Aktualisiert am 23. Februar 2021 um 18:43 Uhr
Der Journalist Marcel Adler, der vielen durch seine Artikel für Blastingnews bekannt ist, hat heute einen Ausschnitt aus einem heimlich aufgezeichneten Telefongespräch von Bianca Döhring veröffentlicht. Darin spricht BiBi eine Morddrohung gegen das Big Brother-Radio aus. Aufgenommen wurde das Gespräch angeblich am 3. Juni. An diesem Tag lief die vorerst letzte Sendung bei Big Brother-Radio.
In der Aufnahme sagt Bianca Döhring:
„…ist mir egal, auch wenn ich dem Sondereinsatzkommando bescheid sage und die das ganze Big Brother-Radio stürmen und zusätzlich Leute kommen, die wirklich den Leuten den Schädel von den Schultern schlagen. Ich sag es dir, das ist mir egal. Diese Leute interessieren mich ab heute nicht mehr. Mit allen Mitteln werde ich jetzt arbeiten, das sage ich dir. Also du weißt Bescheid. Ne und wenn du irgendwann von Todesopfern hörst aus dem Big Brother-Radio, dann war dass der Sondereinsatzko… Also wir werden jetzt auch verstärkt durchstarten. Jetzt mit einstweilligen Verfügungen ist es nicht mehr getan. Ab heute sollen die sich doppelt warm anziehen.”
Ich bin geschockt. Ich mag das Radio und es gibt 3Sendeformen: 1. Alex and friends, ein gemischter Talk zu Themen rund um BigBrother, 2. Interviews mit BigBrother Teilnehmern, 3. Der Radio Stammtisch, wo jeder anrufen, plaudern, blödeln und tratschen kann. Die Produkte, die B.D. vorgelegt hat (Buch und CD) sind nunmal nicht gut und statt mit Multiplikatoren wie dem Radio zusammen zu arbeiten, findet von B.D. eine Verfolgungsjagt statt. Ich denke BiBi sollte bei BB den Typ der „natürlichen Schönheit” geben. Jedenfalls ist/ war so ihr Portfolio aufgebaut. Das dies nicht glaubwürdig ist mit der Person B.D. muß zwangsläufig diskutiert werden.
Also wirklich!!! Ist der Adler verrückt? Hat er denn noch immer nicht begriffen, dass bundesdeutsche Gesetze nur auf die Kritiker,Journalisten,Satiriker,Kunden,Fans u.ä Anwendung finden? Klar, die deutschen Gesetze verbieten die kompletten Machenschaften der Döhring! Sie ist aber auf Döhring selber nicht anwendbar, wie aktuell z.B.:
*STRAFGESETZBUCH*
****************************
§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
————————————————————————————————-
Als „Mitwisser” hätte der Gesprächspartner die angekündigte Straftat eigentlich zur Anzeige bringen müssen, ansonsten würde er sich nach § 138 (StGB)
*Nichtanzeige geplanter Straftaten* strafbar machen (es wäre auch unsere staatsbürgerliche Pflicht 😉 )…ich schweife ab
Lieber Anwalt der Prof.Dr.Dr.med.Dr.rer.nat. Bianca Döhring (selbstverständlich denken sie sich die Zusätze – auch beim Ansprechen jener Person – wie *Hochwohlgeboren*,*von Gottes Gnaden*, *Königin von Deutschland*,*Königin von Mallorca*,*Wüstenprinzessin* etc.pp einfach dazu).
Ihre Klientin/Mandantin/Geschäftspartnerin/Ziehkind (Ich blick da ohnehin nicht mehr durch 😀 ) scheint ohne ihre Fürsorge immer über das Ziel hinauszuschießen.
Frage: Kann das SEK (SonderEinsatzKommando) der Bundespolizei auf Anordnung der Frau Döhring ausrücken? Nein? Gut! (Hat eher etwas von einer Kombination Amtsanmaßung/Größenwahn) Kann sie Leute beauftragen, welche andere ermorden sollen? Ja? ups.…
Sie sind ja – so glaube ich – „Medienanwalt” (sie sind ja auch Schauspieler/Politiker etc.pp) und wohl dann eher im *Internetrecht* zuhause. Wenn sie nicht wirklich sattelfest im Strafrecht sind, schauen sie einfach:
——————————————————————————
§ 20 Strafgesetzbuch (StGB)
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
—————————————————————————–
Es liest sich wie ein „about me” der Bianca Döhring und Beweise (nicht nur Indizien) gibt es haufenweise. Die Dame (ihre Klientin) könnte nur so mit Strafanträgen,Zivilklagen etc. pp bombadiert werden – und das von wirklich allen Seiten (machen wir aber nicht).
