Fanpost: Jura-Nachhilfe für Bianca Döhring

Bianca Döhring

Der BiBi-Fan­blog hat einen Brief für Bian­ca Döhring erhal­ten. Hast auch du Post für BiBi? Schreibe an [email protected]


Ach ver­dammt! Was mußte ich ger­ade im Beitrag “Neue Dro­hung: BiBi ste­ht das Wass­er bis zum Hals” lesen? Ein neues Dro­hvideo? Ich habe das aktuelle “Dro­hvideo” (Has­svideo) von ihr lei­der nicht gese­hen! Gab es auch einen “Droh­post” (Has­s­post) ? Kon­nte irgend jemand ihre neusten geisti­gen Ergüsse sichern?

Bianca Döhring

Zwei weit­ere Anzeigen? Ein Anwalt für Strafrecht eingeschal­tet? (Du soll­test wesentlich öffters auf mich hören Bian­ca Döhring 😀). Schön, dass Du deinem Medi­en­an­walt entsagst und nun strafrechtlich vorge­hen willst. Sei aber auf der Hut, denn ger­ade für dich (durch dein ver­gan­ge­nes und momen­tanes Ver­hal­ten) lauern sehr viel Stolpersteine.

Ein vorge­hen nach § 164 StGB *Falsche Verdäch­ti­gung*, § 187 StGB * Ver­leum­dung* oder § 186 StGB *Üble Nachrede* würde ich nicht pro­bieren, weil jen­er Blog dir in sein­er “Archiv-Funk­tion” die Suppe ver­salzen würde (dein gescheit­ert­er Ver­such des Abschal­tens, ist also nachvol­lziehbar 😀), denn Adler hat immer – sowie der Blog – über TATSACHEN berichtet und §§ 164, 187, 186 find­et nur erfol­gre­ich eine rechtliche Würdi­gung, wenn GEGEN Tat­sachen ver­stoßen wird. Auch das anwen­den von satirischen Stilmit­teln ist nicht strafbar.

Auch das *Per­sön­lichkeit­srecht* (abgeleit­et aus dem Per­sön­lichkeitss­chutz aus Art. 1 Abs. 1 GG *Men­schen­würde* in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG *freie Ent­fal­tung der Per­sön­lichkeit*) wird ein­er rechtlichen Prü­fung nicht stand­hal­ten, denn es wurde wed­er deine Sozial­sphäre, Pri­vat­sphäre noch Intim­sphäre gestört.
Die sog. *Öffentlichkeitsspäre* (Die Öffentlichkeitssphäre ist der Bere­ich, in dem der Einzelne sich der Öffentlichkeit bewusst zuwen­det, etwa wenn er bewusst an die Öffentlichkeit tritt und sich öffentlich äußert), genießt den schwäch­sten Schutz.

Du glaub­st sicher­lich, dass etwas in Rich­tung “Schmähkri­tik” bei dir vor­liegt, allerd­ings hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht (BVer­fG) wegen der beson­deren Bedeu­tung der Mei­n­ungs­frei­heit in ein­er Demokratie an die Ein­stu­fung ein­er Äußerung als Schmähkri­tik hohe Anforderun­gen gestellt. Der Schutz von Mei­n­ungsäußerun­gen, die sich als Schmähung Drit­ter darstellen, tritt hin­ter dem Per­sön­lichkeitss­chutz zurück. Die Wahrnehmung berechtigter Inter­essen (ver­gl. § 193 StGB) kann eine Schmähkri­tik recht­fer­ti­gen, wenn sie als “Recht zum Gegen­schlag“ eine angemessene Reak­tion auf das frag­würdi­ge Ver­hal­ten des Ange­grif­f­e­nen darstellt (jup, also wir und die Trul­la Turban 😀).
Ein satirisch­er Gesamtcharak­ter allerd­ings kann gegen die Annahme sprechen, der Ange­grif­f­ene habe als Per­son angeprangert wer­den sollen (Du merkst, ich baue dir ger­ade eine gold­ene Brücke, aber das Eis auf dem Du selb­st bei der Vorge­hensweise ste­hen würdest, ist SEEEEEHR dünn. Erfol­gschan­cen im vor­liegen­dem Fall, wohlwol­lende ca. 5 %, wegen der blö­den grundge­set­zlich geschützten *Mei­n­ungs­frei­heit*, wenn ich jet­zt noch *Presse­frei­heit* drauf­packe, sind wir bei wohlwol­len­den 1%).

