Fanpost: Jura-Nachhilfe für Bianca Döhring

Bianca Döhring

Der BiBi-Fan­blog hat einen Brief für Bian­ca Döh­ring erhal­ten. Hast auch du Post für BiBi? Schrei­be an [email protected]


Ach ver­dammt! Was muß­te ich gera­de im Bei­trag “Neue Dro­hung: BiBi steht das Was­ser bis zum Hals” lesen? Ein neu­es Droh­vi­deo? Ich habe das aktu­el­le “Droh­vi­deo” (Hass­vi­deo) von ihr lei­der nicht gese­hen! Gab es auch einen “Droh­post” (Hass­post) ? Konn­te irgend jemand ihre neus­ten geis­ti­gen Ergüs­se sichern?

Bianca Döhring

Zwei wei­te­re Anzei­gen? Ein Anwalt für Straf­recht ein­ge­schal­tet? (Du soll­test wesent­lich öff­ters auf mich hören Bian­ca Döh­ring 😀). Schön, dass Du dei­nem Medi­en­an­walt ent­sagst und nun straf­recht­lich vor­ge­hen willst. Sei aber auf der Hut, denn gera­de für dich (durch dein ver­gan­ge­nes und momen­ta­nes Ver­hal­ten) lau­ern sehr viel Stolpersteine.

Ein vor­ge­hen nach § 164 StGB *Fal­sche Ver­däch­ti­gung*, § 187 StGB * Ver­leum­dung* oder § 186 StGB *Üble Nach­re­de* wür­de ich nicht pro­bie­ren, weil jener Blog dir in sei­ner “Archiv-Funk­ti­on” die Sup­pe ver­sal­zen wür­de (dein geschei­ter­ter Ver­such des Abschal­tens, ist also nach­voll­zieh­bar 😀), denn Adler hat immer – sowie der Blog – über TATSACHEN berich­tet und §§ 164, 187, 186 fin­det nur erfolg­reich eine recht­li­che Wür­di­gung, wenn GEGEN Tat­sa­chen ver­sto­ßen wird. Auch das anwen­den von sati­ri­schen Stil­mit­teln ist nicht strafbar.

Auch das *Per­sön­lich­keits­recht* (abge­lei­tet aus dem Per­sön­lich­keits­schutz aus Art. 1 Abs. 1 GG *Men­schen­wür­de* in Ver­bin­dung mit Art. 2 Abs. 1 GG *freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit*) wird einer recht­li­chen Prü­fung nicht stand­hal­ten, denn es wur­de weder dei­ne Sozi­al­sphä­re, Pri­vat­sphä­re noch Intim­sphä­re gestört.
Die sog. *Öffent­lich­keits­spä­re* (Die Öffent­lich­keits­sphä­re ist der Bereich, in dem der Ein­zel­ne sich der Öffent­lich­keit bewusst zuwen­det, etwa wenn er bewusst an die Öffent­lich­keit tritt und sich öffent­lich äußert), genießt den schwächs­ten Schutz.

Du glaubst sicher­lich, dass etwas in Rich­tung “Schmäh­kri­tik” bei dir vor­liegt, aller­dings hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) wegen der beson­de­ren Bedeu­tung der Mei­nungs­frei­heit in einer Demo­kra­tie an die Ein­stu­fung einer Äuße­rung als Schmäh­kri­tik hohe Anfor­de­run­gen gestellt. Der Schutz von Mei­nungs­äu­ße­run­gen, die sich als Schmä­hung Drit­ter dar­stel­len, tritt hin­ter dem Per­sön­lich­keits­schutz zurück. Die Wahr­neh­mung berech­tig­ter Inter­es­sen (vergl. § 193 StGB) kann eine Schmäh­kri­tik recht­fer­ti­gen, wenn sie als “Recht zum Gegen­schlag“ eine ange­mes­se­ne Reak­ti­on auf das frag­wür­di­ge Ver­hal­ten des Ange­grif­fe­nen dar­stellt (jup, also wir und die Trul­la Turban 😀).
Ein sati­ri­scher Gesamt­cha­rak­ter aller­dings kann gegen die Annah­me spre­chen, der Ange­grif­fe­ne habe als Per­son ange­pran­gert wer­den sol­len (Du merkst, ich baue dir gera­de eine gol­de­ne Brü­cke, aber das Eis auf dem Du selbst bei der Vor­ge­hens­wei­se ste­hen wür­dest, ist SEEEEEHR dünn. Erfolgs­chan­cen im vor­lie­gen­dem Fall, wohl­wol­len­de ca. 5 %, wegen der blö­den grund­ge­setz­lich geschütz­ten *Mei­nungs­frei­heit*, wenn ich jetzt noch *Pres­se­frei­heit* drauf­pa­cke, sind wir bei wohl­wol­len­den 1%).

