BiBi spricht Morddrohung gegen Radiosender aus

Morddrohung von Bianca Döhring

Der Jour­nal­ist Mar­cel Adler, der vie­len durch seine Artikel für Blast­ingnews bekan­nt ist, hat heute einen Auss­chnitt aus einem heim­lich aufgeze­ich­neten Tele­fonge­spräch von Bian­ca Döhring veröf­fentlicht. Darin spricht BiBi eine Mord­dro­hung gegen das Big Broth­er-Radio aus. Aufgenom­men wurde das Gespräch ange­blich am 3. Juni. An diesem Tag lief die vor­erst let­zte Sendung bei Big Brother-Radio.

In der Auf­nahme sagt Bian­ca Döhring:

…ist mir egal, auch wenn ich dem Son­dere­in­satzkom­man­do bescheid sage und die das ganze Big Broth­er-Radio stür­men und zusät­zlich Leute kom­men, die wirk­lich den Leuten den Schädel von den Schul­tern schla­gen. Ich sag es dir, das ist mir egal. Diese Leute inter­essieren mich ab heute nicht mehr. Mit allen Mit­teln werde ich jet­zt arbeit­en, das sage ich dir. Also du weißt Bescheid. Ne und wenn du irgend­wann von Todes­opfern hörst aus dem Big Broth­er-Radio, dann war dass der Son­dere­in­satzko… Also wir wer­den jet­zt auch ver­stärkt durch­starten. Jet­zt mit einst­weil­li­gen Ver­fü­gun­gen ist es nicht mehr getan. Ab heute sollen die sich dop­pelt warm anziehen.”

Bian­ca Döhring – Mord­dro­hung gegen Big Brother-Radio

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Blanka Röhring
Blanka Röhring
26. Juni 2016 17:01

Ich bin geschockt. Ich mag das Radio und es gibt 3Sendeformen: 1. Alex and friends, ein gemis­chter Talk zu The­men rund um Big­Broth­er, 2. Inter­views mit Big­Broth­er Teil­nehmern, 3. Der Radio Stammtisch, wo jed­er anrufen, plaud­ern, blödeln und tratschen kann. Die Pro­duk­te, die B.D. vorgelegt hat (Buch und CD) sind nun­mal nicht gut und statt mit Mul­ti­p­lika­toren wie dem Radio zusam­men zu arbeit­en, find­et von B.D. eine Ver­fol­gungs­jagt statt. Ich denke BiBi sollte bei BB den Typ der „natür­lichen Schön­heit” geben. Jeden­falls ist/ war so ihr Port­fo­lio aufge­baut. Das dies nicht glaub­würdig ist mit der Per­son B.D. muß zwangsläu­fig disku­tiert werden.

Bogdan_Der_Barmherige
Bogdan_Der_Barmherige
26. Juni 2016 17:33

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Also wirk­lich!!! Ist der Adler ver­rückt? Hat er denn noch immer nicht begrif­f­en, dass bun­des­deutsche Geset­ze nur auf die Kritiker,Journalisten,Satiriker,Kunden,Fans u.ä Anwen­dung find­en? Klar, die deutschen Geset­ze ver­bi­eten die kom­plet­ten Machen­schaften der Döhring! Sie ist aber auf Döhring sel­ber nicht anwend­bar, wie aktuell z.B.:

*STRAFGESETZBUCH*
****************************
§ 241
Bedrohung

(1) Wer einen Men­schen mit der Bege­hung eines gegen ihn oder eine ihm nah­este­hende Per­son gerichteten Ver­brechens bedro­ht, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe bestraft.

(2) Eben­so wird bestraft, wer wider besseres Wis­sen einem Men­schen vortäuscht, daß die Ver­wirk­lichung eines gegen ihn oder eine ihm nah­este­hende Per­son gerichteten Ver­brechens bevorstehe.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Men­schen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Dro­hung mit einem empfind­lichen Übel zu ein­er Hand­lung, Dul­dung oder Unter­las­sung nötigt, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwen­dung der Gewalt oder die Andro­hung des Übels zu dem angestrebten Zweck als ver­w­er­flich anzuse­hen ist.

(3) Der Ver­such ist strafbar.
————————————————————————————————-

Als „Mitwiss­er” hätte der Gesprächspart­ner die angekündigte Straftat eigentlich zur Anzeige brin­gen müssen, anson­sten würde er sich nach § 138 (StGB)
*Nich­tanzeige geplanter Straftat­en* straf­bar machen (es wäre auch unsere staats­bürg­er­liche Pflicht 😉 )…ich schweife ab

Lieber Anwalt der Prof.Dr.Dr.med.Dr.rer.nat. Bian­ca Döhring (selb­stver­ständlich denken sie sich die Zusätze – auch beim Ansprechen jen­er Per­son – wie *Hochwohlgeboren*,*von Gottes Gnaden*, *Köni­gin von Deutschland*,*Königin von Mallorca*,*Wüstenprinzessin* etc.pp ein­fach dazu).

