BiBi spricht Morddrohung gegen Radiosender aus

Morddrohung von Bianca Döhring

Aktua­li­siert am 23. Febru­ar 2021 um 18:43 Uhr

Der Jour­na­list Mar­cel Adler, der vie­len durch sei­ne Arti­kel für Blas­ting­news bekannt ist, hat heu­te einen Aus­schnitt aus einem heim­lich auf­ge­zeich­ne­ten Tele­fon­ge­spräch von Bian­ca Döh­ring ver­öf­fent­licht. Dar­in spricht BiBi eine Mord­dro­hung gegen das Big Brot­her-Radio aus. Auf­ge­nom­men wur­de das Gespräch angeb­lich am 3. Juni. An die­sem Tag lief die vor­erst letz­te Sen­dung bei Big Brother-Radio.

In der Auf­nah­me sagt Bian­ca Döhring:

„…ist mir egal, auch wenn ich dem Son­der­ein­satz­kom­man­do bescheid sage und die das gan­ze Big Brot­her-Radio stür­men und zusätz­lich Leu­te kom­men, die wirk­lich den Leu­ten den Schä­del von den Schul­tern schla­gen. Ich sag es dir, das ist mir egal. Die­se Leu­te inter­es­sie­ren mich ab heu­te nicht mehr. Mit allen Mit­teln wer­de ich jetzt arbei­ten, das sage ich dir. Also du weißt Bescheid. Ne und wenn du irgend­wann von Todes­op­fern hörst aus dem Big Brot­her-Radio, dann war dass der Son­der­ein­satz­ko… Also wir wer­den jetzt auch ver­stärkt durch­star­ten. Jetzt mit einst­weil­li­gen Ver­fü­gun­gen ist es nicht mehr getan. Ab heu­te sol­len die sich dop­pelt warm anziehen.”

Bian­ca Döh­ring – Mord­dro­hung gegen Big Brother-Radio

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Blanka Röhring
Blanka Röhring
26. Juni 2016 17:01

Ich bin geschockt. Ich mag das Radio und es gibt 3Sendeformen: 1. Alex and fri­ends, ein gemisch­ter Talk zu The­men rund um Big­Brot­her, 2. Inter­views mit Big­Brot­her Teil­neh­mern, 3. Der Radio Stamm­tisch, wo jeder anru­fen, plau­dern, blö­deln und trat­schen kann. Die Pro­duk­te, die B.D. vor­ge­legt hat (Buch und CD) sind nun­mal nicht gut und statt mit Mul­ti­pli­ka­to­ren wie dem Radio zusam­men zu arbei­ten, fin­det von B.D. eine Ver­fol­gungs­jagt statt. Ich den­ke BiBi soll­te bei BB den Typ der „natür­li­chen Schön­heit” geben. Jeden­falls ist/ war so ihr Port­fo­lio auf­ge­baut. Das dies nicht glaub­wür­dig ist mit der Per­son B.D. muß zwangs­läu­fig dis­ku­tiert werden.

Bogdan_Der_Barmherige
Bogdan_Der_Barmherige
26. Juni 2016 17:33

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Also wirk­lich!!! Ist der Adler ver­rückt? Hat er denn noch immer nicht begrif­fen, dass bun­des­deut­sche Geset­ze nur auf die Kritiker,Journalisten,Satiriker,Kunden,Fans u.ä Anwen­dung fin­den? Klar, die deut­schen Geset­ze ver­bie­ten die kom­plet­ten Machen­schaf­ten der Döh­ring! Sie ist aber auf Döh­ring sel­ber nicht anwend­bar, wie aktu­ell z.B.:

*STRAFGESETZBUCH*
****************************
§ 241
Bedrohung

(1) Wer einen Men­schen mit der Bege­hung eines gegen ihn oder eine ihm nahe­ste­hen­de Per­son gerich­te­ten Ver­bre­chens bedroht, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr oder mit Geld­stra­fe bestraft.

(2) Eben­so wird bestraft, wer wider bes­se­res Wis­sen einem Men­schen vor­täuscht, daß die Ver­wirk­li­chung eines gegen ihn oder eine ihm nahe­ste­hen­de Per­son gerich­te­ten Ver­bre­chens bevorstehe.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Men­schen rechts­wid­rig mit Gewalt oder durch Dro­hung mit einem emp­find­li­chen Übel zu einer Hand­lung, Dul­dung oder Unter­las­sung nötigt, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.

(2) Rechts­wid­rig ist die Tat, wenn die Anwen­dung der Gewalt oder die Andro­hung des Übels zu dem ange­streb­ten Zweck als ver­werf­lich anzu­se­hen ist.