Das damit (allein durch die Archiv­funk­tion dieses Blogs) kein Prozess zu gewin­nen ist, sieht man an jen­em Urteil: “Vielmehr ste­he die vorsät­zliche Ehrver­let­zung ohne jeglichen tat­säch­lichen Anhalt­spunkt im Vorder­grund. Ein der­ar­tiges Ver­hal­ten sei deshalb nicht mehr von der Mei­n­ungsäußerungs­frei­heit gedeckt.” (ver­gl. LG Ham­burg, Urteil v. 30. Juli 2004, Az. 324 O 819/03).
Du merkst liebe Bian­ca Döhring, Du hast eigentlich null Chan­cen, redest dir aber selb­st­be­wußt – oder andere dir – 100% Chance ein.

Du mußt dir jen­er Kri­te­rien bewußt wer­den, welche ver­let­zt wer­den müßen, damit es ein­er rechtlichen Prü­fung stand­hält, denn greift eine Maß­nahme in die Intim­sphäre ein, wird ein let­ztlich unan­tast­bar­er Bere­ich pri­vater Lebens­gestal­tung betrof­fen. Die Intim­sphäre ist auch dem staatlichen Zugriff ver­schlossen. Eine Abwä­gung nach Maß­gabe des Ver­hält­nis­mäßigkeit­sprinzips find­et nicht statt. Der Geset­zesvor­be­halt aus Art. 2 Abs. 2 GG gilt wegen der engen Verknüp­fung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht. Dies trifft auch für den Kern­bere­ich der Ehre zu. Ein­griffe im Bere­ich der Pri­vat­sphäre sind nur unter strik­ter Wahrung des Ver­hält­nis­mäßigkeits­grund­satzes zuläs­sig. Bei Ein­grif­f­en in die Sozial- und Öffentlichkeitssphäre sind im Rah­men des all­ge­meinen Per­sön­lichkeit­srechts die ger­ing­sten Anforderun­gen ein­er Recht­fer­ti­gung des Ein­griffs zu fordern. Es gilt der Geset­zesvor­be­halt des Art. 2 Abs. 2 GG (Du merkst, dass ein Weg darüber, nicht mit Erfolg gekrönt sein wird, auch wenn Du es dir in dein­er Traumwelt so ausmalst).

Beson­dere Bedeu­tung hat das all­ge­meine Per­sön­lichkeit­srecht im Bere­ich des Äußerungsrechts (Du merkst, auch WIR sind durch das *Per­sön­lichkeit­srecht* geschützt, auch wenn Du das natür­lich nicht möcht­est). Es wird häu­fig gegen Medi­en­berichter­stat­tung ins Feld geführt, wenn sich ein Betrof­fen­er ins falsche Licht gerückt sieht. Über die Zuläs­sigkeit des Ein­griffs wird entsch­ieden durch Abwä­gung zwis­chen dem all­ge­meinen Per­sön­lichkeit­srecht und der Mei­n­ungsäußerungs­frei­heit (Art. 5 GG) des jew­eili­gen Medienunternehmens.

Auch § 185 *Belei­di­gung* würde ich nicht pro­bieren, denn auch hier gilt die TATSACHE

[Die Belei­di­gung wird mit Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe und, wenn die Belei­di­gung mit­tels ein­er Tätlichkeit began­gen wird, mit Frei­heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft].