Ihre Klientin/Mandantin/Geschäftspartnerin/Ziehkind (Ich blick da ohne­hin nicht mehr durch 😀 ) scheint ohne ihre Für­sorge immer über das Ziel hinauszuschießen.

Frage: Kann das SEK (Son­derE­in­satzKom­man­do) der Bun­de­spolizei auf Anord­nung der Frau Döhring aus­rück­en? Nein? Gut! (Hat eher etwas von ein­er Kom­bi­na­tion Amtsanmaßung/Größenwahn) Kann sie Leute beauf­tra­gen, welche andere ermor­den sollen? Ja? ups.…

Sie sind ja – so glaube ich – „Medi­en­an­walt” (sie sind ja auch Schauspieler/Politiker etc.pp) und wohl dann eher im *Inter­ne­trecht* zuhause. Wenn sie nicht wirk­lich sat­telfest im Strafrecht sind, schauen sie einfach:
——————————————————————————
§ 20 Strafge­set­zbuch (StGB)

Schul­dun­fähigkeit wegen seel­is­ch­er Störungen

Ohne Schuld han­delt, wer bei Bege­hung der Tat wegen ein­er krankhaften seel­is­chen Störung, wegen ein­er tief­greifend­en Bewußt­seinsstörung oder wegen Schwachsinns oder ein­er schw­eren anderen seel­is­chen Abar­tigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzuse­hen oder nach dieser Ein­sicht zu handeln.
—————————————————————————–

Es liest sich wie ein „about me” der Bian­ca Döhring und Beweise (nicht nur Indizien) gibt es haufen­weise. Die Dame (ihre Kli­entin) kön­nte nur so mit Strafanträgen,Zivilklagen etc. pp bom­badiert wer­den – und das von wirk­lich allen Seit­en (machen wir aber nicht).

Nicht nur das StGB kön­nte kom­plett bei ihr aus­geschlachtet wer­den, son­dern z.B. auch
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Gesetz gegen den unlauteren Wet­tbe­werb (UWG)
§ 18 Ver­w­er­tung von Vorlagen

(1) Wer die ihm im geschäftlichen Verkehr anver­traut­en Vor­la­gen oder Vorschriften tech­nis­ch­er Art, ins­beson­dere Zeich­nun­gen, Mod­elle, Sch­ablo­nen, Schnitte, Rezepte, zu Zweck­en des Wet­tbe­werbs oder aus Eigen­nutz unbefugt ver­w­ertet oder jeman­dem mit­teilt, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.
(2) Der Ver­such ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag ver­fol­gt, es sei denn, dass die Strafver­fol­gungs­be­hörde wegen des beson­deren öffentlichen Inter­ess­es an der Strafver­fol­gung ein Ein­schre­it­en von Amts wegen für geboten hält.
(4) § 5 Num­mer 7 des Strafge­set­zbuch­es gilt entsprechend.
——————————————————————————
Wenn sie auch Region­alpoli­tik­er der SPD sind (sofern die Infor­ma­tion natür­lich stimmt), hoffe ich, dass nicht sie für jene *Flausen in ihrem Kopf* zuständig sind. 

Ich weiß, SIE wer­den zivil­rechtlich vorgehn bzw. sind sie vorge­gan­gen, aber bei der Fülle an geschädigten Per­so­n­en die ihre Kli­entin durch sie produziert.….nun.…

Auf §§ 7,12 und 16 des UrhG (Urhe­ber­recht­ge­setz) muß ich wohl nicht geson­dert hin­weisen (denn jene Inhalte soll­ten ihnen ohne­hin durch die Verträge Pro7-Medi­a/SiXX bekan­nt sein).

Das ihre Kli­entin nicht die ger­ing­ste Chance hat ihre Forderun­gen durchzuset­zen (es sei denn natür­lich sie set­zen auf die Inkom­pe­tenz der geg­ner­ischen Partei) soll­ten sie ihrer Kli­entin doch schon mal – viele­icht bei einem Kaf­fee – vermitteln.

Wieso eigentlich keinen „Gegen­darstel­lungsanspruch” nach § 11 Hmb­PresseG, § 12 NDR-StV,§ 10 HmbMe­di­enG Herr Anwalt? Ach so, weil *Medien­zivil­recht* im all­ge­meinen Zivil­recht keine Entsprechung find­et? Aber ihre Kli­entin MONEY! MONEY! MONEY! haben möchte?

