Der BiBi-Fanblog hat einen Brief für Bianca Döhring erhalten. Hast auch du Post für BiBi? Schreibe an [email protected]
Ach verdammt! Was mußte ich gerade im Beitrag “Neue Drohung: BiBi steht das Wasser bis zum Hals” lesen? Ein neues Drohvideo? Ich habe das aktuelle “Drohvideo” (Hassvideo) von ihr leider nicht gesehen! Gab es auch einen “Drohpost” (Hasspost) ? Konnte irgend jemand ihre neusten geistigen Ergüsse sichern?
Zwei weitere Anzeigen? Ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet? (Du solltest wesentlich öffters auf mich hören Bianca Döhring 😀). Schön, dass Du deinem Medienanwalt entsagst und nun strafrechtlich vorgehen willst. Sei aber auf der Hut, denn gerade für dich (durch dein vergangenes und momentanes Verhalten) lauern sehr viel Stolpersteine.
Ein vorgehen nach § 164 StGB *Falsche Verdächtigung*, § 187 StGB * Verleumdung* oder § 186 StGB *Üble Nachrede* würde ich nicht probieren, weil jener Blog dir in seiner “Archiv-Funktion” die Suppe versalzen würde (dein gescheiterter Versuch des Abschaltens, ist also nachvollziehbar 😀), denn Adler hat immer – sowie der Blog – über TATSACHEN berichtet und §§ 164, 187, 186 findet nur erfolgreich eine rechtliche Würdigung, wenn GEGEN Tatsachen verstoßen wird. Auch das anwenden von satirischen Stilmitteln ist nicht strafbar.
Auch das *Persönlichkeitsrecht* (abgeleitet aus dem Persönlichkeitsschutz aus Art. 1 Abs. 1 GG *Menschenwürde* in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG *freie Entfaltung der Persönlichkeit*) wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, denn es wurde weder deine Sozialsphäre, Privatsphäre noch Intimsphäre gestört.
Die sog. *Öffentlichkeitsspäre* (Die Öffentlichkeitssphäre ist der Bereich, in dem der Einzelne sich der Öffentlichkeit bewusst zuwendet, etwa wenn er bewusst an die Öffentlichkeit tritt und sich öffentlich äußert), genießt den schwächsten Schutz.
Du glaubst sicherlich, dass etwas in Richtung “Schmähkritik” bei dir vorliegt, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit in einer Demokratie an die Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik hohe Anforderungen gestellt. Der Schutz von Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, tritt hinter dem Persönlichkeitsschutz zurück. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen (vergl. § 193 StGB) kann eine Schmähkritik rechtfertigen, wenn sie als “Recht zum Gegenschlag“ eine angemessene Reaktion auf das fragwürdige Verhalten des Angegriffenen darstellt (jup, also wir und die Trulla Turban 😀).
Ein satirischer Gesamtcharakter allerdings kann gegen die Annahme sprechen, der Angegriffene habe als Person angeprangert werden sollen (Du merkst, ich baue dir gerade eine goldene Brücke, aber das Eis auf dem Du selbst bei der Vorgehensweise stehen würdest, ist SEEEEEHR dünn. Erfolgschancen im vorliegendem Fall, wohlwollende ca. 5 %, wegen der blöden grundgesetzlich geschützten *Meinungsfreiheit*, wenn ich jetzt noch *Pressefreiheit* draufpacke, sind wir bei wohlwollenden 1%).
Das damit (allein durch die Archivfunktion dieses Blogs) kein Prozess zu gewinnen ist, sieht man an jenem Urteil: “Vielmehr stehe die vorsätzliche Ehrverletzung ohne jeglichen tatsächlichen Anhaltspunkt im Vordergrund. Ein derartiges Verhalten sei deshalb nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.” (vergl. LG Hamburg, Urteil v. 30. Juli 2004, Az. 324 O 819/03).
Du merkst liebe Bianca Döhring, Du hast eigentlich null Chancen, redest dir aber selbstbewußt – oder andere dir – 100% Chance ein.