Das damit (allein durch die Archiv­funk­ti­on die­ses Blogs) kein Pro­zess zu gewin­nen ist, sieht man an jenem Urteil: “Viel­mehr ste­he die vor­sätz­li­che Ehr­ver­let­zung ohne jeg­li­chen tat­säch­li­chen Anhalts­punkt im Vor­der­grund. Ein der­ar­ti­ges Ver­hal­ten sei des­halb nicht mehr von der Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit gedeckt.” (vergl. LG Ham­burg, Urteil v. 30. Juli 2004, Az. 324 O 819/03).
Du merkst lie­be Bian­ca Döh­ring, Du hast eigent­lich null Chan­cen, redest dir aber selbst­be­wußt – oder ande­re dir – 100% Chan­ce ein.

Du mußt dir jener Kri­te­ri­en bewußt wer­den, wel­che ver­letzt wer­den müßen, damit es einer recht­li­chen Prü­fung stand­hält, denn greift eine Maß­nah­me in die Intim­sphä­re ein, wird ein letzt­lich unan­tast­ba­rer Bereich pri­va­ter Lebens­ge­stal­tung betrof­fen. Die Intim­sphä­re ist auch dem staat­li­chen Zugriff ver­schlos­sen. Eine Abwä­gung nach Maß­ga­be des Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prin­zips fin­det nicht statt. Der Geset­zes­vor­be­halt aus Art. 2 Abs. 2 GG gilt wegen der engen Ver­knüp­fung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht. Dies trifft auch für den Kern­be­reich der Ehre zu. Ein­grif­fe im Bereich der Pri­vat­sphä­re sind nur unter strik­ter Wah­rung des Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­sat­zes zuläs­sig. Bei Ein­grif­fen in die Sozi­al- und Öffent­lich­keits­sphä­re sind im Rah­men des all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­rechts die gerings­ten Anfor­de­run­gen einer Recht­fer­ti­gung des Ein­griffs zu for­dern. Es gilt der Geset­zes­vor­be­halt des Art. 2 Abs. 2 GG (Du merkst, dass ein Weg dar­über, nicht mit Erfolg gekrönt sein wird, auch wenn Du es dir in dei­ner Traum­welt so ausmalst).

Beson­de­re Bedeu­tung hat das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht im Bereich des Äuße­rungs­rechts (Du merkst, auch WIR sind durch das *Per­sön­lich­keits­recht* geschützt, auch wenn Du das natür­lich nicht möch­test). Es wird häu­fig gegen Medi­en­be­richt­erstat­tung ins Feld geführt, wenn sich ein Betrof­fe­ner ins fal­sche Licht gerückt sieht. Über die Zuläs­sig­keit des Ein­griffs wird ent­schie­den durch Abwä­gung zwi­schen dem all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­recht und der Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit (Art. 5 GG) des jewei­li­gen Medienunternehmens.

Auch § 185 *Belei­di­gung* wür­de ich nicht pro­bie­ren, denn auch hier gilt die TATSACHE

[Die Belei­di­gung wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr oder mit Geld­stra­fe und, wenn die Belei­di­gung mit­tels einer Tät­lich­keit began­gen wird, mit Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft].

Die meis­ten Fäl­le, über die die Jus­tiz bis­lang zu urtei­len hat­te, waren nicht zu bestra­fen, sagt in stän­di­ger Recht­spre­chung auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Die­se meis­ten Äuße­run­gen fie­len jeweils in Zusam­men­hang mit nach­prüf­ba­ren Tat­sa­chen und selbst wenn es kei­ne Tat­sa­che war, so wur­de es durch die Mei­nungs­frei­heit gedeckt. Das heißt: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist groß­zü­gig, wenn es um das Aus­ein­an­der­set­zen mit Tat­sa­chen geht. Mei­nungs­frei­heit geht vor.