Nicht nur das StGB könnte komplett bei ihr ausgeschlachtet werden, sondern z.B. auch
——————————————————————————
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 18 Verwertung von Vorlagen
(1) Wer die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte, Rezepte, zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) § 5 Nummer 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
——————————————————————————
Wenn sie auch Regionalpolitiker der SPD sind (sofern die Information natürlich stimmt), hoffe ich, dass nicht sie für jene *Flausen in ihrem Kopf* zuständig sind.
Ich weiß, SIE werden zivilrechtlich vorgehn bzw. sind sie vorgegangen, aber bei der Fülle an geschädigten Personen die ihre Klientin durch sie produziert.….nun.…
Auf §§ 7,12 und 16 des UrhG (Urheberrechtgesetz) muß ich wohl nicht gesondert hinweisen (denn jene Inhalte sollten ihnen ohnehin durch die Verträge Pro7-Media/SiXX bekannt sein).
Das ihre Klientin nicht die geringste Chance hat ihre Forderungen durchzusetzen (es sei denn natürlich sie setzen auf die Inkompetenz der gegnerischen Partei) sollten sie ihrer Klientin doch schon mal – vieleicht bei einem Kaffee – vermitteln.
Wieso eigentlich keinen „Gegendarstellungsanspruch” nach § 11 HmbPresseG, § 12 NDR-StV,§ 10 HmbMedienG Herr Anwalt? Ach so, weil *Medienzivilrecht* im allgemeinen Zivilrecht keine Entsprechung findet? Aber ihre Klientin MONEY! MONEY! MONEY! haben möchte?
Wie *gut* der Rechtsschutz ihrer Mandantin ist (Ich gehe mal davon aus, dass sie eine abgeschlossen hat), kann ich nicht beurteilen. Ich vermute aber, dass es ein Leichtes ist, ihrer Mandantin nachzuweisen, dass sie gegen den Rechtschutzvertrag verstoßen hat und somit nicht etwa die gegnerische Partei sondern sie alleinig – durch Gier (welches halt zu extrem fehlerhaften verhalten führte) – dafür verantwortlich ist und jene Institution daher die Kosten von ihrer Klientin wiederhaben möchte.
Ihre Betrügereien, Drohungen etc. sind bestens dokumentiert und archiviert.
Wenn sie ihr nicht schleunigst Einhalt gebieten, wird sie Mallorca entweder nie – als Wohnort – sehn oder jene schöne Insel viel(l)eicht in Handschellen verlassen.
In Liebe
Ihr Bogdan
Bogdan, einfach Klasse geschrieben. Dss geht runter wie Öl. Danke
Es besteht ja quasi Fluchtgefahr, weil sie ja wirklich nach Malle flüchten will vor diesen ganzen kranken Menschen hier.
https://www.facebook.com/1637465116575481/videos/vb.1637465116575481/1649693322019327/?type=2&theater
„Herzlich Willkommen im Team”
Und wie viele von den „neuen Berater/innen” kommen von hier? 🙂
Habt ihr euch alle fleißig beworben?
Sagen wir mal so: Du bist nicht der einzige, der auf die Idee gekommen ist. 😉
Die ganze Nummer ist harter Tobak keine Frage, Bianca hat richtig einen am Helm, aber die Veröffentlichung hätte man geschickter machen können über dritte so denke ich das die Nummer noch ein Nachspeil haben könnte.
war wirklich ungeschickt. der adler ist aber kein profi- sondern hobbyjournalist. vom BBR hast du ganz klar keine ahnung.
erst hatte ich Gänsehaut vor Angst nach der Antwort aber dann war es doch nur die Atemnot vor Lachen bezüglich BBR
Meine Fresse!!!
Ich hoffe doch sehr das es jetzt auch dem letzten reicht, also auch jenen die es bis jetzt immer noch nicht geschafft haben diese Person anzuzeigen.
Die Anzeigen können (wenn gewünscht) anonym bei der Polizei gestellt werden.Einfach alle screenshots, Hassvideos, Drohbotschaften usw. eben alle Beweise (und davon gibt es alleine hier im Blog zur genüge) übergeben.