Die meis­ten Fälle, über die die Jus­tiz bis­lang zu urteilen hat­te, waren nicht zu bestrafen, sagt in ständi­ger Recht­sprechung auch das Bun­desver­fas­sungs­gericht. Diese meis­ten Äußerun­gen fie­len jew­eils in Zusam­men­hang mit nach­prüf­baren Tat­sachen und selb­st wenn es keine Tat­sache war, so wurde es durch die Mei­n­ungs­frei­heit gedeckt. Das heißt: Das Bun­desver­fas­sungs­gericht ist großzügig, wenn es um das Auseinan­der­set­zen mit Tat­sachen geht. Mei­n­ungs­frei­heit geht vor.

Bianca DöhringEinen Hebel hast du allerd­ings und zwar § 192 StGB *Belei­di­gung trotz Wahrheits­be­weis­es* denn deine Tat­en sind hier sorgsam (sowie durch viele andere User) sorgfältig pro­tokol­liert und nach­prüf­bar (selb­st der “Cache” von *blast­ingnews* ist noch einsehbar).

Aber selb­st dann wird ein Urteil wahrschein­lich nach § 199
*Wech­sel­seit­ig began­gene Belei­di­gun­gen* erge­hen (jeden­falls würde ich so einen Antrag stellen, mit der Gewis­sheit – weil Du halt soviel gedro­ht und belei­digt hast -, dass ich zu 100% damit Erfolg hätte 😉 )

Ver­suche tun­lichst NICHT Dein bek­lopptes *ulti­mate­body­plan*, *BiBi Eat Clean*,*Faust hoch* oder *Dr. Juch­heim* zu erwäh­nen, dass würde man als *Rechtsmiss­brauch* werten.

Denn es stellt eine sach­fremde Erwä­gung dar, wenn ein Anspruchs­berechtigter seinen wet­tbe­werb­srechtlichen Anspruch als Mit­tel ein­set­zt, um sich oder einem Drit­ten erhe­bliche Gelder zu ver­schaf­fen. Dazu ist ihm die Klage­befug­nis NICHT eingeräumt worden.

Das Eis auf dem Du stehst, ist deswe­gen so dünn, weil man Dich ganz leicht mit § 226 BGB *Schikan­e­ver­bot* dran kriegen kön­nte, denn ein *willkür­lich, mutwillig boshaft behan­deln* sowie einen *Sachver­halt ver­drehen* und/oder *ver­fälschen* stellt eine Straftat dar. Ver­suche zu ver­mei­den, da man Dir dadurch leicht – sehr leicht (allein durch das vorhan­den­sein des Blogs) einen Strick drehen kann.

Nach dem Rechts­grund­satz *venire con­tra fac­tum pro­pri­um* ist es eine unzuläs­sige Recht­sausübung, wenn inner­halb eines Schuld­ver­hält­niss­es oder ein­er anderen rechtlichen Son­derverbindung der Berechtigte selb­st eine tat­säch­liche Sit­u­a­tion geschaf­fen hat, auf deren Bestand der andere Teil ver­trauen durfte und ver­traut hat. Dieser Ein­wand wird heutzu­tage vor allem im Wet­tbe­werb­srecht auch als Ein­wand der “unclean hands” beze­ich­net. (Bian­ca Döhring, Du hast dir also schon fak­tisch juris­tisch dein Grab geschaufelt).