Bianca DöhringEinen Hebel hast du aller­dings und zwar § 192 StGB *Belei­di­gung trotz Wahr­heits­be­wei­ses* denn dei­ne Taten sind hier sorg­sam (sowie durch vie­le ande­re User) sorg­fäl­tig pro­to­kol­liert und nach­prüf­bar (selbst der “Cache” von *blas­ting­news* ist noch einsehbar).

Aber selbst dann wird ein Urteil wahr­schein­lich nach § 199
*Wech­sel­sei­tig began­ge­ne Belei­di­gun­gen* erge­hen (jeden­falls wür­de ich so einen Antrag stel­len, mit der Gewiss­heit – weil Du halt soviel gedroht und belei­digt hast -, dass ich zu 100% damit Erfolg hätte 😉 )

Ver­su­che tun­lichst NICHT Dein beklopp­tes *ulti­ma­te­bo­dy­plan*, *BiBi Eat Clean*,*Faust hoch* oder *Dr. Juch­heim* zu erwäh­nen, dass wür­de man als *Rechts­miss­brauch* werten.

Denn es stellt eine sach­frem­de Erwä­gung dar, wenn ein Anspruchs­be­rech­tig­ter sei­nen wett­be­werbs­recht­li­chen Anspruch als Mit­tel ein­setzt, um sich oder einem Drit­ten erheb­li­che Gel­der zu ver­schaf­fen. Dazu ist ihm die Kla­ge­be­fug­nis NICHT ein­ge­räumt worden.

Das Eis auf dem Du stehst, ist des­we­gen so dünn, weil man Dich ganz leicht mit § 226 BGB *Schi­kan­ever­bot* dran krie­gen könn­te, denn ein *will­kür­lich, mut­wil­lig bos­haft behan­deln* sowie einen *Sach­ver­halt ver­dre­hen* und/oder *ver­fäl­schen* stellt eine Straf­tat dar. Ver­su­che zu ver­mei­den, da man Dir dadurch leicht – sehr leicht (allein durch das vor­han­den­sein des Blogs) einen Strick dre­hen kann.

Nach dem Rechts­grund­satz *veni­re con­tra fac­tum pro­pri­um* ist es eine unzu­läs­si­ge Rechts­aus­übung, wenn inner­halb eines Schuld­ver­hält­nis­ses oder einer ande­ren recht­li­chen Son­der­ver­bin­dung der Berech­tig­te selbst eine tat­säch­li­che Situa­ti­on geschaf­fen hat, auf deren Bestand der ande­re Teil ver­trau­en durf­te und ver­traut hat. Die­ser Ein­wand wird heut­zu­ta­ge vor allem im Wett­be­werbs­recht auch als Ein­wand der “unclean hands” bezeich­net. (Bian­ca Döh­ring, Du hast dir also schon fak­tisch juris­tisch dein Grab geschaufelt).

Auch wird der auf­ge­führ­te Rechts­grund­satz *veni­re con­tra fac­tum pro­pri­um* (lat. “Zuwi­der­hand­lung gegen das eige­ne frü­he­re Ver­hal­ten”) eine sehr hohe Hür­de sein, denn es bezeich­net im deut­schen Schuld­recht einen bestimm­ten Fall des Ver­sto­ßes gegen den Grund­satz von “Treu und Glau­ben”, der im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch in § 242 fest­ge­schrie­ben ist.
Der aus § 242 BGB abge­lei­te­te Grund­satz, umschreibt ein wider­sprüch­li­ches Ver­hal­ten im Rechts­le­ben dann unzu­läs­sig ist, wenn für den ande­ren Teil ein Ver­trau­en­s­tat­be­stand geschaf­fen wor­den ist oder wenn ande­re beson­de­re Umstän­de die Rechts­aus­übung als treu­wid­rig erschei­nen las­sen. Ver­trau­ens­be­grün­den­des Ver­hal­ten ist in der Regel anzu­neh­men, wenn der ande­re im Hin­blick dar­auf bestimm­te Dis­po­si­tio­nen getrof­fen hat und dies nicht jeder Ver­nunft wider­spricht. Treu­wid­rig­keit aus ande­ren Grün­den kann vor­lie­gen, wenn der Berech­tig­te aus sei­nem frü­he­ren Ver­hal­ten bereits Vor­tei­le gezo­gen hat oder er sich in sei­nem jet­zi­gen Ver­hal­ten oder sei­ner jet­zi­gen Argu­men­ta­ti­on in unlös­ba­rem Selbst­wi­der­spruch zu sei­nem frü­he­ren Ver­hal­ten und sei­ner frü­he­ren Argu­men­ta­ti­on befin­den wür­de. (Es ist wirk­lich eine sehr hohe Hür­de Bian­ca, dein frü­he­res und jetz­ti­ges Ver­hal­ten wer­den zu 99,9% auf dich zurück­fal­len, Du nennst sowas *Kar­ma* 😀 ).