Klasse! Fang du schon einmal an, dann brauche ich es nicht mehr zu tun. Die Polizei braucht ja auch nicht alles doppelt zu haben, sie hat ja noch anderes zu tun. Die EM ist jetzt in der heissen Phase und ich muss noch für heute Abend Grillkohle, Steaks, Bier und Pizza besorgen. Ich hoffe ja, dass Italien weiterkommt. Bin ein wenig im Stress.
Aber im Ernst: Wenn du den Marcel lieb hast, solltest du ihn fragen, ob er nicht langsam etwas besonnener an die Sache rangehen sollte? Wieso stellt er jetzt zu allem Ueberfluss noch seinen Arbeitgeber öffentlich (!) bloss?? Blastingnews hat ja seinen Sitz in der Schweiz, und auch dort besteht Lohnzahlungspflicht. Er könnte seine Ansprüche also auch einklagen, ohne soviel Staub aufzuwirbeln und das Tischtuch endgültig zu zerreissen. Dass der Marcel Adler die Stillhaltevereinbarung einseitig gebrochen hat, könnte für einen Aussenstehenden auf den ersten Blick als Illoyalität angesehen werden, zumal der Marcel sich ja wenig schmeichelhaft über Manfredi äussert. Ein zukünftiger potentieller Personalchef der mehrere Bewerbungen für eine freie Stelle zu sichten hat, wird das Dossier ganz schnell in den runden Ordner entsorgen, wenn dem Bewerber der Verdacht von vergangener Untreue gegenüber seinem Arbeitgeber anhaftet. Es sei denn, er hätte viel Zeit und Musse sich hier einzulesen 😉 Ich hoffe ja, der Marcel hat einen wirklich guten Plan zu seiner Verteidigung und der Zeit danach.
Tjo, ist immer die Frage, ob der zukünftige Arbeitgeber den alten Arbeitgeber für schuldlos hält. Es soll ja auch noch Arbeitgeber geben, die es gut finden, wenn sich ein Arbeitnehmer nicht von jedem alles gefallen lässt.
Ja, Leute macht mal Druck!
Je mehr Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften in Hannover und Hamburg eingehen, um so eher wir der Frau das Abzocken erschwert!
Viel(l)eicht werden dann auch noch mehr Anzeigen raus gehen, wenn man/frau sieht, wie weit die Betrügereien von Frau Döhring gehen und wie weit sie zurück liegen!
Im Prinzip ist das gesamte Geschäftsgebaren der Frau Bianca Döhring das einer klassischen Hochstaplerin!
Wenn es stimmt, dass sie 10 Jahre im Geschäft ist, wie sie immer behauptet, dann betrügt sie seit 10 Jahren!!!
Hier mal die Anschriften der Staatsanwaltschaften:
Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover
E‑Mail: [email protected]
Telefon: 0511 – 347–0
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
E‑Mail: [email protected]
Telefon: 040 – 428 28–0
Jede Anzeige kann aber auch an der Polizeistelle deines Vertrauens abgegeben werden. 🙂
Bei Marcel Adler liegen die Nerven blank. Er schreibt bei FB:
„Hier schreibt ja ständig die Hobbyjuristin mit den vielen Fakenamen Claudia Be, Bettina Schlosser – und morgen kommt der nächste Name. Viele wissen wer das ist. Die Dame schiebt die wirklich guten Kommentare mit ihren Strafgesetzbuch-Erklärungen immer zu weit runter. Ick lösche diese uns allen bekannte Person daher immer mal wieder.”
Jetzt zensiert der Adler auch schon was im nicht passt. Willkommen in BiBis Welt!
ist ja auch langweilig, wenn Sandra überall Mist schreibt. Jeden Tag einen neuen Fake- ACC und nur Müll labern. Diese Frau verstehe wer will. Bekannt ist sie ja, leider durchweg auf negative Weise. Eine Dummschwätzerin sperren ist ok.. das hat nichts mit dem Syndrom von Nusspli- Creme zu tun.
Finde ich auch etwas unglücklich. Andererseits waren die Posts schon ziemlich lang, öde und dienten vornehmlich der Einschüchterung.
Um welche Postings geht es denn bzw in welcher Gruppe kann man sich austauschen?
Bibi Turban.
Ich hoffe sehr, daß Marcel jetzt keine gravierenden Fehler macht. Ich bin gestern ziemlich erschrocken, als es hieß, die Veröffentlichung der Sprachnachricht sei strafbar.