(3) Der Ver­such ist strafbar.
————————————————————————————————-

Als „Mit­wis­ser” hät­te der Gesprächs­part­ner die ange­kün­dig­te Straf­tat eigent­lich zur Anzei­ge brin­gen müs­sen, ansons­ten wür­de er sich nach § 138 (StGB)
*Nicht­an­zei­ge geplan­ter Straf­ta­ten* straf­bar machen (es wäre auch unse­re staats­bür­ger­li­che Pflicht 😉 )…ich schwei­fe ab

Lie­ber Anwalt der Prof.Dr.Dr.med.Dr.rer.nat. Bian­ca Döh­ring (selbst­ver­ständ­lich den­ken sie sich die Zusät­ze – auch beim Anspre­chen jener Per­son – wie *Hochwohlgeboren*,*von Got­tes Gna­den*, *Köni­gin von Deutschland*,*Königin von Mallorca*,*Wüstenprinzessin* etc.pp ein­fach dazu).

Ihre Klientin/Mandantin/Geschäftspartnerin/Ziehkind (Ich blick da ohne­hin nicht mehr durch 😀 ) scheint ohne ihre Für­sor­ge immer über das Ziel hinauszuschießen.

Fra­ge: Kann das SEK (Son­der­Ein­satz­Kom­man­do) der Bun­des­po­li­zei auf Anord­nung der Frau Döh­ring aus­rü­cken? Nein? Gut! (Hat eher etwas von einer Kom­bi­na­ti­on Amtsanmaßung/Größenwahn) Kann sie Leu­te beauf­tra­gen, wel­che ande­re ermor­den sol­len? Ja? ups.…

Sie sind ja – so glau­be ich – „Medi­en­an­walt” (sie sind ja auch Schauspieler/Politiker etc.pp) und wohl dann eher im *Inter­net­recht* zuhau­se. Wenn sie nicht wirk­lich sat­tel­fest im Straf­recht sind, schau­en sie einfach:
——————————————————————————
§ 20 Straf­ge­setz­buch (StGB)

Schuld­un­fä­hig­keit wegen see­li­scher Störungen

Ohne Schuld han­delt, wer bei Bege­hung der Tat wegen einer krank­haf­ten see­li­schen Stö­rung, wegen einer tief­grei­fen­den Bewußt­seins­stö­rung oder wegen Schwach­sinns oder einer schwe­ren ande­ren see­li­schen Abar­tig­keit unfä­hig ist, das Unrecht der Tat ein­zu­se­hen oder nach die­ser Ein­sicht zu handeln.
—————————————————————————–

Es liest sich wie ein „about me” der Bian­ca Döh­ring und Bewei­se (nicht nur Indi­zi­en) gibt es hau­fen­wei­se. Die Dame (ihre Kli­en­tin) könn­te nur so mit Strafanträgen,Zivilklagen etc. pp bom­ba­diert wer­den – und das von wirk­lich allen Sei­ten (machen wir aber nicht).

Nicht nur das StGB könn­te kom­plett bei ihr aus­ge­schlach­tet wer­den, son­dern z.B. auch
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Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG)
§ 18 Ver­wer­tung von Vorlagen

(1) Wer die ihm im geschäft­li­chen Ver­kehr anver­trau­ten Vor­la­gen oder Vor­schrif­ten tech­ni­scher Art, ins­be­son­de­re Zeich­nun­gen, Model­le, Scha­blo­nen, Schnit­te, Rezep­te, zu Zwe­cken des Wett­be­werbs oder aus Eigen­nutz unbe­fugt ver­wer­tet oder jeman­dem mit­teilt, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
(2) Der Ver­such ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag ver­folgt, es sei denn, dass die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de wegen des beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­ses an der Straf­ver­fol­gung ein Ein­schrei­ten von Amts wegen für gebo­ten hält.
(4) § 5 Num­mer 7 des Straf­ge­setz­bu­ches gilt entsprechend.
——————————————————————————
Wenn sie auch Regio­nal­po­li­ti­ker der SPD sind (sofern die Infor­ma­ti­on natür­lich stimmt), hof­fe ich, dass nicht sie für jene *Flau­sen in ihrem Kopf* zustän­dig sind. 

Ich weiß, SIE wer­den zivil­recht­lich vor­gehn bzw. sind sie vor­ge­gan­gen, aber bei der Fül­le an geschä­dig­ten Per­so­nen die ihre Kli­en­tin durch sie produziert.….nun.…

Auf §§ 7,12 und 16 des UrhG (Urhe­ber­recht­ge­setz) muß ich wohl nicht geson­dert hin­wei­sen (denn jene Inhal­te soll­ten ihnen ohne­hin durch die Ver­trä­ge Pro7-Media/­SiXX bekannt sein).

Das ihre Kli­en­tin nicht die gerings­te Chan­ce hat ihre For­de­run­gen durch­zu­set­zen (es sei denn natür­lich sie set­zen auf die Inkom­pe­tenz der geg­ne­ri­schen Par­tei) soll­ten sie ihrer Kli­en­tin doch schon mal – viel­eicht bei einem Kaf­fee – vermitteln.

Wie­so eigent­lich kei­nen „Gegen­dar­stel­lungs­an­spruch” nach § 11 Hmb­Pres­seG, § 12 NDR-StV,§ 10 Hmb­Me­di­enG Herr Anwalt? Ach so, weil *Medi­en­zi­vil­recht* im all­ge­mei­nen Zivil­recht kei­ne Ent­spre­chung fin­det? Aber ihre Kli­en­tin MONEY! MONEY! MONEY! haben möchte?