Auch wird der aufge­führte Rechts­grund­satz *venire con­tra fac­tum pro­pri­um* (lat. “Zuwider­hand­lung gegen das eigene frühere Ver­hal­ten”) eine sehr hohe Hürde sein, denn es beze­ich­net im deutschen Schul­drecht einen bes­timmten Fall des Ver­stoßes gegen den Grund­satz von “Treu und Glauben”, der im Bürg­er­lichen Geset­zbuch in § 242 fest­geschrieben ist.
Der aus § 242 BGB abgeleit­ete Grund­satz, umschreibt ein wider­sprüch­lich­es Ver­hal­ten im Recht­sleben dann unzuläs­sig ist, wenn für den anderen Teil ein Ver­trauen­statbe­stand geschaf­fen wor­den ist oder wenn andere beson­dere Umstände die Recht­sausübung als treuwidrig erscheinen lassen. Ver­trauens­be­grün­den­des Ver­hal­ten ist in der Regel anzunehmen, wenn der andere im Hin­blick darauf bes­timmte Dis­po­si­tio­nen getrof­fen hat und dies nicht jed­er Ver­nun­ft wider­spricht. Treuwidrigkeit aus anderen Grün­den kann vor­liegen, wenn der Berechtigte aus seinem früheren Ver­hal­ten bere­its Vorteile gezo­gen hat oder er sich in seinem jet­zi­gen Ver­hal­ten oder sein­er jet­zi­gen Argu­men­ta­tion in unlös­barem Selb­st­wider­spruch zu seinem früheren Ver­hal­ten und sein­er früheren Argu­men­ta­tion befind­en würde. (Es ist wirk­lich eine sehr hohe Hürde Bian­ca, dein früheres und jet­ztiges Ver­hal­ten wer­den zu 99,9% auf dich zurück­fall­en, Du nennst sowas *Kar­ma* 😀 ).

Es kom­men aber noch ganz andere Rechts­grund­sätze dazu (auch die *Ver­wirkung* ist ein Unter­fall hier­von, der seine Grund­lage im wider­sprüch­lichen Ver­hal­ten des Anspruchsstellers find­et (“venire con­tra fac­tum proprium”)).

Hinzu kommt auch einem selb­st geschaf­fe­nen, schützenswerten Ver­trauen­statbe­stand zuwider ein anson­sten beste­hen­des Recht einzu­fordern *dolo agit, qui ven­it con­tra fac­tum pro­pri­um* welch­es auch Teil des sog. *Rechtsmiss­brauch* ist.

*Rechtsmiss­bräuch­lich* hat beis­pl. auch “blast­ingnews” gehan­delt , denn es gilt *dolo agit, qui petit, quod sta­tim red­di­tu­rus est (sin­ngemäß: Arglistig han­delt, wer etwas ver­langt, was er augen­blick­lich wieder zurück­geben muss). Was die gemacht haben, nen­nt man “ver­botene Eigen­macht*, welche nach §§ 861, 862 straf­be­wehrt ist. Ihre einzige anwend­bare Recht­snorm wäre da viele­icht § 863 BGB *Ein­wen­dun­gen des Entziehers oder Störers*.

Ein guter Jurist kön­nte dein Ver­hal­ten auch mit “Queru­la­torisch­er Wahn” oder “Queru­la­torische Per­sön­lichkeitsstörung” (klas­si­fiziert im ICD-10 unter F22.8 und F60.0) umschreiben und würde ein psy­cha­trisches Gutacht­en durch einen Rechtsmedi­zin­er beantra­gen und dies kann sog­ar zu ein­er Ein­schränkung der Schuld­fähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen und spricht dir im Anschluss nach § 102 Abs. 2 BGB die Geschäfts­fähigkeit ab.

Bianca DöhringDein Medi­en­an­walt hat ja den *Prozess­be­trug* – Gott lob – noch nicht vol­l­zo­gen, aber mit seinen 110.000 € zu 100% einen Rechtsmiss­brauch vol­l­zo­gen (das war wirk­lich ein extrem unkluges Ver­hal­ten von ihm, denn er hat dem Adler somit den Klageweg für Schadenser­satz geb­net, wofür DU allerd­ings dann zur Kasse gebeten wirst und nicht dein Anwalt (ver­gl. hierzu OLG Hamm: “Rechtsmiss­brauch bei Missver­hält­nis zwis­chen Umsatz und Abmahntätigkeit”)

Denn das OLG Hamm urteilte (Urteil vom 28.07.2011, Az.: I‑4 U 55/11), dass das Missver­hält­nis von oper­a­tivem Umsatz zur Abmah­n­tätigkeit ein miss­bräuch­lich­es Ver­hal­ten indiziert. Das Gericht nahm eine Gesamt­be­tra­ch­tung der Umstände vor und bildete sich ein Gesamt­bild vom Ver­hal­ten des Abmah­nen­den, auch das LG Ham­burg kan­nte keine Gnade und verurteilte einen Abmah­n­er zur Kosten­er­stat­tung wegen rechtsmiss­bräuch­lich­er Abmah­nung (LG Ham­burg, Urteil vom 08.05.12 ‑Akten­ze­ichen 407 HKO 15/12).