Es kom­men aber noch ganz ande­re Rechts­grund­sät­ze dazu (auch die *Ver­wir­kung* ist ein Unter­fall hier­von, der sei­ne Grund­la­ge im wider­sprüch­li­chen Ver­hal­ten des Anspruchs­stel­lers fin­det (“veni­re con­tra fac­tum proprium”)).

Hin­zu kommt auch einem selbst geschaf­fe­nen, schüt­zens­wer­ten Ver­trau­en­s­tat­be­stand zuwi­der ein ansons­ten bestehen­des Recht ein­zu­for­dern *dolo agit, qui venit con­tra fac­tum pro­pri­um* wel­ches auch Teil des sog. *Rechts­miss­brauch* ist.

*Rechts­miss­bräuch­lich* hat bei­spl. auch “blas­ting­news” gehan­delt , denn es gilt *dolo agit, qui petit, quod sta­tim red­dit­urus est (sinn­ge­mäß: Arg­lis­tig han­delt, wer etwas ver­langt, was er augen­blick­lich wie­der zurück­ge­ben muss). Was die gemacht haben, nennt man “ver­bo­te­ne Eigen­macht*, wel­che nach §§ 861, 862 straf­be­wehrt ist. Ihre ein­zi­ge anwend­ba­re Rechts­norm wäre da viel­eicht § 863 BGB *Ein­wen­dun­gen des Ent­zie­hers oder Störers*.

Ein guter Jurist könn­te dein Ver­hal­ten auch mit “Que­ru­la­to­ri­scher Wahn” oder “Que­ru­la­to­ri­sche Per­sön­lich­keits­stö­rung” (klas­si­fi­ziert im ICD-10 unter F22.8 und F60.0) umschrei­ben und wür­de ein psy­cha­tri­sches Gut­ach­ten durch einen Rechts­me­di­zi­ner bean­tra­gen und dies kann sogar zu einer Ein­schrän­kung der Schuld­fä­hig­keit im straf­recht­li­chen Sin­ne füh­ren und spricht dir im Anschluss nach § 102 Abs. 2 BGB die Geschäfts­fä­hig­keit ab.

Bianca DöhringDein Medi­en­an­walt hat ja den *Pro­zess­be­trug* – Gott lob – noch nicht voll­zo­gen, aber mit sei­nen 110.000 € zu 100% einen Rechts­miss­brauch voll­zo­gen (das war wirk­lich ein extrem unklu­ges Ver­hal­ten von ihm, denn er hat dem Adler somit den Kla­ge­weg für Scha­dens­er­satz geb­net, wofür DU aller­dings dann zur Kas­se gebe­ten wirst und nicht dein Anwalt (vergl. hier­zu OLG Hamm: “Rechts­miss­brauch bei Miss­ver­hält­nis zwi­schen Umsatz und Abmahntätigkeit”)

Denn das OLG Hamm urteil­te (Urteil vom 28.07.2011, Az.: I‑4 U 55/11), dass das Miss­ver­hält­nis von ope­ra­ti­vem Umsatz zur Abmahn­tä­tig­keit ein miss­bräuch­li­ches Ver­hal­ten indi­ziert. Das Gericht nahm eine Gesamt­be­trach­tung der Umstän­de vor und bil­de­te sich ein Gesamt­bild vom Ver­hal­ten des Abmah­nen­den, auch das LG Ham­burg kann­te kei­ne Gna­de und ver­ur­teil­te einen Abmah­ner zur Kos­ten­er­stat­tung wegen rechts­miss­bräuch­li­cher Abmah­nung (LG Ham­burg, Urteil vom 08.05.12 ‑Akten­zei­chen 407 HKO 15/12).