Wie *gut* der Rechts­schutz ihrer Man­dan­tin ist (Ich gehe mal davon aus, dass sie eine abge­schlos­sen hat), kann ich nicht beur­tei­len. Ich ver­mu­te aber, dass es ein Leich­tes ist, ihrer Man­dan­tin nach­zu­wei­sen, dass sie gegen den Recht­schutz­ver­trag ver­sto­ßen hat und somit nicht etwa die geg­ne­ri­sche Par­tei son­dern sie allei­nig – durch Gier (wel­ches halt zu extrem feh­ler­haf­ten ver­hal­ten führ­te) – dafür ver­ant­wort­lich ist und jene Insti­tu­ti­on daher die Kos­ten von ihrer Kli­en­tin wie­der­ha­ben möchte.

Ihre Betrü­ge­rei­en, Dro­hun­gen etc. sind bes­tens doku­men­tiert und archiviert.

Wenn sie ihr nicht schleu­nigst Ein­halt gebie­ten, wird sie Mal­lor­ca ent­we­der nie – als Wohn­ort – sehn oder jene schö­ne Insel viel(l)eicht in Hand­schel­len verlassen.

In Lie­be

Ihr Bog­dan

Fan von diesem Blog
Fan von diesem Blog
Antwort an  Bogdan_Der_Barmherige
26. Juni 2016 20:17

Bog­dan, ein­fach Klas­se geschrie­ben. Dss geht run­ter wie Öl. Danke

Wärter
Wärter
Antwort an  Bogdan_Der_Barmherige
27. Juni 2016 03:27

Es besteht ja qua­si Flucht­ge­fahr, weil sie ja wirk­lich nach Mal­le flüch­ten will vor die­sen gan­zen kran­ken Men­schen hier.

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 00:22

https://www.facebook.com/1637465116575481/videos/vb.1637465116575481/1649693322019327/?type=2&theater
„Herz­lich Will­kom­men im Team”

Und wie vie­le von den „neu­en Berater/innen” kom­men von hier? 🙂
Habt ihr euch alle flei­ßig beworben?

Checker
Checker
Antwort an  Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 14:00

Sagen wir mal so: Du bist nicht der ein­zi­ge, der auf die Idee gekom­men ist. 😉

Fischbrötchen
Fischbrötchen
27. Juni 2016 03:02

Die gan­ze Num­mer ist har­ter Tobak kei­ne Fra­ge, Bian­ca hat rich­tig einen am Helm, aber die Ver­öf­fent­li­chung hät­te man geschick­ter machen kön­nen über drit­te so den­ke ich das die Num­mer noch ein Nach­speil haben könnte.

Tiego
Tiego
Antwort an  Fischbrötchen
27. Juni 2016 14:10

war wirk­lich unge­schickt. der adler ist aber kein pro­fi- son­dern hob­by­jour­na­list. vom BBR hast du ganz klar kei­ne ahnung.

Fischbrötchen
Fischbrötchen
Antwort an  Tiego
28. Juni 2016 21:51

erst hat­te ich Gän­se­haut vor Angst nach der Ant­wort aber dann war es doch nur die Atem­not vor Lachen bezüg­lich BBR

ErsteReiheKlatscher
ErsteReiheKlatscher
27. Juni 2016 04:56

Mei­ne Fresse!!!

Ich hof­fe doch sehr das es jetzt auch dem letz­ten reicht, also auch jenen die es bis jetzt immer noch nicht geschafft haben die­se Per­son anzuzeigen.
Die Anzei­gen kön­nen (wenn gewünscht) anonym bei der Poli­zei gestellt werden.Einfach alle screen­shots, Hass­vi­de­os, Droh­bot­schaf­ten usw. eben alle Bewei­se (und davon gibt es allei­ne hier im Blog zur genü­ge) übergeben.

Forza Azzurri
Forza Azzurri
Antwort an  ErsteReiheKlatscher
27. Juni 2016 13:56

Klas­se! Fang du schon ein­mal an, dann brau­che ich es nicht mehr zu tun. Die Poli­zei braucht ja auch nicht alles dop­pelt zu haben, sie hat ja noch ande­res zu tun. Die EM ist jetzt in der heis­sen Pha­se und ich muss noch für heu­te Abend Grill­koh­le, Steaks, Bier und Piz­za besor­gen. Ich hof­fe ja, dass Ita­li­en wei­ter­kommt. Bin ein wenig im Stress.