Jetzt kühlen Kopf bewahren und unbedingt auch immer vorher alles juristisch abklären. Ich hab das Gefühl, Marcel hat noch keinen Anwalt. Wenn er finanzielle Unterstützung dafür braucht, sollte er das doch irgendwie mitteilen. Vielleicht finden sich mehrere, die dazu etwas beisteuern würden.…..Also ich wäre im Rahmen meiner Möglichkeiten bereit dazu.
marcel adler ist auch nicht besser als biancer
Ja, der Adler sollte imo besonnen und vorallem taktisch agieren. Ich gehe davon aus, das er anwaltlich vertreten wird/ist bei DER Kakophonie einer unberechenbaren Frau – ich meine Die mit dem „Niveau”.
In deren gehobener Sprachkultur die Wörter: Abschaum, krauchende Würmer, verficktes Land, verfickte Menschen, fickt euch, ans-Bein-Pisser, Eierschaukler etc etc ihren „Intellekt” überdeutlich abbilden
Ich bekomme echt das Kotzen, wenn ich das hier sehen und lesen muss!
https://www.facebook.com/1637465116575481/photos/a.1638790453109614.1073741828.1637465116575481/1649980248657301/?type=3&theater
PeTA hatte ich bereits angeschrieben und nachgefragt, ob das stimmt, dass Juckelheim damit werben darf, bisher keine Antwort, ebenso keine Antwort von D. Juchheim!
Oft hilft es ja auch, wenn die mehrere Nachfragen bekommen, also wer Zeit hat, bitte mal hier hinschreiben oder ‑mailen:
http://www.petadeutschland.de/formulare/view.php?id=10
[email protected]
Danke! 🙂
Jo, ihre neuesten vorher/nachher-Fotos sind auch wieder toll. Wie immer.…Vorher-Foto stärker beleuchtet und gerne mit Blaustich(wirkt immer krank/fahl und lässt Konturen und Schatten besonders hart erscheinen, wordurch z.B. Falten deutlicher hervorstechen).…Nachher-Foto mit Rotstich, häufig eher indirekt beleuchtet und unscharf(nicht umsonst wird Rotlicht in Bordellen genutzt). Wenn man sich die ganzen Bilder anschaut, hat das Methode…
Checker, sie fotografiert nichts (außer mal ein Motiv mit schwarzrotgold-Bändchen an ihre Tiegel geschmissen) , nix, nada – sie verwendet ausschließlich Fotos die ihr von ihren (Juchheim Team)Schwestern und Brüdern zur Verfügung gestellt werden. Texte werden ebenfalls „gestellt”. Sie tut nichts.
Und wennnnnnn sie dann doch mal schreibt, dann erkennst du es an der unsäglich tumben Sprache, den vielen „putzigen” emoticons, den hinter fast jeden Satz geklemmten Ausrufezeichen und dem „Versal-Gebrülle” zwischendurch.
Is so.
Sie kopiert, gerade die Vorher-/Nachherbildchen wahllos aus dem WWW, nicht nur von ihren Juchheim Brüdern und Schwestern. 🙂
http://www.swr.de/-/id=15467798/property=full/5vsve7/Mann%20begutachtet%20Unterlagen%20mit%20Hilfe%20einer%20Lupe%20%20Justitia-Statue.jpg
@*Fischbrötchen* & *Tiego*
Ihr meint sicherlich:
___________________________________________________________________
Strafgesetzbuch § 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
_____________________________________________________________________
Könnte man meinen. Hier geht es aber um eine angekündigte Straftat (ob sie nun ernst gemeint ist oder nicht und sie eigentlich „schuldunfähig” ist, spielt hierbei keine Rolle denn eine Bedrohung liegt eindeutig vor).
Wäre es ein Gespräch zwischen Adler und Döhring gewesen (aus seiner Einleitung ist herrauszuhören, dass dem nicht so ist) dürfte Adler es z.B. in einem Zivilprozess i.d.R. nicht verwenden und könnte sogar dafür belangt werden (Aufnahme des „nicht öffentlich gesprochener Wortes” ist eine Straftat gem. §201 StGB). Vergl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07.