Liebe Bian­ca Döhring… schön, dass Du ein wenig auf mich hörst, aber glaub mir, dass par­al­lele vorge­hen ziv­il-und strafrechtlich läßt jedem Richter die Ohren spitzen und dann gle­ichzeit­ig deine Fülle an Anzeigen (klein­er Tipp zur Beschle­u­ni­gung: Stelle sofort auch *Strafantrag* bei der Staat­san­waltschaft. Hat allerd­ings einen Nachteil: Du kannst es danach nicht zurückziehen und es mutiert zu einem Selb­stläufer, jedoch sitzt dann auch ein Staat­san­walt neben dir. Der Hack­en an der Sache ist aber, dass bei der *per­sön­lichen Ken­nt­nis­nahme* ein­er straf­be­wehrten Hand­lung dein­er­seits – blöder­weise strotzt dein gesamtes Ver­hal­ten danach -, automa­tisch eine sog. “Ver­fol­gungspflicht” ein­tritt und Du dann in der Schus­slin­ie der Staat­san­waltschaft bist 😀)

Liebe Bian­ca Döhring, bitte verzeih….ich hat­te ganz vergessen, dich noch auf § 145d StGB *Vortäuschen ein­er Straftat* sowie § 164 StGB *Falsche Verdäch­ti­gung* hinzuweisen. Lese dir Bitte bei­des ganz GENAU durch, bevor Du wieder reflexar­tig einen extremen Dünnschiss von dir gibst.

Du betritts näm­lich jet­zt die Bühne des Strafrechts (hoffe dein “Anwalt für Strafrecht” ist gut, anson­sten bekommst Du so einen extremen “Bumerang-Effekt”, dass Du deinem *Kar­ma* in alle Ewigkeit abschwören wirst. Bete darum Bian­ca Döhring, dass dein Anwalt extrem gut und die der Gegen­seite inkom­pe­tent ist, anson­sten wird eine Spi­rale in Gang geset­zt, die nicht nur dich in den Abgrund reißen wird)

Faust hoch BiBi….Faust hoch!

Dein Bog­dan 😀

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Mimi
Mimi
21. Juli 2016 17:33

Wow, Bog­dan.
Ich muss dir mal sagen, dass deine Beiträge mich immer beruhi­gen und mir Hoff­nung geben, dass die Gerechtigkeit siegen wird.
Den­noch finde ich, hast du Bian­ca jet­zt mal genug Brück­en gebaut. Sie nimmt es doch sowieso nicht an.
Ich hoffe jedoch, dass Mar­cel klug genug ist und deine Hil­fe schle­u­nigst annimmt (ich glaube, der hat noch immer keinen Anwalt). Ganz ver­ste­he ich seine Zurück­hal­tung auch nicht mehr.……Vielleicht kannst du ihm seine Äng­ste (oder was immer ihn da bremst) da etwas nehmen.
Klar kenne ich nicht die per­sön­lichen Leben­sum­stände von Mar­cel aber mit sein­er Satire (die ich sehr mag) wird er seine Fam­i­lie auf Dauer wohl eher nicht ernährt bekom­men. Ich finde er sollte unbe­d­ingt Schadenser­satz für ver­lorene Gehalt­saus­fälle und Ruf­schädi­gung erhal­ten (meine laien­hafte Forderung nach Gerechtigkeit, ich weiß).