Wie *gut* der Rechtss­chutz ihrer Man­dan­tin ist (Ich gehe mal davon aus, dass sie eine abgeschlossen hat), kann ich nicht beurteilen. Ich ver­mute aber, dass es ein Leicht­es ist, ihrer Man­dan­tin nachzuweisen, dass sie gegen den Rechtschutzver­trag ver­stoßen hat und somit nicht etwa die geg­ner­ische Partei son­dern sie alleinig – durch Gier (welch­es halt zu extrem fehler­haften ver­hal­ten führte) – dafür ver­ant­wortlich ist und jene Insti­tu­tion daher die Kosten von ihrer Kli­entin wieder­haben möchte.

Ihre Betrügereien, Dro­hun­gen etc. sind bestens doku­men­tiert und archiviert.

Wenn sie ihr nicht schle­u­nigst Ein­halt gebi­eten, wird sie Mal­lor­ca entwed­er nie – als Wohnort – sehn oder jene schöne Insel viel(l)eicht in Hand­schellen verlassen.

In Liebe

Ihr Bog­dan

Fan von diesem Blog
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Antwort an  Bogdan_Der_Barmherige
26. Juni 2016 20:17

Bog­dan, ein­fach Klasse geschrieben. Dss geht runter wie Öl. Danke

Wärter
Wärter
Antwort an  Bogdan_Der_Barmherige
27. Juni 2016 03:27

Es beste­ht ja qua­si Flucht­ge­fahr, weil sie ja wirk­lich nach Malle flücht­en will vor diesen ganzen kranken Men­schen hier.

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 00:22

https://www.facebook.com/1637465116575481/videos/vb.1637465116575481/1649693322019327/?type=2&theater
„Her­zlich Willkom­men im Team”

Und wie viele von den „neuen Berater/innen” kom­men von hier? 🙂
Habt ihr euch alle fleißig beworben?

Checker
Checker
Antwort an  Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 14:00

Sagen wir mal so: Du bist nicht der einzige, der auf die Idee gekom­men ist. 😉

Fischbrötchen
Fischbrötchen
27. Juni 2016 03:02

Die ganze Num­mer ist har­ter Tobak keine Frage, Bian­ca hat richtig einen am Helm, aber die Veröf­fentlichung hätte man geschick­ter machen kön­nen über dritte so denke ich das die Num­mer noch ein Nach­speil haben könnte.

Tiego
Tiego
Antwort an  Fischbrötchen
27. Juni 2016 14:10

war wirk­lich ungeschickt. der adler ist aber kein profi- son­dern hob­byjour­nal­ist. vom BBR hast du ganz klar keine ahnung.

Fischbrötchen
Fischbrötchen
Antwort an  Tiego
28. Juni 2016 21:51

erst hat­te ich Gänse­haut vor Angst nach der Antwort aber dann war es doch nur die Atem­not vor Lachen bezüglich BBR

ErsteReiheKlatscher
ErsteReiheKlatscher
27. Juni 2016 04:56

Meine Fresse!!!

Ich hoffe doch sehr das es jet­zt auch dem let­zten reicht, also auch jenen die es bis jet­zt immer noch nicht geschafft haben diese Per­son anzuzeigen.
Die Anzeigen kön­nen (wenn gewün­scht) anonym bei der Polizei gestellt werden.Einfach alle screen­shots, Has­svideos, Dro­hbotschaften usw. eben alle Beweise (und davon gibt es alleine hier im Blog zur genüge) übergeben.

Forza Azzurri
Forza Azzurri
Antwort an  ErsteReiheKlatscher
27. Juni 2016 13:56

Klasse! Fang du schon ein­mal an, dann brauche ich es nicht mehr zu tun. Die Polizei braucht ja auch nicht alles dop­pelt zu haben, sie hat ja noch anderes zu tun. Die EM ist jet­zt in der heis­sen Phase und ich muss noch für heute Abend Gril­lkohle, Steaks, Bier und Piz­za besor­gen. Ich hoffe ja, dass Ital­ien weit­erkommt. Bin ein wenig im Stress.