Du mußt dir jener Kriterien bewußt werden, welche verletzt werden müßen, damit es einer rechtlichen Prüfung standhält, denn greift eine Maßnahme in die Intimsphäre ein, wird ein letztlich unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung betroffen. Die Intimsphäre ist auch dem staatlichen Zugriff verschlossen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips findet nicht statt. Der Gesetzesvorbehalt aus Art. 2 Abs. 2 GG gilt wegen der engen Verknüpfung mit Art. 1 Abs. 1 GG nicht. Dies trifft auch für den Kernbereich der Ehre zu. Eingriffe im Bereich der Privatsphäre sind nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Bei Eingriffen in die Sozial- und Öffentlichkeitssphäre sind im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die geringsten Anforderungen einer Rechtfertigung des Eingriffs zu fordern. Es gilt der Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 GG (Du merkst, dass ein Weg darüber, nicht mit Erfolg gekrönt sein wird, auch wenn Du es dir in deiner Traumwelt so ausmalst).
Besondere Bedeutung hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Bereich des Äußerungsrechts (Du merkst, auch WIR sind durch das *Persönlichkeitsrecht* geschützt, auch wenn Du das natürlich nicht möchtest). Es wird häufig gegen Medienberichterstattung ins Feld geführt, wenn sich ein Betroffener ins falsche Licht gerückt sieht. Über die Zulässigkeit des Eingriffs wird entschieden durch Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) des jeweiligen Medienunternehmens.
Auch § 185 *Beleidigung* würde ich nicht probieren, denn auch hier gilt die TATSACHE
[Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft].
Die meisten Fälle, über die die Justiz bislang zu urteilen hatte, waren nicht zu bestrafen, sagt in ständiger Rechtsprechung auch das Bundesverfassungsgericht. Diese meisten Äußerungen fielen jeweils in Zusammenhang mit nachprüfbaren Tatsachen und selbst wenn es keine Tatsache war, so wurde es durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das heißt: Das Bundesverfassungsgericht ist großzügig, wenn es um das Auseinandersetzen mit Tatsachen geht. Meinungsfreiheit geht vor.
Einen Hebel hast du allerdings und zwar § 192 StGB *Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises* denn deine Taten sind hier sorgsam (sowie durch viele andere User) sorgfältig protokolliert und nachprüfbar (selbst der “Cache” von *blastingnews* ist noch einsehbar).
Aber selbst dann wird ein Urteil wahrscheinlich nach § 199
*Wechselseitig begangene Beleidigungen* ergehen (jedenfalls würde ich so einen Antrag stellen, mit der Gewissheit – weil Du halt soviel gedroht und beleidigt hast -, dass ich zu 100% damit Erfolg hätte 😉 )
Versuche tunlichst NICHT Dein beklopptes *ultimatebodyplan*, *BiBi Eat Clean*,*Faust hoch* oder *Dr. Juchheim* zu erwähnen, dass würde man als *Rechtsmissbrauch* werten.
Denn es stellt eine sachfremde Erwägung dar, wenn ein Anspruchsberechtigter seinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch als Mittel einsetzt, um sich oder einem Dritten erhebliche Gelder zu verschaffen. Dazu ist ihm die Klagebefugnis NICHT eingeräumt worden.
Das Eis auf dem Du stehst, ist deswegen so dünn, weil man Dich ganz leicht mit § 226 BGB *Schikaneverbot* dran kriegen könnte, denn ein *willkürlich, mutwillig boshaft behandeln* sowie einen *Sachverhalt verdrehen* und/oder *verfälschen* stellt eine Straftat dar. Versuche zu vermeiden, da man Dir dadurch leicht – sehr leicht (allein durch das vorhandensein des Blogs) einen Strick drehen kann.
Nach dem Rechtsgrundsatz *venire contra factum proprium* ist es eine unzulässige Rechtsausübung, wenn innerhalb eines Schuldverhältnisses oder einer anderen rechtlichen Sonderverbindung der Berechtigte selbst eine tatsächliche Situation geschaffen hat, auf deren Bestand der andere Teil vertrauen durfte und vertraut hat. Dieser Einwand wird heutzutage vor allem im Wettbewerbsrecht auch als Einwand der “unclean hands” bezeichnet. (Bianca Döhring, Du hast dir also schon faktisch juristisch dein Grab geschaufelt).
Auch wird der aufgeführte Rechtsgrundsatz *venire contra factum proprium* (lat. “Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten”) eine sehr hohe Hürde sein, denn es bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen bestimmten Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von “Treu und Glauben”, der im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 242 festgeschrieben ist.