Bibi Langstrumpf
Bibi Langstrumpf
21. Juli 2016 18:05

Gerne denke ich zurück – 1984 Mon­sters of Rock Fes­ti­val in Karl­sruhe-11 Stun­den Dauerklatschen…
Noch drei Tage später hat­te ich Hände wie Klodeckel 🙂
Nach dem Prozess werde ich wohl eine Woche Krankgeschrieben sein weil ich ähn­lich lange klatschen werde, aber dies­mal auf die Schenkel und danach ist wohl Laufen unmöglich ;-)))

TUN
TUN
21. Juli 2016 18:21

Booooooom, habe das mal eben kurz gegen gecheckt.…alles korrekt!!(kleiner Scherz)! Ziehe mal wieder meinen Hut vor Deinen Aus­führun­gen! Da freut man sich ja ger­adezu auf einen Prozess wo Frau von Döhring mit ihrem Kol­le­gen, Her­rn Kar­ma, in der ersten Rei­he sitzt! Ob sie dann am Ende aller Tage allerd­ings klatschen wird, bin da unsich­er! Net­ten Abend noch

M.S. aus L bei B.
M.S. aus L bei B.
21. Juli 2016 22:08

Hihi, wun­der­bar schön geschrieben! Ich lese dich so gern und ich stell mir immer wieder ihr Gesicht dabei vor.

Bibi Blocksberg
Bibi Blocksberg
21. Juli 2016 22:28

Hm.. irgend­wie dauert die Freis­chal­tung der Kom­mentare hier auch von Tag zu Tag länger? Irgend­wie wit­z­los, wenn es > 6 Stun­den keine Updates bzw. einen Aus­tausch gibt. Mehr Admins! Hex, hex!

UrlauberAufBalkonien
UrlauberAufBalkonien
Antwort an  Bibi Blocksberg
22. Juli 2016 16:16

Ich unter­stütze hier­mit den form­losen Antrag von Bibi Blocks­berg für eine zügigere Freis­chal­tung der Kom­mentare, bzw. plädiere für eine automa­tis­che Freis­chal­tung aus fol­gen­den Gründen:

*** Ent­las­tung der Admins ***
Nach­dem nun klar ist, dass selb­st „unflätig­ste” Belei­di­gun­gen kein Grund für eine Zen­sur sind, und sowieso hier Mei­n­ungs­frei­heit herrscht, ist eine Vor­ab-Sich­tung der Kom­mentare durch Admins obsolet. 

*** Attrak­tiv­itätssteigerung des Blogs ***
Ein 1 zu 1 Mei­n­ungsaus­tausch wäre eher gewährleis­tet. Diskus­sio­nen kön­nen nun direkter/realtime geführt wer­den, ohne dass sie über einen län­geren Zeitraum ver­schleppt wer­den und dadurch ver­sanden. Stre­i­thähne aber auch Unfall­guck­er kämen eher auf ihre Kosten, denn es wäre mehr los hier im Blog. Natür­lich alles im Sinne ein­er Aufklärung.

*** Bessere Inte­gra­tion unser­er Fre­unde von der Face­book-Gruppe Bibi Turban ***
Dieses spezielle User-Seg­ment ist es von Face­book gewohnt, schnellere Reak­tion­szeit­en auf ihre Posts zu bekom­men. Ihnen kön­nte man einen eige­nen Artikel wid­men, wo sie her­zlich willkom­men geheis­sen wer­den. Dort kön­nte man Bibi Tur­ban ein Büro ein­richt­en, wo sie Hof hal­ten und auf die Anliegen der Face­book-User einge­hen kön­nte. Redebe­darf scheint ja vorhan­den zu sein.

*** Zukün­ftige Marketingaktionen ***
Eine Auf­schal­tung von Wer­bung zwecks Gener­ierung von Wer­beein­nah­men für die Deck­ung der anfal­l­en­den Kosten für Provider und Admins wäre denkbar. Nach­dem nun Bibi Tur­ban den Weg hier­her gefun­den hat, kön­nte man auch Bibi Döhring hier­her ein­laden zu Events unter dem Mot­to „High Noon im Bibiblog”, „Clash der Titanin­nen”, „Reunion der bei der Geburt getren­nten Zwill­inge Bibi und Bibi” etc.