Aber im Ernst: Wenn du den Mar­cel lieb hast, soll­test du ihn fra­gen, ob er nicht lang­sam etwas beson­ne­ner an die Sache ran­ge­hen soll­te? Wie­so stellt er jetzt zu allem Ueber­fluss noch sei­nen Arbeit­ge­ber öffent­lich (!) bloss?? Blas­ting­news hat ja sei­nen Sitz in der Schweiz, und auch dort besteht Lohn­zah­lungs­pflicht. Er könn­te sei­ne Ansprü­che also auch ein­kla­gen, ohne soviel Staub auf­zu­wir­beln und das Tisch­tuch end­gül­tig zu zer­reis­sen. Dass der Mar­cel Adler die Still­hal­te­ver­ein­ba­rung ein­sei­tig gebro­chen hat, könn­te für einen Aus­sen­ste­hen­den auf den ers­ten Blick als Illoya­li­tät ange­se­hen wer­den, zumal der Mar­cel sich ja wenig schmei­chel­haft über Man­fre­di äus­sert. Ein zukünf­ti­ger poten­ti­el­ler Per­so­nal­chef der meh­re­re Bewer­bun­gen für eine freie Stel­le zu sich­ten hat, wird das Dos­sier ganz schnell in den run­den Ord­ner ent­sor­gen, wenn dem Bewer­ber der Ver­dacht von ver­gan­ge­ner Untreue gegen­über sei­nem Arbeit­ge­ber anhaf­tet. Es sei denn, er hät­te viel Zeit und Mus­se sich hier ein­zu­le­sen 😉 Ich hof­fe ja, der Mar­cel hat einen wirk­lich guten Plan zu sei­ner Ver­tei­di­gung und der Zeit danach.

Checker
Checker
Antwort an  Forza Azzurri
27. Juni 2016 14:58

Tjo, ist immer die Fra­ge, ob der zukünf­ti­ge Arbeit­ge­ber den alten Arbeit­ge­ber für schuld­los hält. Es soll ja auch noch Arbeit­ge­ber geben, die es gut fin­den, wenn sich ein Arbeit­neh­mer nicht von jedem alles gefal­len lässt.

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
Antwort an  ErsteReiheKlatscher
27. Juni 2016 14:28

Ja, Leu­te macht mal Druck!
Je mehr Anzei­gen bei den Staats­an­walt­schaf­ten in Han­no­ver und Ham­burg ein­ge­hen, um so eher wir der Frau das Abzo­cken erschwert!
Viel(l)eicht wer­den dann auch noch mehr Anzei­gen raus gehen, wenn man/frau sieht, wie weit die Betrü­ge­rei­en von Frau Döh­ring gehen und wie weit sie zurück liegen!
Im Prin­zip ist das gesam­te Geschäfts­ge­ba­ren der Frau Bian­ca Döh­ring das einer klas­si­schen Hochstaplerin!
Wenn es stimmt, dass sie 10 Jah­re im Geschäft ist, wie sie immer behaup­tet, dann betrügt sie seit 10 Jahren!!!

Hier mal die Anschrif­ten der Staatsanwaltschaften:
Staats­an­walt­schaft Hannover
Vol­gers­weg 67
30175 Hannover
E‑Mail: [email protected]
Tele­fon: 0511 – 347–0

Staats­an­walt­schaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
E‑Mail: [email protected]
Tele­fon: 040 – 428 28–0

Jede Anzei­ge kann aber auch an der Poli­zei­stel­le dei­nes Ver­trau­ens abge­ge­ben werden. 🙂

Anonyme Häjter
Anonyme Häjter
27. Juni 2016 11:42

Bei Mar­cel Adler lie­gen die Ner­ven blank. Er schreibt bei FB:

„Hier schreibt ja stän­dig die Hob­by­ju­ris­tin mit den vie­len Fake­na­men Clau­dia Be, Bet­ti­na Schlos­ser – und mor­gen kommt der nächs­te Name. Vie­le wis­sen wer das ist. Die Dame schiebt die wirk­lich guten Kom­men­ta­re mit ihren Straf­ge­setz­buch-Erklä­run­gen immer zu weit run­ter. Ick lösche die­se uns allen bekann­te Per­son daher immer mal wieder.”

Jetzt zen­siert der Adler auch schon was im nicht passt. Will­kom­men in BiBis Welt!

Bibi im Bulli
Bibi im Bulli
Antwort an  Anonyme Häjter
27. Juni 2016 13:11

ist ja auch lang­wei­lig, wenn San­dra über­all Mist schreibt. Jeden Tag einen neu­en Fake- ACC und nur Müll labern. Die­se Frau ver­ste­he wer will. Bekannt ist sie ja, lei­der durch­weg auf nega­ti­ve Wei­se. Eine Dumm­schwät­ze­rin sper­ren ist ok.. das hat nichts mit dem Syn­drom von Nus­spli- Creme zu tun.

Checker
Checker
Antwort an  Anonyme Häjter
27. Juni 2016 14:06

Fin­de ich auch etwas unglück­lich. Ande­rer­seits waren die Posts schon ziem­lich lang, öde und dien­ten vor­nehm­lich der Einschüchterung.

Alfred
Alfred
Antwort an  Checker
27. Juni 2016 14:47

Um wel­che Pos­tings geht es denn bzw in wel­cher Grup­pe kann man sich austauschen?