Aber im Ernst: Wenn du den Mar­cel lieb hast, soll­test du ihn fra­gen, ob er nicht langsam etwas besonnen­er an die Sache range­hen sollte? Wieso stellt er jet­zt zu allem Ueber­fluss noch seinen Arbeit­ge­ber öffentlich (!) bloss?? Blast­ingnews hat ja seinen Sitz in der Schweiz, und auch dort beste­ht Lohn­zahlungspflicht. Er kön­nte seine Ansprüche also auch ein­kla­gen, ohne soviel Staub aufzuwirbeln und das Tis­chtuch endgültig zu zer­reis­sen. Dass der Mar­cel Adler die Still­hal­tev­ere­in­barung ein­seit­ig gebrochen hat, kön­nte für einen Aussen­ste­hen­den auf den ersten Blick als Illoy­al­ität ange­se­hen wer­den, zumal der Mar­cel sich ja wenig schme­ichel­haft über Man­fre­di äussert. Ein zukün­ftiger poten­tieller Per­son­alchef der mehrere Bewer­bun­gen für eine freie Stelle zu sicht­en hat, wird das Dossier ganz schnell in den run­den Ord­ner entsor­gen, wenn dem Bewer­ber der Ver­dacht von ver­gan­gener Untreue gegenüber seinem Arbeit­ge­ber anhaftet. Es sei denn, er hätte viel Zeit und Musse sich hier einzule­sen 😉 Ich hoffe ja, der Mar­cel hat einen wirk­lich guten Plan zu sein­er Vertei­di­gung und der Zeit danach.

Checker
Checker
Antwort an  Forza Azzurri
27. Juni 2016 14:58

Tjo, ist immer die Frage, ob der zukün­ftige Arbeit­ge­ber den alten Arbeit­ge­ber für schuld­los hält. Es soll ja auch noch Arbeit­ge­ber geben, die es gut find­en, wenn sich ein Arbeit­nehmer nicht von jedem alles gefall­en lässt.

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
Antwort an  ErsteReiheKlatscher
27. Juni 2016 14:28

Ja, Leute macht mal Druck!
Je mehr Anzeigen bei den Staat­san­waltschaften in Han­nover und Ham­burg einge­hen, um so eher wir der Frau das Abzock­en erschwert!
Viel(l)eicht wer­den dann auch noch mehr Anzeigen raus gehen, wenn man/frau sieht, wie weit die Betrügereien von Frau Döhring gehen und wie weit sie zurück liegen!
Im Prinzip ist das gesamte Geschäfts­ge­baren der Frau Bian­ca Döhring das ein­er klas­sis­chen Hochstaplerin!
Wenn es stimmt, dass sie 10 Jahre im Geschäft ist, wie sie immer behauptet, dann betrügt sie seit 10 Jahren!!!

Hier mal die Anschriften der Staatsanwaltschaften:
Staat­san­waltschaft Hannover
Vol­ger­sweg 67
30175 Hannover
E‑Mail: [email protected]
Tele­fon: 0511 – 347–0

Staat­san­waltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
E‑Mail: [email protected]
Tele­fon: 040 – 428 28–0

Jede Anzeige kann aber auch an der Polizeis­telle deines Ver­trauens abgegeben werden. 🙂

Anonyme Häjter
Anonyme Häjter
27. Juni 2016 11:42

Bei Mar­cel Adler liegen die Ner­ven blank. Er schreibt bei FB:

Hier schreibt ja ständig die Hob­byjuristin mit den vie­len Fak­e­na­men Clau­dia Be, Bet­ti­na Schloss­er – und mor­gen kommt der näch­ste Name. Viele wis­sen wer das ist. Die Dame schiebt die wirk­lich guten Kom­mentare mit ihren Strafge­set­zbuch-Erk­lärun­gen immer zu weit runter. Ick lösche diese uns allen bekan­nte Per­son daher immer mal wieder.”

Jet­zt zen­siert der Adler auch schon was im nicht passt. Willkom­men in BiBis Welt!

Bibi im Bulli
Bibi im Bulli
Antwort an  Anonyme Häjter
27. Juni 2016 13:11

ist ja auch lang­weilig, wenn San­dra über­all Mist schreibt. Jeden Tag einen neuen Fake- ACC und nur Müll labern. Diese Frau ver­ste­he wer will. Bekan­nt ist sie ja, lei­der durch­weg auf neg­a­tive Weise. Eine Dumm­schwätzerin sper­ren ist ok.. das hat nichts mit dem Syn­drom von Nuss­pli- Creme zu tun.

Checker
Checker
Antwort an  Anonyme Häjter
27. Juni 2016 14:06

Finde ich auch etwas unglück­lich. Ander­er­seits waren die Posts schon ziem­lich lang, öde und dien­ten vornehm­lich der Einschüchterung.

Alfred
Alfred
Antwort an  Checker
27. Juni 2016 14:47

Um welche Post­ings geht es denn bzw in welch­er Gruppe kann man sich austauschen?

