BiBi-Satire: BiBi sagt Tschüß, auf nach Malle & Rückblick auf die schönsten Momente

TussiTerror - Bianca Döhring Satire

Big Broth­er Bibi sagt Tschüß – auf nach Malle!

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Bibi ist offline und wir erin­nern uns an die schön­sten Momente.

BEST OF Big Broth­er Bian­ca – Teil 1: Bibi und die Spinat-Muffin

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BEST OF Big Broth­er Bian­ca – Teil 2: „Pro­jek­te, Pro­jek­te, so viele Projekte”

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Robina Hütchen
Robina Hütchen
24. September 2016 17:51

Damits nicht „unterge­ht”. Geschätzter Bog­dan, kön­ntest du uns bitte > Beitrag: Faust-hoch-Musikvideo” > Frage vom 23/09…20.02h > juris­tis­che Fallstricke.….….….…etwas sagen/raten?

Dankeschön 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
24. September 2016 18:38

23. Okto­ber 2015, Big Broth­er https://www.starsontv.com/2015/10/23/big-brother-ein-mann-fuer-bianca-bist-du-der-richtige/artikel-0052527/

Auch schon 11 Monate alt, aber immer noch aktuell.……so oder so oder so.….….….

Ein Mann für Bian­ca! Bist DU der Richtige?
Bian­ca ist seit acht Jahren Sin­gle und sie sehnt sich so sehr nach ein­er neuen Beziehung und nach einem neuen Mann. Bist vielle­icht du der Richtige für sie?

Seit über acht Jahren Sin­gle und „Big Broth­er“- Bewohner­in Bian­ca (36) ist immer noch auf der Suche nach Mr. Right. Jet­zt hil­ft der große Brud­er nach!

Inter­essen­ten kön­nen sich ab sofort melden und haben die Chance, Bian­ca im „Big Brother“-Haus zu tre­f­fen. Wie er sein muss? „Ehrlichkeit, Loy­al­ität und Ver­trauen sind mir wichtig. Dass mir die Tür aufge­hal­ten und in die Jacke geholfen wird“, beschreibt die Ernährung­sex­per­tin und Per­son­al-Trainer­in ihren Traummann.

Gen­tle­men, die sich für ein Date mit der Ham­burg­erin bewer­ben möcht­en, senden eine E‑Mail mit einem Foto von sich an [email protected].

Traut euch und lernt die hüb­sche Fit­ness-Trainer­in ken­nen. Wer weiß, vielle­icht wird es ja die ganz große Liebe?

Hamburger
Hamburger
24. September 2016 21:14

Irgend­wie ein wenig lieb­los zusam­mgestück­elt. Da gab es defin­i­tiv schon lustigere Sachen vom krim­inell Adler.

Blanca
Blanca
24. September 2016 22:46

Derzeit läuft ger­ade das Finale der „GNBF e.V. (die von BiBi unter­stützt wird 😉 )Meis­ter­schaft” in der Siegerland­halle. Hier sind Fotos dazu zu find­en: https://www.facebook.com/gnbfmeisterschaften/photos/?tab=album&album_id=237065866417306 .

Checker
Checker
Antwort an  Blanca
25. September 2016 05:03

Optis­che Lecker­bis­sen. Ob die wohl unter der gle­ichen Wahrnehmungsstörung lei­den, wie Magersüchtige?

BogdanFan
BogdanFan
Antwort an  Checker
25. September 2016 16:43

Die Wahrnehmung ist sich­er eine andere, aber die Störung ist sich­er sehr artverwandt! 🙂
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Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
26. September 2016 17:42