Grundsätzlich ist eigentlich die Verwertung von Tonmittschnitten in Zivilprozessen unzulässig. Zulässig sind sie aber dann, wenn es um eine Ausnahmesituation geht welche strafbewehrt sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2009 – Az.: 3 U 128/09)
Bei Straftaten (selbst wenn nur angekündigt, denn dann ist es ein „Bedrohung”) kann sich der Kläger (z.B.) Döhring nämlich nicht auf ein „überwiegendes Interesse an der Vertraulichkeit” berufen (Vergl. hierzu : LG Hamburg · Urteil vom 23. Mai 2008 · Az. 324 O 38/08)
Zitat aus Urteil:
„Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Insbesondere ergibt sich ein derartiger Anspruch nicht aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 823 Abs. 1 und 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit dem sich aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers”
Die Veröffentlichung war eindeutig von öffentlichen Intresse, zumal so auch die Mitarbeiter von „BB-Radio” sich auf ein bevorstehendes Übel incl. ihrer angedrohten Konsequenz des Todes gewarnt werden können, da sie keine expliziete Person angesprochen hat und lediglich von baldigen Todesopfer, die gegebenfalls unter Polizeischutz hätte gestellt werden können. Adler hat somit seiner staatsbürgerlichen Sorgfaltspflicht Rechnung getragen.
Herr Adler müßte rechtswidrig gehandelt haben, er müßte mitgeschnitten haben und zusätzlich Dinge der „Privatsphäre” veröffentlich haben, dem ist aber nicht so und da er es ohnehin nicht war, ist es GRUNDSÄTZLICH in einem Zivil- oder auch Strafprozess anwendbar (Seine Quelle preisgeben muß er nicht)
denn, (in dem Urteil ging es um eine veröffentliche E‑Mail, welches auch durch § 201 StGB geschützt ist, ob E‑Mail oder Telefonat spielt also keine Rolle):
„Zwar weist der Antragsteller zutreffend darauf hin, dass die streitgegenständlichen E‑Mails keine schweren Straftaten oder schwerwiegenden politischen Vorgänge erhellen. Vorliegend ist jedoch, wie erläutert, kein in einem solchen Sinne gesteigerter „Öffentlichkeitswert“ der Information erforderlich, mit dem eine rechtswidrige Informationserlangung ausgeglichen werden müsste”
Somit wird auch der „Täter” – also der Mitschneidende – nicht strafrechtlich belangt.
Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass die Verwendung von heimlich aufgezeichneten Gesprächsmitschnitten auch in Zivilprozessen statthaft ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. I‑20 U 151/07)
Jenen „Schutz” den Bianca Döhring und ihr Anwalt vieleicht glauben zu haben, wurde schon in ständiger Rechtsprechung widersprochen, ich zitiere mal aus: BayOLG – Urteil vom 20.01.1994 – Aktenzeichen 5 St RR 143/93 :
„Leitsatz: 1. Die Wiedergabe und Verwertung von Telefongesprächen, die von Dritten mitgeschnitten wurden, ist schlechthin unzulässig, soweit der Inhalt dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, der sogenannten Intimsphäre, zugeordnet werden muss.”
„Leitsatz: 2. Gesprächsteile, die nicht dem Kernbereich privater Sphäre angehören, können verwertet werden, wenn die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, dass eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig anzusehen ist.”
So heißt es z.B. auch im Urteil des LAG Berlin (AZ: 9SA 114/87), dass bei einem Mikrofon , das heimlich an der Kasse einer Bäckerei angebracht wurde, und mit dem auf Grund der Aufnahme bewiesen wurde, dass von 106 Kunden nur bei 51 das Geld in die Kasse geflossen ist, diese Aufnahme als Beweismittel zugelassen wurde.
Dazu der Kommentar:
„Hierbei handelt es sich jedoch bei dem Tatbestand, der durch die Aufzeichnung bewiesen werden sollte, um ein strafrechtlich relevantes Vergehen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Im Strafprozess werden solche Aufzeichnungen oft (wenn auch nicht immer) verwendbar sein, im Zivilprozess wird eine Verwendung jedoch in der Regel abgelehnt werden. Jedoch gilt im Zivilprozess auch, dass Es muss sich hier schon um einen schwerwiegenden Fall handeln, wo dann z.B. Bedrohungen und Beleidigungen erfolgt sind”.
Ihrem Geldhai …tschuldigung .…Anwalt, würde ich raten über § 826 BGB zu gehn:
_____________________________________________________
Bürgerliches Gesetzbuch § 826: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung:
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
________________________________________________________
Allerdings bei Straftatbeständen sieht die Rechtsprechung eine geheime Gesprächsaufzeichnung als straffrei im Rahmen des Notwehrrechts an und dann wird da ohnehin nix draus.