Bibi im Bulli
Bibi im Bulli
Antwort an  Alfred
28. Juni 2016 00:06

Bibi Tur­ban.

Mimi
Mimi
27. Juni 2016 14:19

Ich hof­fe sehr, daß Mar­cel jetzt kei­ne gra­vie­ren­den Feh­ler macht. Ich bin ges­tern ziem­lich erschro­cken, als es hieß, die Ver­öf­fent­li­chung der Sprach­nach­richt sei strafbar.
Jetzt küh­len Kopf bewah­ren und unbe­dingt auch immer vor­her alles juris­tisch abklä­ren. Ich hab das Gefühl, Mar­cel hat noch kei­nen Anwalt. Wenn er finan­zi­el­le Unter­stüt­zung dafür braucht, soll­te er das doch irgend­wie mit­tei­len. Viel­leicht fin­den sich meh­re­re, die dazu etwas bei­steu­ern würden.…..Also ich wäre im Rah­men mei­ner Mög­lich­kei­ten bereit dazu.

Yap
Yap
Antwort an  Mimi
27. Juni 2016 15:52

mar­cel adler ist auch nicht bes­ser als biancer

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Mimi
27. Juni 2016 17:40

Ja, der Adler soll­te imo beson­nen und vor­al­lem tak­tisch agie­ren. Ich gehe davon aus, das er anwalt­lich ver­tre­ten wird/ist bei DER Kako­pho­nie einer unbe­re­chen­ba­ren Frau – ich mei­ne Die mit dem „Niveau”.

In deren geho­be­ner Sprach­kul­tur die Wör­ter: Abschaum, krau­chen­de Wür­mer, ver­fick­tes Land, ver­fick­te Men­schen, fickt euch, ans-Bein-Pis­ser, Eier­schauk­ler etc etc ihren „Intel­lekt” über­deut­lich abbilden

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 14:52

Ich bekom­me echt das Kot­zen, wenn ich das hier sehen und lesen muss!
https://www.facebook.com/1637465116575481/photos/a.1638790453109614.1073741828.1637465116575481/1649980248657301/?type=3&theater

PeTA hat­te ich bereits ange­schrie­ben und nach­ge­fragt, ob das stimmt, dass Juckel­heim damit wer­ben darf, bis­her kei­ne Ant­wort, eben­so kei­ne Ant­wort von D. Juchheim!

Oft hilft es ja auch, wenn die meh­re­re Nach­fra­gen bekom­men, also wer Zeit hat, bit­te mal hier hin­schrei­ben oder ‑mai­len:
http://www.petadeutschland.de/formulare/view.php?id=10
[email protected]

Dan­ke! 🙂

Checker
Checker
Antwort an  Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 16:55

Jo, ihre neu­es­ten vor­her/­nach­her-Fotos sind auch wie­der toll. Wie immer.…Vorher-Foto stär­ker beleuch­tet und ger­ne mit Blaustich(wirkt immer krank/fahl und lässt Kon­tu­ren und Schat­ten beson­ders hart erschei­nen, wordurch z.B. Fal­ten deut­li­cher hervorstechen).…Nachher-Foto mit Rot­stich, häu­fig eher indi­rekt beleuch­tet und unscharf(nicht umsonst wird Rot­licht in Bor­del­len genutzt). Wenn man sich die gan­zen Bil­der anschaut, hat das Methode…

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Checker
27. Juni 2016 19:59

Che­cker, sie foto­gra­fiert nichts (außer mal ein Motiv mit schwarz­rot­gold-Bänd­chen an ihre Tie­gel geschmis­sen) , nix, nada – sie ver­wen­det aus­schließ­lich Fotos die ihr von ihren (Juch­heim Team)Schwestern und Brü­dern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Tex­te wer­den eben­falls „gestellt”. Sie tut nichts.

Und wennnnnnn sie dann doch mal schreibt, dann erkennst du es an der unsäg­lich tum­ben Spra­che, den vie­len „put­zi­gen” emo­ti­cons, den hin­ter fast jeden Satz geklemm­ten Aus­ru­fe­zei­chen und dem „Ver­sal-Gebrül­le” zwischendurch.

Is so.

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
Antwort an  Robina Hütchen
27. Juni 2016 23:41

Sie kopiert, gera­de die Vor­her-/Nach­her­bild­chen wahl­los aus dem WWW, nicht nur von ihren Juch­heim Brü­dern und Schwestern. 🙂

Bogdan_Der_Barmherige
Bogdan_Der_Barmherige
27. Juni 2016 15:50

http://www.swr.de/-/id=15467798/property=full/5vsve7/Mann%20begutachtet%20Unterlagen%20mit%20Hilfe%20einer%20Lupe%20%20Justitia-Statue.jpg

@*Fischbrötchen* & *Tie­go*

Ihr meint sicherlich:
___________________________________________________________________

Straf­ge­setz­buch § 201: Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit des Wortes:

(1) Mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht­öf­fent­lich gespro­che­ne Wort eines ande­ren auf einen Ton­trä­ger auf­nimmt oder
2. eine so her­ge­stell­te Auf­nah­me gebraucht oder einem Drit­ten zugäng­lich macht. 

