen Blas­ting-News und Big Brot­her-Radio. Womög­lich geht F. davon aus, dass ihm die drit­te Abmah­nung gilt.

Bian­ca Döh­ring sprach noch wei­te­re Dro­hun­gen gegen Kri­ti­ker aus, auch gegen alle Inter­net­nut­zer. „Es wird kri­mi­nell … die sind in die Fal­le getappt … dafür wer­den sie der­be bezah­len müs­sen” droh­te Bian­ca und teil­te mit, dass ihr Anwalt wegen der vie­len Straf­ta­ten gar nicht hin­ter­her käme. „Alle Sei­ten wer­den der­zeit vom LKA über­wacht, und die haben noch ganz ande­re Sachen gefun­den”, freut sich Bian­ca und ver­spricht, dass jeder, der etwas pos­tet, auf eine „Lis­te” kommt.

Ob Bian­ca jetzt anders über ihr Ver­hal­ten und ihre Dro­hun­gen denkt? Was meinst du?

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UJltimate Plän
UJltimate Plän
13. Mai 2016 13:35

Also wenn jemand sagt: „Du darfst dort und da nicht dei­ne freie Mei­nung äußern sonst zei­ge ich dich an und dann reicht dann dein Gehalt nicht aus um bla bla” ist defi­nitv § 240 StGB (Nöti­gung) von Rele­vanz. Ich wün­sche F. das er die Hil­fe bekommt die er braucht um schnell wie­der gesund zu werden.