Lie­be Bian­ca Döh­ring… schön, dass Du ein wenig auf mich hörst, aber glaub mir, dass par­al­le­le vor­ge­hen zivil-und straf­recht­lich läßt jedem Rich­ter die Ohren spit­zen und dann gleich­zei­tig dei­ne Fül­le an Anzei­gen (klei­ner Tipp zur Beschleu­ni­gung: Stel­le sofort auch *Straf­an­trag* bei der Staats­an­walt­schaft. Hat aller­dings einen Nach­teil: Du kannst es danach nicht zurück­zie­hen und es mutiert zu einem Selbst­läu­fer, jedoch sitzt dann auch ein Staats­an­walt neben dir. Der Hacken an der Sache ist aber, dass bei der *per­sön­li­chen Kennt­nis­nah­me* einer straf­be­wehr­ten Hand­lung dei­ner­seits – blö­der­wei­se strotzt dein gesam­tes Ver­hal­ten danach -, auto­ma­tisch eine sog. “Ver­fol­gungs­pflicht” ein­tritt und Du dann in der Schuss­li­nie der Staats­an­walt­schaft bist 😀)

Lie­be Bian­ca Döh­ring, bit­te verzeih….ich hat­te ganz ver­ges­sen, dich noch auf § 145d StGB *Vor­täu­schen einer Straf­tat* sowie § 164 StGB *Fal­sche Ver­däch­ti­gung* hin­zu­wei­sen. Lese dir Bit­te bei­des ganz GENAU durch, bevor Du wie­der reflex­ar­tig einen extre­men Dünn­schiss von dir gibst.

Du betritts näm­lich jetzt die Büh­ne des Straf­rechts (hof­fe dein “Anwalt für Straf­recht” ist gut, ansons­ten bekommst Du so einen extre­men “Bume­rang-Effekt”, dass Du dei­nem *Kar­ma* in alle Ewig­keit abschwö­ren wirst. Bete dar­um Bian­ca Döh­ring, dass dein Anwalt extrem gut und die der Gegen­sei­te inkom­pe­tent ist, ansons­ten wird eine Spi­ra­le in Gang gesetzt, die nicht nur dich in den Abgrund rei­ßen wird)

Faust hoch BiBi….Faust hoch!

Dein Bog­dan 😀

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Mimi
Mimi
21. Juli 2016 17:33

Wow, Bog­dan.
Ich muss dir mal sagen, dass dei­ne Bei­trä­ge mich immer beru­hi­gen und mir Hoff­nung geben, dass die Gerech­tig­keit sie­gen wird.
Den­noch fin­de ich, hast du Bian­ca jetzt mal genug Brü­cken gebaut. Sie nimmt es doch sowie­so nicht an.
Ich hof­fe jedoch, dass Mar­cel klug genug ist und dei­ne Hil­fe schleu­nigst annimmt (ich glau­be, der hat noch immer kei­nen Anwalt). Ganz ver­ste­he ich sei­ne Zurück­hal­tung auch nicht mehr.……Vielleicht kannst du ihm sei­ne Ängs­te (oder was immer ihn da bremst) da etwas nehmen.
Klar ken­ne ich nicht die per­sön­li­chen Lebens­um­stän­de von Mar­cel aber mit sei­ner Sati­re (die ich sehr mag) wird er sei­ne Fami­lie auf Dau­er wohl eher nicht ernährt bekom­men. Ich fin­de er soll­te unbe­dingt Scha­dens­er­satz für ver­lo­re­ne Gehalts­aus­fäl­le und Ruf­schä­di­gung erhal­ten (mei­ne lai­en­haf­te For­de­rung nach Gerech­tig­keit, ich weiß).