(2) Eben­so wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu sei­ner Kennt­nis bestimm­te nicht­öf­fent­lich gespro­che­ne Wort eines ande­ren mit einem Abhör­ge­rät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 auf­ge­nom­me­ne oder nach Absatz 2 Nr. 1 abge­hör­te nicht­öf­fent­lich gespro­che­ne Wort eines ande­ren im Wort­laut oder sei­nem wesent­li­chen Inhalt nach öffent­lich mitteilt.
_____________________________________________________________________

Könn­te man mei­nen. Hier geht es aber um eine ange­kün­dig­te Straf­tat (ob sie nun ernst gemeint ist oder nicht und sie eigent­lich „schuld­un­fä­hig” ist, spielt hier­bei kei­ne Rol­le denn eine Bedro­hung liegt ein­deu­tig vor).

Wäre es ein Gespräch zwi­schen Adler und Döh­ring gewe­sen (aus sei­ner Ein­lei­tung ist her­r­aus­zu­hö­ren, dass dem nicht so ist) dürf­te Adler es z.B. in einem Zivil­pro­zess i.d.R. nicht ver­wen­den und könn­te sogar dafür belangt wer­den (Auf­nah­me des „nicht öffent­lich gespro­che­ner Wor­tes” ist eine Straf­tat gem. §201 StGB). Vergl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07.

Grund­sätz­lich ist eigent­lich die Ver­wer­tung von Ton­mitt­schnit­ten in Zivil­pro­zes­sen unzu­läs­sig. Zuläs­sig sind sie aber dann, wenn es um eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on geht wel­che straf­be­wehrt sind (OLG Stutt­gart, Urteil vom 18.11.2009 – Az.: 3 U 128/09)

Bei Straf­ta­ten (selbst wenn nur ange­kün­digt, denn dann ist es ein „Bedro­hung”) kann sich der Klä­ger (z.B.) Döh­ring näm­lich nicht auf ein „über­wie­gen­des Inter­es­se an der Ver­trau­lich­keit” beru­fen (Vergl. hier­zu : LG Ham­burg · Urteil vom 23. Mai 2008 · Az. 324 O 38/08)

Zitat aus Urteil:

„Dem Klä­ger steht der gel­tend gemach­te Unter­las­sungs­an­spruch unter kei­nem recht­li­chen Gesichts­punkt zu. Ins­be­son­de­re ergibt sich ein der­ar­ti­ger Anspruch nicht aus einer ent­spre­chen­den Anwen­dung der §§ 823 Abs. 1 und 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Ver­bin­dung mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG erge­ben­den all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­recht. Bei der gebo­te­nen Abwä­gung der wider­strei­ten­den Inter­es­sen über­wiegt das Infor­ma­ti­ons­in­ter­es­se der Öffent­lich­keit das Per­sön­lich­keits­recht des Antragstellers”

Die Ver­öf­fent­li­chung war ein­deu­tig von öffent­li­chen Intres­se, zumal so auch die Mit­ar­bei­ter von „BB-Radio” sich auf ein bevor­ste­hen­des Übel incl. ihrer ange­droh­ten Kon­se­quenz des Todes gewarnt wer­den kön­nen, da sie kei­ne expli­zie­te Per­son ange­spro­chen hat und ledig­lich von bal­di­gen Todes­op­fer, die gege­ben­falls unter Poli­zei­schutz hät­te gestellt wer­den kön­nen. Adler hat somit sei­ner staats­bür­ger­li­chen Sorg­falts­pflicht Rech­nung getragen.

Herr Adler müß­te rechts­wid­rig gehan­delt haben, er müß­te mit­ge­schnit­ten haben und zusätz­lich Din­ge der „Pri­vat­sphä­re” ver­öf­fent­lich haben, dem ist aber nicht so und da er es ohne­hin nicht war, ist es GRUNDSÄTZLICH in einem Zivil- oder auch Straf­pro­zess anwend­bar (Sei­ne Quel­le preis­ge­ben muß er nicht)

denn, (in dem Urteil ging es um eine ver­öf­fent­li­che E‑Mail, wel­ches auch durch § 201 StGB geschützt ist, ob E‑Mail oder Tele­fo­nat spielt also kei­ne Rolle):

„Zwar weist der Antrag­stel­ler zutref­fend dar­auf hin, dass die streit­ge­gen­ständ­li­chen E‑Mails kei­ne schwe­ren Straf­ta­ten oder schwer­wie­gen­den poli­ti­schen Vor­gän­ge erhel­len. Vor­lie­gend ist jedoch, wie erläu­tert, kein in einem sol­chen Sin­ne gestei­ger­ter „Öffent­lich­keits­wert“ der Infor­ma­ti­on erfor­der­lich, mit dem eine rechts­wid­ri­ge Infor­ma­ti­ons­er­lan­gung aus­ge­gli­chen wer­den müsste”

Somit wird auch der „Täter” – also der Mit­schnei­den­de – nicht straf­recht­lich belangt.