Bibi im Bulli
Bibi im Bulli
Antwort an  Alfred
28. Juni 2016 00:06

Bibi Tur­ban.

Mimi
Mimi
27. Juni 2016 14:19

Ich hoffe sehr, daß Mar­cel jet­zt keine gravieren­den Fehler macht. Ich bin gestern ziem­lich erschrock­en, als es hieß, die Veröf­fentlichung der Sprach­nachricht sei strafbar.
Jet­zt kühlen Kopf bewahren und unbe­d­ingt auch immer vorher alles juris­tisch abklären. Ich hab das Gefühl, Mar­cel hat noch keinen Anwalt. Wenn er finanzielle Unter­stützung dafür braucht, sollte er das doch irgend­wie mit­teilen. Vielle­icht find­en sich mehrere, die dazu etwas beis­teuern würden.…..Also ich wäre im Rah­men mein­er Möglichkeit­en bere­it dazu.

Yap
Yap
Antwort an  Mimi
27. Juni 2016 15:52

mar­cel adler ist auch nicht bess­er als biancer

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Mimi
27. Juni 2016 17:40

Ja, der Adler sollte imo beson­nen und vorallem tak­tisch agieren. Ich gehe davon aus, das er anwaltlich vertreten wird/ist bei DER Kako­phonie ein­er unberechen­baren Frau – ich meine Die mit dem „Niveau”.

In deren gehoben­er Sprachkul­tur die Wörter: Abschaum, krauchende Würmer, ver­fick­tes Land, ver­fick­te Men­schen, fickt euch, ans-Bein-Piss­er, Eier­schauk­ler etc etc ihren „Intellekt” überdeut­lich abbilden

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 14:52

Ich bekomme echt das Kotzen, wenn ich das hier sehen und lesen muss!
https://www.facebook.com/1637465116575481/photos/a.1638790453109614.1073741828.1637465116575481/1649980248657301/?type=3&theater

PeTA hat­te ich bere­its angeschrieben und nachge­fragt, ob das stimmt, dass Juck­el­heim damit wer­ben darf, bish­er keine Antwort, eben­so keine Antwort von D. Juchheim!

Oft hil­ft es ja auch, wenn die mehrere Nach­fra­gen bekom­men, also wer Zeit hat, bitte mal hier hin­schreiben oder ‑mailen:
http://www.petadeutschland.de/formulare/view.php?id=10
[email protected]

Danke! 🙂

Checker
Checker
Antwort an  Bio-Vegetarier
27. Juni 2016 16:55

Jo, ihre neuesten vorher/­nach­her-Fotos sind auch wieder toll. Wie immer.…Vorher-Foto stärk­er beleuchtet und gerne mit Blaustich(wirkt immer krank/fahl und lässt Kon­turen und Schat­ten beson­ders hart erscheinen, wor­durch z.B. Fal­ten deut­lich­er hervorstechen).…Nachher-Foto mit Rot­stich, häu­fig eher indi­rekt beleuchtet und unscharf(nicht umson­st wird Rotlicht in Bor­dellen genutzt). Wenn man sich die ganzen Bilder anschaut, hat das Methode…

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Checker
27. Juni 2016 19:59

Check­er, sie fotografiert nichts (außer mal ein Motiv mit schwarzrot­gold-Bänd­chen an ihre Tiegel geschmis­sen) , nix, nada – sie ver­wen­det auss­chließlich Fotos die ihr von ihren (Juch­heim Team)Schwestern und Brüdern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Texte wer­den eben­falls „gestellt”. Sie tut nichts.

Und wennnnnnn sie dann doch mal schreibt, dann erkennst du es an der unsäglich tum­ben Sprache, den vie­len „putzi­gen” emoti­cons, den hin­ter fast jeden Satz gek­lemmten Aus­rufeze­ichen und dem „Ver­sal-Gebrülle” zwischendurch.

Is so.

Bio-Vegetarier
Bio-Vegetarier
Antwort an  Robina Hütchen
27. Juni 2016 23:41

Sie kopiert, ger­ade die Vorher-/Nach­her­bild­chen wahl­los aus dem WWW, nicht nur von ihren Juch­heim Brüdern und Schwestern. 🙂

Bogdan_Der_Barmherige
Bogdan_Der_Barmherige
27. Juni 2016 15:50

http://www.swr.de/-/id=15467798/property=full/5vsve7/Mann%20begutachtet%20Unterlagen%20mit%20Hilfe%20einer%20Lupe%20%20Justitia-Statue.jpg

@*Fischbrötchen* & *Tiego*

Ihr meint sicherlich:
___________________________________________________________________

Strafge­set­zbuch § 201: Ver­let­zung der Ver­traulichkeit des Wortes:

(1) Mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöf­fentlich gesproch­ene Wort eines anderen auf einen Ton­träger aufn­immt oder
2. eine so hergestellte Auf­nahme gebraucht oder einem Drit­ten zugänglich macht. 