Geschätzte Robi­na, bitte verzeih die Verzögerung

Fall­stricke gibt es nicht viele…

(1) Das sog. „Zita­trecht”, erlaubt dir alle jemals öffentlich aus­ges­trahlten (nicht hinge­gen pri­vate Auf­nah­men, es sei denn, dass es anonymisiert wor­den ist. Aus­nah­men bilden nur Straftat­en und hier auch nur Offizialde­lik­te) Aufze­ich­nun­gen zum Zwecke des zitierens zu ver­wen­den. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du es 2013 selb­st aufgenom­men hast, oder dir gegen Ent­geld (nicht zu ver­wech­seln mit Ent­gelt) es dir qua­si „nochmals” (erweit­erete „Archiv­funk­tion” – gle­ich­es gilt auch für Spielfilme in Form von VHS oder DVD -, die schon aus­ges­trahlt wur­den) besorgt hast.
(Ver­gl: § 51 UrhG, *Zitate* bzw. „Zita­trecht”, auch „Beleg­funk­tion” genannt)

(2) „Kom­men­tierst” Du es NICHT (also es nicht zum Zwecke des zitieren benutzt), son­dern lädst es ein­fach so ungeschnit­ten hoch, muß die Quelle angegeben wer­den sowie der Hin­weis, dass die Urhe­ber­rechte nicht bei dir liegen, son­dern bei einem anderen (jene aber namentlich benen­nen, am besten im Video selb­st). In der Regel wird es dann auch mon­e­tarisier­bar sein.
(Ver­gl: § 63 UrhG *Quel­lenangabe* i.V.m § 62 UrhG *Änderungsver­bot*)

– Gerne erwähne ich aber nochmals, dass *amtliche Werke* nach § 5 UrhG geme­in­frei sind nun nur i.S.d. Per­sön­lichkeit­srechts anonymisuert wer­den müssen—

(4) Erre­ichst Du eine gewisse Schöp­fung­shöhe in dem Video, liegen die sog. „Copy­rightrechte” dann zwar bei dir, jedoch kön­nen – bei kom­merzieller Nutzung – Tantiemen fäl­lig wer­den (ver­gle­ich es mit z.B. „Hol mir mal ne Flasche Bier” oder „Maschen – Draht – Zaun”).

Bei der Schöp­fung­shöhe ist die Abgren­zung zwis­chen ein­er *Bear­beitung* nach § 23 UrhG (welche NUR mit Zus­tim­mung des Rechtein­hab­ers veröf­fentlicht wer­den darf), und der *freien Benutzung* nach § 24 UrhG (die keine Rechte des Rechtein­hab­ers ver­let­zt) zu unterscheiden.

BiBi neues „MallorcaFitness”-Logo kann z.B. niemals eine schützenswerte „Schöp­fung­shöhe” erre­ichen, weil die sog. „Gestal­tung­shöhe” (also das zusam­men­schnibbeln von etwas was da ist oder ähn­lich schon da war oder nur zusam­mengewür­felt ist) für eine Schöp­fung­shöhe nicht ausreicht.

(5) Alles oben aufgezählte gilt NUR für den Gel­tungs­bere­ich der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und/oder der europäis­chen Union (also wenn dort die Serv­er liegen NICHT der Provider). Du kannst einen rus­sis­chen Hoster nehmen aber auch einen US-amerikanis­chen. Vimeo und dai­ly­mo­tion eignen sich als „mir­ror” sehr gut (Die Redak­tion gibt da aber ges­timmt auch gerne Tipps bezügl. Video­Plat­tfor­men). Einem hochladen auf YouTube (viele­icht nur ein „Best of – Zusam­men­schnitt”) incl. Quel­lenangabe und Mon­e­tarisierung ste­ht dem nix im Wege.

(6) „Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen” im eigentlichen Sinne, sind sehr sel­ten und auch die Schranken des Urhe­ber­rechts (ähn­lich dem us-amerik. „fair use”) sind nicht so eng gesteckt, wie Viele es oft glauben. Viele bekom­men Angst bei einem „Strike”. Jene „Angst” gilt aber nur dem jew­eili­gen YT-Kanal, denn eine „Urhe­ber­rechtsver­let­zung” – nach dt. Recht – ist auf YT-Servers aus­geschlossen. Eine „Sperre” und/ oder „Strike” (oder Schließung des Kanals) sind denkbar, kön­nen in der BRD aber nicht ver­fol­gt werden.