Das OLG Düs­sel­dorf hat in einem Urteil ent­schie­den, dass die Ver­wen­dung von heim­lich auf­ge­zeich­ne­ten Gesprächs­mit­schnit­ten auch in Zivil­pro­zes­sen statt­haft ist (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. I‑20 U 151/07)

Jenen „Schutz” den Bian­ca Döh­ring und ihr Anwalt viel­eicht glau­ben zu haben, wur­de schon in stän­di­ger Recht­spre­chung wider­spro­chen, ich zitie­re mal aus: BayOLG – Urteil vom 20.01.1994 – Akten­zei­chen 5 St RR 143/93 :

„Leit­satz: 1. Die Wie­der­ga­be und Ver­wer­tung von Tele­fon­ge­sprä­chen, die von Drit­ten mit­ge­schnit­ten wur­den, ist schlecht­hin unzu­läs­sig, soweit der Inhalt dem Kern­be­reich pri­va­ter Lebens­ge­stal­tung, der soge­nann­ten Intim­sphä­re, zuge­ord­net wer­den muss.” 

„Leit­satz: 2. Gesprächs­tei­le, die nicht dem Kern­be­reich pri­va­ter Sphä­re ange­hö­ren, kön­nen ver­wer­tet wer­den, wenn die Inter­es­sen der All­ge­mein­heit im Ver­hält­nis zu den grund­recht­lich geschütz­ten Belan­gen der Gesprächs­part­ner so über­wie­gen, dass eine Ver­wer­tung der Ton­band­auf­nah­men als zuläs­sig anzu­se­hen ist.”

So heißt es z.B. auch im Urteil des LAG Ber­lin (AZ: 9SA 114/87), dass bei einem Mikro­fon , das heim­lich an der Kas­se einer Bäcke­rei ange­bracht wur­de, und mit dem auf Grund der Auf­nah­me bewie­sen wur­de, dass von 106 Kun­den nur bei 51 das Geld in die Kas­se geflos­sen ist, die­se Auf­nah­me als Beweis­mit­tel zuge­las­sen wurde.

Dazu der Kommentar:

„Hier­bei han­delt es sich jedoch bei dem Tat­be­stand, der durch die Auf­zeich­nung bewie­sen wer­den soll­te, um ein straf­recht­lich rele­van­tes Ver­ge­hen. Das ist ein ganz wich­ti­ger Punkt. Im Straf­pro­zess wer­den sol­che Auf­zeich­nun­gen oft (wenn auch nicht immer) ver­wend­bar sein, im Zivil­pro­zess wird eine Ver­wen­dung jedoch in der Regel abge­lehnt wer­den. Jedoch gilt im Zivil­pro­zess auch, dass Es muss sich hier schon um einen schwer­wie­gen­den Fall han­deln, wo dann z.B. Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen erfolgt sind”.

Ihrem Geld­hai …tschul­di­gung .…Anwalt, wür­de ich raten über § 826 BGB zu gehn:
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Bür­ger­li­ches Gesetz­buch § 826: Sit­ten­wid­ri­ge vor­sätz­li­che Schädigung:

Wer in einer gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßen­den Wei­se einem ande­ren vor­sätz­lich Scha­den zufügt, ist dem ande­ren zum Ersatz des Scha­dens verpflichtet.
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Aller­dings bei Straf­tat­be­stän­den sieht die Recht­spre­chung eine gehei­me Gesprächs­auf­zeich­nung als straf­frei im Rah­men des Not­wehr­rechts an und dann wird da ohne­hin nix draus.

Was also bedeu­tet, dass selbst der­je­ni­ge (also Adlers Quel­le) sich nicht straf­bar gemacht hat

Eine Abwä­gung Pressefreiheit/Persönlichkeitsrecht fin­det tat­säch­lich statt, sie­he EuGH-Recht­spre­chun­gen z. B. zu *Caro­li­ne von Mona­co*. Wenn das Infor­ma­ti­ons­in­ter­es­se über­wiegt, darf man ins­be­son­de­re Per­so­nen der Öffent­lich­keit auch ohne deren Ein­wil­li­gung Gesprä­che mit­zeich­nen und ver­öf­fent­li­chen sofern sie straf­be­wehrt sind und nicht der Intim­sphä­re zuzu­ord­nen sind.

Ich ver­wei­se auch noch ger­ne auf „1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98”:
„Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geht davon aus, dass das Mit­hö­ren und Auf­zeich­nen heu­te zum All­tag in der Kom­mu­ni­ka­ti­on gehö­re. Eine grund­sätz­li­che Ver­trau­lich­keit gibt es nicht mehr. Von einer sol­chen ist nur noch aus­zu­ge­hen, wenn „Ver­trau­lich­keit“ vor­her ver­ein­bart war.”