Bibi Langstrumpf
Bibi Langstrumpf
21. Juli 2016 18:05

Ger­ne den­ke ich zurück – 1984 Mons­ters of Rock Fes­ti­val in Karls­ru­he-11 Stun­den Dauerklatschen…
Noch drei Tage spä­ter hat­te ich Hän­de wie Klodeckel 🙂
Nach dem Pro­zess wer­de ich wohl eine Woche Krank­ge­schrie­ben sein weil ich ähn­lich lan­ge klat­schen wer­de, aber dies­mal auf die Schen­kel und danach ist wohl Lau­fen unmöglich ;-)))

TUN
TUN
21. Juli 2016 18:21

Booooooom, habe das mal eben kurz gegen gecheckt.…alles korrekt!!(kleiner Scherz)! Zie­he mal wie­der mei­nen Hut vor Dei­nen Aus­füh­run­gen! Da freut man sich ja gera­de­zu auf einen Pro­zess wo Frau von Döh­ring mit ihrem Kol­le­gen, Herrn Kar­ma, in der ers­ten Rei­he sitzt! Ob sie dann am Ende aller Tage aller­dings klat­schen wird, bin da unsi­cher! Net­ten Abend noch

M.S. aus L bei B.
M.S. aus L bei B.
21. Juli 2016 22:08

Hihi, wun­der­bar schön geschrie­ben! Ich lese dich so gern und ich stell mir immer wie­der ihr Gesicht dabei vor.

Bibi Blocksberg
Bibi Blocksberg
21. Juli 2016 22:28

Hm.. irgend­wie dau­ert die Frei­schal­tung der Kom­men­ta­re hier auch von Tag zu Tag län­ger? Irgend­wie witz­los, wenn es > 6 Stun­den kei­ne Updates bzw. einen Aus­tausch gibt. Mehr Admins! Hex, hex!

UrlauberAufBalkonien
UrlauberAufBalkonien
Antwort an  Bibi Blocksberg
22. Juli 2016 16:16

Ich unter­stüt­ze hier­mit den form­lo­sen Antrag von Bibi Blocks­berg für eine zügi­ge­re Frei­schal­tung der Kom­men­ta­re, bzw. plä­die­re für eine auto­ma­ti­sche Frei­schal­tung aus fol­gen­den Gründen:

*** Ent­las­tung der Admins ***
Nach­dem nun klar ist, dass selbst „unflä­tigs­te” Belei­di­gun­gen kein Grund für eine Zen­sur sind, und sowie­so hier Mei­nungs­frei­heit herrscht, ist eine Vor­ab-Sich­tung der Kom­men­ta­re durch Admins obsolet. 

*** Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung des Blogs ***
Ein 1 zu 1 Mei­nungs­aus­tausch wäre eher gewähr­leis­tet. Dis­kus­sio­nen kön­nen nun direkter/realtime geführt wer­den, ohne dass sie über einen län­ge­ren Zeit­raum ver­schleppt wer­den und dadurch ver­san­den. Streit­häh­ne aber auch Unfall­gu­cker kämen eher auf ihre Kos­ten, denn es wäre mehr los hier im Blog. Natür­lich alles im Sin­ne einer Aufklärung.

*** Bes­se­re Inte­gra­ti­on unse­rer Freun­de von der Face­book-Grup­pe Bibi Turban ***
Die­ses spe­zi­el­le User-Seg­ment ist es von Face­book gewohnt, schnel­le­re Reak­ti­ons­zei­ten auf ihre Posts zu bekom­men. Ihnen könn­te man einen eige­nen Arti­kel wid­men, wo sie herz­lich will­kom­men geheis­sen wer­den. Dort könn­te man Bibi Tur­ban ein Büro ein­rich­ten, wo sie Hof hal­ten und auf die Anlie­gen der Face­book-User ein­ge­hen könn­te. Rede­be­darf scheint ja vor­han­den zu sein.

*** Zukünf­ti­ge Marketingaktionen ***
Eine Auf­schal­tung von Wer­bung zwecks Gene­rie­rung von Wer­be­ein­nah­men für die Deckung der anfal­len­den Kos­ten für Pro­vi­der und Admins wäre denk­bar. Nach­dem nun Bibi Tur­ban den Weg hier­her gefun­den hat, könn­te man auch Bibi Döh­ring hier­her ein­la­den zu Events unter dem Mot­to „High Noon im Bibi­blog”, „Clash der Tita­nin­nen”, „Reuni­on der bei der Geburt getrenn­ten Zwil­lin­ge Bibi und Bibi” etc.