(2) Eben­so wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu sein­er Ken­nt­nis bes­timmte nichtöf­fentlich gesproch­ene Wort eines anderen mit einem Abhörg­erät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abge­hörte nichtöf­fentlich gesproch­ene Wort eines anderen im Wort­laut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
_____________________________________________________________________

Kön­nte man meinen. Hier geht es aber um eine angekündigte Straftat (ob sie nun ernst gemeint ist oder nicht und sie eigentlich „schul­dun­fähig” ist, spielt hier­bei keine Rolle denn eine Bedro­hung liegt ein­deutig vor).

Wäre es ein Gespräch zwis­chen Adler und Döhring gewe­sen (aus sein­er Ein­leitung ist her­rauszuhören, dass dem nicht so ist) dürfte Adler es z.B. in einem Zivil­prozess i.d.R. nicht ver­wen­den und kön­nte sog­ar dafür belangt wer­den (Auf­nahme des „nicht öffentlich gesproch­en­er Wortes” ist eine Straftat gem. §201 StGB). Ver­gl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07.

Grund­sät­zlich ist eigentlich die Ver­w­er­tung von Ton­mittschnit­ten in Zivil­prozessen unzuläs­sig. Zuläs­sig sind sie aber dann, wenn es um eine Aus­nahme­si­t­u­a­tion geht welche straf­be­wehrt sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2009 – Az.: 3 U 128/09)

Bei Straftat­en (selb­st wenn nur angekündigt, denn dann ist es ein „Bedro­hung”) kann sich der Kläger (z.B.) Döhring näm­lich nicht auf ein „über­wiegen­des Inter­esse an der Ver­traulichkeit” berufen (Ver­gl. hierzu : LG Ham­burg · Urteil vom 23. Mai 2008 · Az. 324 O 38/08)

Zitat aus Urteil:

Dem Kläger ste­ht der gel­tend gemachte Unter­las­sungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesicht­spunkt zu. Ins­beson­dere ergibt sich ein der­ar­tiger Anspruch nicht aus ein­er entsprechen­den Anwen­dung der §§ 823 Abs. 1 und 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ergeben­den all­ge­meinen Per­sön­lichkeit­srecht. Bei der gebote­nen Abwä­gung der wider­stre­i­t­en­den Inter­essen über­wiegt das Infor­ma­tion­sin­ter­esse der Öffentlichkeit das Per­sön­lichkeit­srecht des Antragstellers”

Die Veröf­fentlichung war ein­deutig von öffentlichen Intresse, zumal so auch die Mitar­beit­er von „BB-Radio” sich auf ein bevorste­hen­des Übel incl. ihrer ange­dro­ht­en Kon­se­quenz des Todes gewarnt wer­den kön­nen, da sie keine expliziete Per­son ange­sprochen hat und lediglich von baldigen Todes­opfer, die gegeben­falls unter Polizeis­chutz hätte gestellt wer­den kön­nen. Adler hat somit sein­er staats­bürg­er­lichen Sorgfalt­spflicht Rech­nung getragen.

Herr Adler müßte rechtswidrig gehan­delt haben, er müßte mit­geschnit­ten haben und zusät­zlich Dinge der „Pri­vat­sphäre” veröf­fentlich haben, dem ist aber nicht so und da er es ohne­hin nicht war, ist es GRUNDSÄTZLICH in einem Ziv­il- oder auch Straf­prozess anwend­bar (Seine Quelle preis­geben muß er nicht)

denn, (in dem Urteil ging es um eine veröf­fentliche E‑Mail, welch­es auch durch § 201 StGB geschützt ist, ob E‑Mail oder Tele­fonat spielt also keine Rolle):

Zwar weist der Antrag­steller zutr­e­f­fend darauf hin, dass die stre­it­ge­gen­ständlichen E‑Mails keine schw­eren Straftat­en oder schw­er­wiegen­den poli­tis­chen Vorgänge erhellen. Vor­liegend ist jedoch, wie erläutert, kein in einem solchen Sinne gesteigert­er „Öffentlichkeitswert“ der Infor­ma­tion erforder­lich, mit dem eine rechtswidrige Infor­ma­tion­ser­lan­gung aus­geglichen wer­den müsste”

Somit wird auch der „Täter” – also der Mitschnei­dende – nicht strafrechtlich belangt.