Der aus § 242 BGB abgeleitete Grundsatz, umschreibt ein widersprüchliches Verhalten im Rechtsleben dann unzulässig ist, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen. Vertrauensbegründendes Verhalten ist in der Regel anzunehmen, wenn der andere im Hinblick darauf bestimmte Dispositionen getroffen hat und dies nicht jeder Vernunft widerspricht. Treuwidrigkeit aus anderen Gründen kann vorliegen, wenn der Berechtigte aus seinem früheren Verhalten bereits Vorteile gezogen hat oder er sich in seinem jetzigen Verhalten oder seiner jetzigen Argumentation in unlösbarem Selbstwiderspruch zu seinem früheren Verhalten und seiner früheren Argumentation befinden würde. (Es ist wirklich eine sehr hohe Hürde Bianca, dein früheres und jetztiges Verhalten werden zu 99,9% auf dich zurückfallen, Du nennst sowas *Karma* 😀 ).
Es kommen aber noch ganz andere Rechtsgrundsätze dazu (auch die *Verwirkung* ist ein Unterfall hiervon, der seine Grundlage im widersprüchlichen Verhalten des Anspruchsstellers findet (“venire contra factum proprium”)).
Hinzu kommt auch einem selbst geschaffenen, schützenswerten Vertrauenstatbestand zuwider ein ansonsten bestehendes Recht einzufordern *dolo agit, qui venit contra factum proprium* welches auch Teil des sog. *Rechtsmissbrauch* ist.
*Rechtsmissbräuchlich* hat beispl. auch “blastingnews” gehandelt , denn es gilt *dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss). Was die gemacht haben, nennt man “verbotene Eigenmacht*, welche nach §§ 861, 862 strafbewehrt ist. Ihre einzige anwendbare Rechtsnorm wäre da vieleicht § 863 BGB *Einwendungen des Entziehers oder Störers*.
Ein guter Jurist könnte dein Verhalten auch mit “Querulatorischer Wahn” oder “Querulatorische Persönlichkeitsstörung” (klassifiziert im ICD-10 unter F22.8 und F60.0) umschreiben und würde ein psychatrisches Gutachten durch einen Rechtsmediziner beantragen und dies kann sogar zu einer Einschränkung der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen und spricht dir im Anschluss nach § 102 Abs. 2 BGB die Geschäftsfähigkeit ab.
Dein Medienanwalt hat ja den *Prozessbetrug* – Gott lob – noch nicht vollzogen, aber mit seinen 110.000 € zu 100% einen Rechtsmissbrauch vollzogen (das war wirklich ein extrem unkluges Verhalten von ihm, denn er hat dem Adler somit den Klageweg für Schadensersatz gebnet, wofür DU allerdings dann zur Kasse gebeten wirst und nicht dein Anwalt (vergl. hierzu OLG Hamm: “Rechtsmissbrauch bei Missverhältnis zwischen Umsatz und Abmahntätigkeit”)
Denn das OLG Hamm urteilte (Urteil vom 28.07.2011, Az.: I‑4 U 55/11), dass das Missverhältnis von operativem Umsatz zur Abmahntätigkeit ein missbräuchliches Verhalten indiziert. Das Gericht nahm eine Gesamtbetrachtung der Umstände vor und bildete sich ein Gesamtbild vom Verhalten des Abmahnenden, auch das LG Hamburg kannte keine Gnade und verurteilte einen Abmahner zur Kostenerstattung wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung (LG Hamburg, Urteil vom 08.05.12 ‑Aktenzeichen 407 HKO 15/12).