Admins und Web­mas­ter: wie wäre es mit einer Test­pha­se für die­ses Wochen­en­de? Seid ihr dazu mutig und inno­va­tiv genug?? ^^

Hoch die Hän­de …ähh Fäus­te… Wochenende 🙂

Mimi
Mimi
Antwort an  UrlauberAufBalkonien
22. Juli 2016 17:44

Nein, dan­ke. Dann domi­nie­ren die Unru­he­stif­ter ja noch mehr, als sie es die letz­ten 2–3 Tage eh schon machen. So besteht eher die Chan­ce, dass sie das Inter­es­se schnel­ler ver­lie­ren und sich wie­der in ihren fb Grup­pen angif­ten (schnel­le­re Reaktion)und sich hier zurückziehen.…..hoffe ich mal.

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  UrlauberAufBalkonien
22. Juli 2016 18:08

*lacht.….….du meinst um den Vor­her-Nach­her-WOW-Effekt zu testen?

Bodgan-Fan
Bodgan-Fan
21. Juli 2016 23:05

Faust hoch, Bod­gan! Du bist der Knal­ler. Lese dei­ne Bei­trä­ge unglaub­lich gern.

Hanna
Hanna
Antwort an  Bodgan-Fan
21. Juli 2016 23:55

Die Hexe müss­te Dir ja die Füße küs­sen und täg­lich min­des­tens eine Ker­ze in der Kir­che anzünden.

UltiMalte
UltiMalte
21. Juli 2016 23:42

Wow Bog­dan, wie­der viel Mühe gemacht aber die Döh­ring wird’s nicht durch­le­sen, die kann doch gar nicht so lan­ge einem Ande­ren Auf­merk­sam­keit schenken.

Momo
Momo
22. Juli 2016 03:02

* ZENSUR BEI MARCEL ADLER *

Ich kann aus eige­ner Erfah­rung berichten:

1. Ich habe mich 3‑mal bei der Grup­pe Bibi-Tur­ban ange­mel­det. Es wur­de Anmel­dung „Aus­ste­hend” angezeigt.
2. Meh­re­re Stun­den spä­ter wur­de „Aus­ste­hend” nicht mehr ange­zeigt. Mei­ne Anmel­dung wur­de grund­los abgelehnt.
3. Nach meh­re­ren Ver­such wur­de ich jetzt ganz gesperrt. Die Grup­pe wird im Such­feld von Face­book nicht mehr angezeigt.
4. Somit wur­de auch ich ohne Grund gesperrt.

Ich kann damit bestä­ti­gen, was vie­le über die Zen­sur durch Mar­cel Adler berichten!

Lie­be Blogger,

was sagt ihr zu die­ser Zen­sur von Mar­cel Adler. Wisst ihr, war­um das so ist? Ihr habt doch Kon­takt zu ihm.

MFG Clau­dia

Steffi
Steffi
Antwort an  Momo
22. Juli 2016 04:37

Selt­sam. Laut Adler und Anika ist jeder willkommen.
Sogar Fakes wer­den per­sön­lich begrüßt. Sogar die die nicht drin sind wer­den begrüßt. 

Hier wird was behaup­tet und schwupps wird es in der Tur­ban geglaubt. 

Mach dir ein kat­zen­bil­der Fake.

Ludzi
Ludzi
22. Juli 2016 11:32

Es reicht lang­sam mal. Ich bin ganz sicher nicht in der Tur­ban Grup­pe. Noch habe ich Kon­takt zu Rei­chel und Co. Also Ball flach halten. 

Mir ist Schnup­pe was Anika und Co so trei­ben. Und ob Herr Som­mer 100 Fakes hat juckt nicht. Macht euren Krieg unter euch aus. 

Kin­der­gar­ten eh.

Batt Spenza
Batt Spenza
22. Juli 2016 14:31

klatsch* klatsch* , super for­mu­liert, toll mit den gan­zen §§ unter­mau­ert und trotz­dem noch amü­sant. Echt groß­ar­tig. Nor­ma­ler­wei­se hab ich immer ein biss­chen „Angst” von lan­gen Berich­ten – aber die­sen hab ich mir gleich mehr­mals durchgelesen.