Das OLG Düs­sel­dorf hat in einem Urteil entsch­ieden, dass die Ver­wen­dung von heim­lich aufgeze­ich­neten Gesprächsmitschnit­ten auch in Zivil­prozessen statthaft ist (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. I‑20 U 151/07)

Jenen „Schutz” den Bian­ca Döhring und ihr Anwalt viele­icht glauben zu haben, wurde schon in ständi­ger Recht­sprechung wider­sprochen, ich zitiere mal aus: Bay­OLG – Urteil vom 20.01.1994 – Akten­ze­ichen 5 St RR 143/93 :

Leit­satz: 1. Die Wieder­gabe und Ver­w­er­tung von Tele­fonge­sprächen, die von Drit­ten mit­geschnit­ten wur­den, ist schlechthin unzuläs­sig, soweit der Inhalt dem Kern­bere­ich pri­vater Lebens­gestal­tung, der soge­nan­nten Intim­sphäre, zuge­ord­net wer­den muss.” 

Leit­satz: 2. Gespräch­steile, die nicht dem Kern­bere­ich pri­vater Sphäre ange­hören, kön­nen ver­w­ertet wer­den, wenn die Inter­essen der All­ge­mein­heit im Ver­hält­nis zu den grun­drechtlich geschützten Belan­gen der Gesprächspart­ner so über­wiegen, dass eine Ver­w­er­tung der Ton­ban­dauf­nah­men als zuläs­sig anzuse­hen ist.”

So heißt es z.B. auch im Urteil des LAG Berlin (AZ: 9SA 114/87), dass bei einem Mikro­fon , das heim­lich an der Kasse ein­er Bäck­erei ange­bracht wurde, und mit dem auf Grund der Auf­nahme bewiesen wurde, dass von 106 Kun­den nur bei 51 das Geld in die Kasse geflossen ist, diese Auf­nahme als Beweis­mit­tel zuge­lassen wurde.

Dazu der Kommentar:

Hier­bei han­delt es sich jedoch bei dem Tatbe­stand, der durch die Aufze­ich­nung bewiesen wer­den sollte, um ein strafrechtlich rel­e­vantes Verge­hen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Im Straf­prozess wer­den solche Aufze­ich­nun­gen oft (wenn auch nicht immer) ver­wend­bar sein, im Zivil­prozess wird eine Ver­wen­dung jedoch in der Regel abgelehnt wer­den. Jedoch gilt im Zivil­prozess auch, dass Es muss sich hier schon um einen schw­er­wiegen­den Fall han­deln, wo dann z.B. Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen erfol­gt sind”.

Ihrem Geld­hai …tschuldigung .…Anwalt, würde ich rat­en über § 826 BGB zu gehn:
_____________________________________________________
Bürg­er­lich­es Geset­zbuch § 826: Sit­ten­widrige vorsät­zliche Schädigung:

Wer in ein­er gegen die guten Sit­ten ver­stoßen­den Weise einem anderen vorsät­zlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
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Allerd­ings bei Straftatbestän­den sieht die Recht­sprechung eine geheime Gespräch­saufze­ich­nung als straf­frei im Rah­men des Notwehrrechts an und dann wird da ohne­hin nix draus.

Was also bedeutet, dass selb­st der­jenige (also Adlers Quelle) sich nicht straf­bar gemacht hat

Eine Abwä­gung Pressefreiheit/Persönlichkeitsrecht find­et tat­säch­lich statt, siehe EuGH-Recht­sprechun­gen z. B. zu *Car­o­line von Mona­co*. Wenn das Infor­ma­tion­sin­ter­esse über­wiegt, darf man ins­beson­dere Per­so­n­en der Öffentlichkeit auch ohne deren Ein­willi­gung Gespräche mitze­ich­nen und veröf­fentlichen sofern sie straf­be­wehrt sind und nicht der Intim­sphäre zuzuord­nen sind.

Ich ver­weise auch noch gerne auf „1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98”:
„Das Bun­desver­fas­sungs­gericht geht davon aus, dass das Mithören und Aufze­ich­nen heute zum All­t­ag in der Kom­mu­nika­tion gehöre. Eine grund­sät­zliche Ver­traulichkeit gibt es nicht mehr. Von ein­er solchen ist nur noch auszuge­hen, wenn „Ver­traulichkeit“ vorher vere­in­bart war.”