Liebe Bianca Döhring… schön, dass Du ein wenig auf mich hörst, aber glaub mir, dass parallele vorgehen zivil-und strafrechtlich läßt jedem Richter die Ohren spitzen und dann gleichzeitig deine Fülle an Anzeigen (kleiner Tipp zur Beschleunigung: Stelle sofort auch *Strafantrag* bei der Staatsanwaltschaft. Hat allerdings einen Nachteil: Du kannst es danach nicht zurückziehen und es mutiert zu einem Selbstläufer, jedoch sitzt dann auch ein Staatsanwalt neben dir. Der Hacken an der Sache ist aber, dass bei der *persönlichen Kenntnisnahme* einer strafbewehrten Handlung deinerseits – blöderweise strotzt dein gesamtes Verhalten danach -, automatisch eine sog. “Verfolgungspflicht” eintritt und Du dann in der Schusslinie der Staatsanwaltschaft bist 😀)
Liebe Bianca Döhring, bitte verzeih….ich hatte ganz vergessen, dich noch auf § 145d StGB *Vortäuschen einer Straftat* sowie § 164 StGB *Falsche Verdächtigung* hinzuweisen. Lese dir Bitte beides ganz GENAU durch, bevor Du wieder reflexartig einen extremen Dünnschiss von dir gibst.
Du betritts nämlich jetzt die Bühne des Strafrechts (hoffe dein “Anwalt für Strafrecht” ist gut, ansonsten bekommst Du so einen extremen “Bumerang-Effekt”, dass Du deinem *Karma* in alle Ewigkeit abschwören wirst. Bete darum Bianca Döhring, dass dein Anwalt extrem gut und die der Gegenseite inkompetent ist, ansonsten wird eine Spirale in Gang gesetzt, die nicht nur dich in den Abgrund reißen wird)
Faust hoch BiBi….Faust hoch!
Dein Bogdan 😀
Wow, Bogdan.
Ich muss dir mal sagen, dass deine Beiträge mich immer beruhigen und mir Hoffnung geben, dass die Gerechtigkeit siegen wird.
Dennoch finde ich, hast du Bianca jetzt mal genug Brücken gebaut. Sie nimmt es doch sowieso nicht an.
Ich hoffe jedoch, dass Marcel klug genug ist und deine Hilfe schleunigst annimmt (ich glaube, der hat noch immer keinen Anwalt). Ganz verstehe ich seine Zurückhaltung auch nicht mehr.……Vielleicht kannst du ihm seine Ängste (oder was immer ihn da bremst) da etwas nehmen.
Klar kenne ich nicht die persönlichen Lebensumstände von Marcel aber mit seiner Satire (die ich sehr mag) wird er seine Familie auf Dauer wohl eher nicht ernährt bekommen. Ich finde er sollte unbedingt Schadensersatz für verlorene Gehaltsausfälle und Rufschädigung erhalten (meine laienhafte Forderung nach Gerechtigkeit, ich weiß).
Gerne denke ich zurück – 1984 Monsters of Rock Festival in Karlsruhe-11 Stunden Dauerklatschen…
Noch drei Tage später hatte ich Hände wie Klodeckel 🙂
Nach dem Prozess werde ich wohl eine Woche Krankgeschrieben sein weil ich ähnlich lange klatschen werde, aber diesmal auf die Schenkel und danach ist wohl Laufen unmöglich ;-)))
Booooooom, habe das mal eben kurz gegen gecheckt.…alles korrekt!!(kleiner Scherz)! Ziehe mal wieder meinen Hut vor Deinen Ausführungen! Da freut man sich ja geradezu auf einen Prozess wo Frau von Döhring mit ihrem Kollegen, Herrn Karma, in der ersten Reihe sitzt! Ob sie dann am Ende aller Tage allerdings klatschen wird, bin da unsicher! Netten Abend noch
Hihi, wunderbar schön geschrieben! Ich lese dich so gern und ich stell mir immer wieder ihr Gesicht dabei vor.
Hm.. irgendwie dauert die Freischaltung der Kommentare hier auch von Tag zu Tag länger? Irgendwie witzlos, wenn es > 6 Stunden keine Updates bzw. einen Austausch gibt. Mehr Admins! Hex, hex!
Ich unterstütze hiermit den formlosen Antrag von Bibi Blocksberg für eine zügigere Freischaltung der Kommentare, bzw. plädiere für eine automatische Freischaltung aus folgenden Gründen:
*** Entlastung der Admins ***
Nachdem nun klar ist, dass selbst „unflätigste” Beleidigungen kein Grund für eine Zensur sind, und sowieso hier Meinungsfreiheit herrscht, ist eine Vorab-Sichtung der Kommentare durch Admins obsolet.