Was also bedeutet, dass selbst derjenige (also Adlers Quelle) sich nicht strafbar gemacht hat
Eine Abwägung Pressefreiheit/Persönlichkeitsrecht findet tatsächlich statt, siehe EuGH-Rechtsprechungen z. B. zu *Caroline von Monaco*. Wenn das Informationsinteresse überwiegt, darf man insbesondere Personen der Öffentlichkeit auch ohne deren Einwilligung Gespräche mitzeichnen und veröffentlichen sofern sie strafbewehrt sind und nicht der Intimsphäre zuzuordnen sind.
Ich verweise auch noch gerne auf „1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98”:
„Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass das Mithören und Aufzeichnen heute zum Alltag in der Kommunikation gehöre. Eine grundsätzliche Vertraulichkeit gibt es nicht mehr. Von einer solchen ist nur noch auszugehen, wenn „Vertraulichkeit“ vorher vereinbart war.”
Ihr Anwalt wird natürlich sagen: „Als Beweismittel in Rechtstreitigkeiten werden unberechtigt mitgeschnittene Telefonate regelmäßig nicht zugelassen. Man darf sie nicht an die Presse weiterleiten, man darf sie ja nicht einmal haben, da man sich bereits durch die Aufnahme selbst schon strafbar macht”, und wird *vergessen* auf den Inhalt – nämlich einer angekündigten Straftat bzw. MORD – hinzuweisen.
Dadurch das wir alle aber jene Drohung mitbekommen haben:
https://www.youtube.com/watch?v=kdB4VC4lslI müßten wir eigentlich alle unserer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen, ansonsten würden wir uns strafbar machen 😉
Du könntest nunmehr zur Polizei gehen und den Telefongesprächspartner wegen Bedrohung sowie das Ankündigen eines oder mehrer Morde anzeigen. Achte dann bitte darauf, auch gleich Strafantrag zu stellen.
Die „Folgen” der genannten Straftaten kannst du im StGB (§185 und §241) nachlesen.
Du musst dir keinen Anwalt nehmen und du bekommst auch keinen gestellt.
Solltest du allerdings versuchen wollen, später oder auch jetzt schon zivilrechtlich gegen den dann evtl. Beschuldigten vorzugehen, dann wäre ein Anwalt sicher empfehlenswert.
Zwar hat das BVerfG die Verwendbarkeit von heimlichen Aufzeichnungen unter enge Grenzen gestellt; gerade bei nichttrivialen Straftaten, die anderweitig nicht beweisbar sind, können aber Ausnahmen bestehen, vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20021009_1bvr161196.html:
„In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird dies etwa in Fällen angenommen, in denen sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (vgl. BGHZ 27, 284 ). Ein Beispiel dafür ist die Anfertigung heimlicher Tonbandaufnahmen zur Feststellung der Identität eines anonymen Anrufers, der sich als eine andere Person ausgegeben hatte, um unter diesem Deckmantel Verleumdungen gefahrlos aussprechen zu können (vgl. BGH, NJW 1982, S. 277). Ein anderes Beispiel sind Maßnahmen zur Feststellung erpresserischer Drohungen (vgl. BGHZ 27, 284 ). ”
Auch wenn es in dem Urteil um eine „juristische” Person (Firma etc.)” geht, gilt es für eine „private Person” gleichermaßen.
Was – im Falle einer Anzeige – ihr Anwalt formulieren wird, ist mir jetzt schon bewußt, allerdings auch, dass jeder im 1.Semester Jura ihn zerlegen könnte.
Solange die Döhring so weiter macht wie gehabt, werde ich auch hier stinknormal weitermachen (grüße gehen raus an den *Fehlerteufel* und ich warte immer noch auf deinen Antwort 😉 )
Bogdan der Barmherzige
Das wird alles noch böse Enden. Das Dreigestirn ist auseinander. Model Ludzi aus der Mobbing Kampagne ist von Facebook entsorgt worden.
Was passiert noch alles??
Nur eine Kleinigkeit am Rande:
http://fs5.directupload.net/images/160627/5ksom8m3.jpg
Jemand hat sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg über Bibi beschwert. Unerlaubter Wettbewerb UWG ua. Gutscheincodes ohne Höhe und Dauer unzulässig
Die halten da nicht besonders viel von Bianca, ihrem Geschäftsgebahren und ihrer
Homepage wir es scheint 😉 aber sie werden nicht tätig. Reichweite wird auch nicht relevant erachtet 😉
Also Mitbewerber, mahnt die Dame ab, falls (!) es stört. Oder Blogleser, fragt die Wettbewerbszentrale.
Bei den hohen Schadensersatzansprüchen, die Bianca stellt, ist das doch schon mal was Gutes für die gegnerische Partei, oder?!