Ihr Anwalt wird natür­lich sagen: „Als Beweis­mit­tel in Recht­stre­it­igkeit­en wer­den unberechtigt mit­geschnit­tene Tele­fonate regelmäßig nicht zuge­lassen. Man darf sie nicht an die Presse weit­er­leit­en, man darf sie ja nicht ein­mal haben, da man sich bere­its durch die Auf­nahme selb­st schon straf­bar macht”, und wird *vergessen* auf den Inhalt – näm­lich ein­er angekündigten Straftat bzw. MORD – hinzuweisen. 

Dadurch das wir alle aber jene Dro­hung mit­bekom­men haben:
https://www.youtube.com/watch?v=kdB4VC4lslI müßten wir eigentlich alle unser­er staats­bürg­er­lichen Pflicht nachkom­men, anson­sten wür­den wir uns straf­bar machen 😉

Du kön­ntest nun­mehr zur Polizei gehen und den Tele­fonge­sprächspart­ner wegen Bedro­hung sowie das Ankündi­gen eines oder mehrer Morde anzeigen. Achte dann bitte darauf, auch gle­ich Strafantrag zu stellen.
Die „Fol­gen” der genan­nten Straftat­en kannst du im StGB (§185 und §241) nachlesen.

Du musst dir keinen Anwalt nehmen und du bekommst auch keinen gestellt.
Soll­test du allerd­ings ver­suchen wollen, später oder auch jet­zt schon zivil­rechtlich gegen den dann evtl. Beschuldigten vorzuge­hen, dann wäre ein Anwalt sich­er empfehlenswert.

Zwar hat das BVer­fG die Ver­wend­barkeit von heim­lichen Aufze­ich­nun­gen unter enge Gren­zen gestellt; ger­ade bei nicht­triv­ialen Straftat­en, die ander­weit­ig nicht beweis­bar sind, kön­nen aber Aus­nah­men beste­hen, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20021009_1bvr161196.html:

In der fachgerichtlichen Recht­sprechung wird dies etwa in Fällen angenom­men, in denen sich der Bewe­is­führer in ein­er Notwehrsi­t­u­a­tion oder ein­er notwehrähn­lichen Lage befind­et (vgl. BGHZ 27, 284 ). Ein Beispiel dafür ist die Anfer­ti­gung heim­lich­er Ton­ban­dauf­nah­men zur Fest­stel­lung der Iden­tität eines anony­men Anrufers, der sich als eine andere Per­son aus­gegeben hat­te, um unter diesem Deck­man­tel Ver­leum­dun­gen gefahr­los aussprechen zu kön­nen (vgl. BGH, NJW 1982, S. 277). Ein anderes Beispiel sind Maß­nah­men zur Fest­stel­lung erpresserisch­er Dro­hun­gen (vgl. BGHZ 27, 284 ). ”

Auch wenn es in dem Urteil um eine „juris­tis­che” Per­son (Fir­ma etc.)” geht, gilt es für eine „pri­vate Per­son” gleichermaßen.

Was – im Falle ein­er Anzeige – ihr Anwalt for­mulieren wird, ist mir jet­zt schon bewußt, allerd­ings auch, dass jed­er im 1.Semester Jura ihn zer­legen könnte.

Solange die Döhring so weit­er macht wie gehabt, werde ich auch hier stin­knor­mal weit­er­ma­chen (grüße gehen raus an den *Fehler­teufel* und ich warte immer noch auf deinen Antwort 😉 )

Bog­dan der Barmherzige

Cassopeia
Cassopeia
27. Juni 2016 17:28

Das wird alles noch böse Enden. Das Dreige­stirn ist auseinan­der. Mod­el Ludzi aus der Mob­bing Kam­pagne ist von Face­book entsorgt worden. 

Was passiert noch alles??

Gast
Gast
27. Juni 2016 18:47

Nur eine Kleinigkeit am Rande: 

http://fs5.directupload.net/images/160627/5ksom8m3.jpg

Jemand hat sich bei der Ver­braucherzen­trale Ham­burg über Bibi beschw­ert. Uner­laubter Wet­tbe­werb UWG ua. Gutschein­codes ohne Höhe und Dauer unzulässig 

Die hal­ten da nicht beson­ders viel von Bian­ca, ihrem Geschäfts­ge­bahren und ihrer
Home­page wir es scheint 😉 aber sie wer­den nicht tätig. Reich­weite wird auch nicht rel­e­vant erachtet 😉

Also Mit­be­wer­ber, mah­nt die Dame ab, falls (!) es stört. Oder Blogleser, fragt die Wettbewerbszentrale.

Mimi
Mimi
Antwort an  Gast
28. Juni 2016 07:37

Bei den hohen Schadenser­satzansprüchen, die Bian­ca stellt, ist das doch schon mal was Gutes für die geg­ner­ische Partei, oder?!