Admins und Web­mas­ter: wie wäre es mit ein­er Test­phase für dieses Woch­enende? Seid ihr dazu mutig und inno­v­a­tiv genug?? ^^

Hoch die Hände …ähh Fäuste… Wochenende 🙂

Mimi
Mimi
Antwort an  UrlauberAufBalkonien
22. Juli 2016 17:44

Nein, danke. Dann dominieren die Unruh­es­tifter ja noch mehr, als sie es die let­zten 2–3 Tage eh schon machen. So beste­ht eher die Chance, dass sie das Inter­esse schneller ver­lieren und sich wieder in ihren fb Grup­pen angiften (schnellere Reaktion)und sich hier zurückziehen.…..hoffe ich mal.

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  UrlauberAufBalkonien
22. Juli 2016 18:08

*lacht.….….du meinst um den Vorher-Nach­her-WOW-Effekt zu testen?

Bodgan-Fan
Bodgan-Fan
21. Juli 2016 23:05

Faust hoch, Bodgan! Du bist der Knaller. Lese deine Beiträge unglaublich gern.

Hanna
Hanna
Antwort an  Bodgan-Fan
21. Juli 2016 23:55

Die Hexe müsste Dir ja die Füße küssen und täglich min­destens eine Kerze in der Kirche anzünden.

UltiMalte
UltiMalte
21. Juli 2016 23:42

Wow Bog­dan, wieder viel Mühe gemacht aber die Döhring wird’s nicht durch­le­sen, die kann doch gar nicht so lange einem Anderen Aufmerk­samkeit schenken.

Momo
Momo
22. Juli 2016 03:02

* ZENSUR BEI MARCEL ADLER *

Ich kann aus eigen­er Erfahrung berichten:

1. Ich habe mich 3‑mal bei der Gruppe Bibi-Tur­ban angemeldet. Es wurde Anmel­dung „Ausste­hend” angezeigt.
2. Mehrere Stun­den später wurde „Ausste­hend” nicht mehr angezeigt. Meine Anmel­dung wurde grund­los abgelehnt.
3. Nach mehreren Ver­such wurde ich jet­zt ganz ges­per­rt. Die Gruppe wird im Such­feld von Face­book nicht mehr angezeigt.
4. Somit wurde auch ich ohne Grund gesperrt.

Ich kann damit bestäti­gen, was viele über die Zen­sur durch Mar­cel Adler berichten!

Liebe Blog­ger,

was sagt ihr zu dieser Zen­sur von Mar­cel Adler. Wisst ihr, warum das so ist? Ihr habt doch Kon­takt zu ihm.

MFG Clau­dia

Steffi
Steffi
Antwort an  Momo
22. Juli 2016 04:37

Selt­sam. Laut Adler und Ani­ka ist jed­er willkommen.
Sog­ar Fakes wer­den per­sön­lich begrüßt. Sog­ar die die nicht drin sind wer­den begrüßt. 

Hier wird was behauptet und schwup­ps wird es in der Tur­ban geglaubt. 

Mach dir ein katzen­bilder Fake.

Ludzi
Ludzi
22. Juli 2016 11:32

Es reicht langsam mal. Ich bin ganz sich­er nicht in der Tur­ban Gruppe. Noch habe ich Kon­takt zu Reichel und Co. Also Ball flach halten. 

Mir ist Schnuppe was Ani­ka und Co so treiben. Und ob Herr Som­mer 100 Fakes hat juckt nicht. Macht euren Krieg unter euch aus. 

Kinder­garten eh.

Batt Spenza
Batt Spenza
22. Juli 2016 14:31

klatsch* klatsch* , super for­muliert, toll mit den ganzen §§ unter­mauert und trotz­dem noch amüsant. Echt großar­tig. Nor­maler­weise hab ich immer ein biss­chen „Angst” von lan­gen Bericht­en – aber diesen hab ich mir gle­ich mehrmals durchgelesen.