Ihr Anwalt wird natür­lich sagen: „Als Beweis­mit­tel in Recht­strei­tig­kei­ten wer­den unbe­rech­tigt mit­ge­schnit­te­ne Tele­fo­na­te regel­mä­ßig nicht zuge­las­sen. Man darf sie nicht an die Pres­se wei­ter­lei­ten, man darf sie ja nicht ein­mal haben, da man sich bereits durch die Auf­nah­me selbst schon straf­bar macht”, und wird *ver­ges­sen* auf den Inhalt – näm­lich einer ange­kün­dig­ten Straf­tat bzw. MORD – hinzuweisen. 

Dadurch das wir alle aber jene Dro­hung mit­be­kom­men haben:
https://www.youtube.com/watch?v=kdB4VC4lslI müß­ten wir eigent­lich alle unse­rer staats­bür­ger­li­chen Pflicht nach­kom­men, ansons­ten wür­den wir uns straf­bar machen 😉

Du könn­test nun­mehr zur Poli­zei gehen und den Tele­fon­ge­sprächs­part­ner wegen Bedro­hung sowie das Ankün­di­gen eines oder meh­rer Mor­de anzei­gen. Ach­te dann bit­te dar­auf, auch gleich Straf­an­trag zu stellen.
Die „Fol­gen” der genann­ten Straf­ta­ten kannst du im StGB (§185 und §241) nachlesen.

Du musst dir kei­nen Anwalt neh­men und du bekommst auch kei­nen gestellt.
Soll­test du aller­dings ver­su­chen wol­len, spä­ter oder auch jetzt schon zivil­recht­lich gegen den dann evtl. Beschul­dig­ten vor­zu­ge­hen, dann wäre ein Anwalt sicher empfehlenswert.

Zwar hat das BVerfG die Ver­wend­bar­keit von heim­li­chen Auf­zeich­nun­gen unter enge Gren­zen gestellt; gera­de bei nicht­tri­via­len Straf­ta­ten, die ander­wei­tig nicht beweis­bar sind, kön­nen aber Aus­nah­men bestehen, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20021009_1bvr161196.html:

„In der fach­ge­richt­li­chen Recht­spre­chung wird dies etwa in Fäl­len ange­nom­men, in denen sich der Beweis­füh­rer in einer Not­wehr­si­tua­ti­on oder einer not­wehr­ähn­li­chen Lage befin­det (vgl. BGHZ 27, 284 ). Ein Bei­spiel dafür ist die Anfer­ti­gung heim­li­cher Ton­band­auf­nah­men zur Fest­stel­lung der Iden­ti­tät eines anony­men Anru­fers, der sich als eine ande­re Per­son aus­ge­ge­ben hat­te, um unter die­sem Deck­man­tel Ver­leum­dun­gen gefahr­los aus­spre­chen zu kön­nen (vgl. BGH, NJW 1982, S. 277). Ein ande­res Bei­spiel sind Maß­nah­men zur Fest­stel­lung erpres­se­ri­scher Dro­hun­gen (vgl. BGHZ 27, 284 ). ”

Auch wenn es in dem Urteil um eine „juris­ti­sche” Per­son (Fir­ma etc.)” geht, gilt es für eine „pri­va­te Per­son” gleichermaßen.

Was – im Fal­le einer Anzei­ge – ihr Anwalt for­mu­lie­ren wird, ist mir jetzt schon bewußt, aller­dings auch, dass jeder im 1.Semester Jura ihn zer­le­gen könnte.

Solan­ge die Döh­ring so wei­ter macht wie gehabt, wer­de ich auch hier stink­nor­mal wei­ter­ma­chen (grü­ße gehen raus an den *Feh­ler­teu­fel* und ich war­te immer noch auf dei­nen Antwort 😉 )

Bog­dan der Barmherzige

Cassopeia
Cassopeia
27. Juni 2016 17:28

Das wird alles noch böse Enden. Das Drei­ge­stirn ist aus­ein­an­der. Model Lud­zi aus der Mob­bing Kam­pa­gne ist von Face­book ent­sorgt worden. 

Was pas­siert noch alles??

Gast
Gast
27. Juni 2016 18:47

Nur eine Klei­nig­keit am Rande: 

http://fs5.directupload.net/images/160627/5ksom8m3.jpg

Jemand hat sich bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg über Bibi beschwert. Uner­laub­ter Wett­be­werb UWG ua. Gut­schein­codes ohne Höhe und Dau­er unzulässig 

Die hal­ten da nicht beson­ders viel von Bian­ca, ihrem Geschäfts­ge­bah­ren und ihrer
Home­page wir es scheint 😉 aber sie wer­den nicht tätig. Reich­wei­te wird auch nicht rele­vant erachtet 😉

Also Mit­be­wer­ber, mahnt die Dame ab, falls (!) es stört. Oder Blog­le­ser, fragt die Wettbewerbszentrale.

Mimi
Mimi
Antwort an  Gast
28. Juni 2016 07:37

Bei den hohen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen, die Bian­ca stellt, ist das doch schon mal was Gutes für die geg­ne­ri­sche Par­tei, oder?!