*** Attraktivitätssteigerung des Blogs ***
Ein 1 zu 1 Meinungsaustausch wäre eher gewährleistet. Diskussionen können nun direkter/realtime geführt werden, ohne dass sie über einen längeren Zeitraum verschleppt werden und dadurch versanden. Streithähne aber auch Unfallgucker kämen eher auf ihre Kosten, denn es wäre mehr los hier im Blog. Natürlich alles im Sinne einer Aufklärung.
*** Bessere Integration unserer Freunde von der Facebook-Gruppe Bibi Turban ***
Dieses spezielle User-Segment ist es von Facebook gewohnt, schnellere Reaktionszeiten auf ihre Posts zu bekommen. Ihnen könnte man einen eigenen Artikel widmen, wo sie herzlich willkommen geheissen werden. Dort könnte man Bibi Turban ein Büro einrichten, wo sie Hof halten und auf die Anliegen der Facebook-User eingehen könnte. Redebedarf scheint ja vorhanden zu sein.
*** Zukünftige Marketingaktionen ***
Eine Aufschaltung von Werbung zwecks Generierung von Werbeeinnahmen für die Deckung der anfallenden Kosten für Provider und Admins wäre denkbar. Nachdem nun Bibi Turban den Weg hierher gefunden hat, könnte man auch Bibi Döhring hierher einladen zu Events unter dem Motto „High Noon im Bibiblog”, „Clash der Titaninnen”, „Reunion der bei der Geburt getrennten Zwillinge Bibi und Bibi” etc.
Admins und Webmaster: wie wäre es mit einer Testphase für dieses Wochenende? Seid ihr dazu mutig und innovativ genug?? ^^
Hoch die Hände …ähh Fäuste… Wochenende 🙂
Nein, danke. Dann dominieren die Unruhestifter ja noch mehr, als sie es die letzten 2–3 Tage eh schon machen. So besteht eher die Chance, dass sie das Interesse schneller verlieren und sich wieder in ihren fb Gruppen angiften (schnellere Reaktion)und sich hier zurückziehen.…..hoffe ich mal.
*lacht.….….du meinst um den Vorher-Nachher-WOW-Effekt zu testen?
Faust hoch, Bodgan! Du bist der Knaller. Lese deine Beiträge unglaublich gern.
Die Hexe müsste Dir ja die Füße küssen und täglich mindestens eine Kerze in der Kirche anzünden.
Wow Bogdan, wieder viel Mühe gemacht aber die Döhring wird’s nicht durchlesen, die kann doch gar nicht so lange einem Anderen Aufmerksamkeit schenken.
* ZENSUR BEI MARCEL ADLER *
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten:
1. Ich habe mich 3‑mal bei der Gruppe Bibi-Turban angemeldet. Es wurde Anmeldung „Ausstehend” angezeigt.
2. Mehrere Stunden später wurde „Ausstehend” nicht mehr angezeigt. Meine Anmeldung wurde grundlos abgelehnt.
3. Nach mehreren Versuch wurde ich jetzt ganz gesperrt. Die Gruppe wird im Suchfeld von Facebook nicht mehr angezeigt.
4. Somit wurde auch ich ohne Grund gesperrt.
Ich kann damit bestätigen, was viele über die Zensur durch Marcel Adler berichten!
Liebe Blogger,
was sagt ihr zu dieser Zensur von Marcel Adler. Wisst ihr, warum das so ist? Ihr habt doch Kontakt zu ihm.
MFG Claudia
Seltsam. Laut Adler und Anika ist jeder willkommen.
Sogar Fakes werden persönlich begrüßt. Sogar die die nicht drin sind werden begrüßt.
Hier wird was behauptet und schwupps wird es in der Turban geglaubt.
Mach dir ein katzenbilder Fake.
Es reicht langsam mal. Ich bin ganz sicher nicht in der Turban Gruppe. Noch habe ich Kontakt zu Reichel und Co. Also Ball flach halten.
Mir ist Schnuppe was Anika und Co so treiben. Und ob Herr Sommer 100 Fakes hat juckt nicht. Macht euren Krieg unter euch aus.
Kindergarten eh.
klatsch* klatsch* , super formuliert, toll mit den ganzen §§ untermauert und trotzdem noch amüsant. Echt großartig. Normalerweise hab ich immer ein bisschen „Angst” von langen Berichten – aber diesen hab ich mir gleich mehrmals durchgelesen.