Grund: § 5 StGB *Aus­land­stat­en mit beson­derem Inlandsbezug*
und
§ 6 StGB *Aus­land­stat­en gegen inter­na­tion­al geschützte Rechtsgüter*

Das Urhe­ber­recht kommt darin halt nicht vor.… 😀

Bewegte Bilder wür­den mich mit ihrer krächzen­den Stimme allerd­ings doch schon sehr reizen 😀

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Incl. dem Ver­fall in der nahen Zukunft 😀

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Ich hoffe ich kon­nte weiterhelfen…

In Liebe

Bog­dan ;.)

Gordon Shumway
Gordon Shumway
Redakteur
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
26. September 2016 18:18

Der Blog würde das Video sich­er veröf­fentlichen 🙂 Hier macht Putin die Regeln 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Gordon Shumway
26. September 2016 19:40

Gut :-)! Gor­don, falls es eine CD ist.….….….….……wo ist der „geheime Blog­briefkas­ten” zur Übergabe?

> Frol­lein Blocks­berg – du hast doch recher­chiert wo „Date my style” gekauft wer­den kann. Also wo bei VOX. Magst du mir Genaues dazu bitte schreiben (hier oder über die Redak­tion) wo ich es für uns Fans erwer­ben kann? Ich nehme mal an es ist eine CD???

Oder mach ichs jet­zt zu kompliziert.….….….….….….……

Gordon Shumway
Gordon Shumway
Redakteur
Antwort an  Robina Hütchen
26. September 2016 20:41

Wohl eine DVD. aber die kannste als Datei-Upload zum Blog senden. Wie das geht, wird man Dir erk­lären. Ist nicht schwer.

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Gordon Shumway
26. September 2016 20:58

Dann ahoi. Technik/IT und ich.……wir ver­ste­hen uns näm­lich nicht soooo son­der­lich gut (Robi­na – du kennst genau den Unter­schied zwis­chen herkömm­lich­er CD und herkömm­lich­er DVD, wehalb schreib­st du dann CD? Tzzzzzz). Ich ver­such mal Ergeiz zu entwickeln 🙂

Mimi
Mimi
Antwort an  Robina Hütchen
27. September 2016 09:54

@Robina Hütchen
Da ich ja eh kaum was zu den ganzen Recherchen beitra­gen kann(Unfähigkeit mein­er­seits), würde ich mich gerne an den Kosten beteili­gen oder diese übernehmen.…..aber wie?

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Mimi
27. September 2016 14:16

Danke Mimi (ich würde es alleine übernehmen). Ich warte jet­zt nochmal Bog­dans Antwort ab, denn so ist es mir definiv zu „heiß”. Zu heiß wenn mein Klar­name deut­lichst nachvol­lziehbar ist (denn wer, außer einem großen Fan erwirbt so etwas) und wenn eine social-media-Veröf­fentlichung aus­drück­lich unter­sagt ist.

Jet­zt nerv ich damit mal nicht weit­er den blog .….und mich ;-), sor­ry blog

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
26. September 2016 19:32

Teur­er Bog­dan, dankeschööööön für deine Rep­lik und lieben Dank für deine Mühe 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
27. September 2016 08:24

Guck mal bitte Bogdan.….…..ich kneife (noch) nicht, aber das Eisen kommt mir ziem­lich heiß vor.

https://www.vox.de/kontakt

Auszüge:
Bin ich nach Anfrage eines Sendungsmitschnittes auch zum Kauf verpflichtet? – Nein, wir prüfen zunächst Ihre Anfrage und anschließend erhal­ten Sie eine Absage oder ein Ange­bot, welch­es Sie annehmen oder ablehnen können.

Darf ich den Beitrag auf Face­book teilen? – Nein, die Veröf­fentlichung von unserem Mate­r­i­al in Social-Media-Plat­tfor­men ist grund­sät­zlich nicht erlaubt.

(mehr dazu bei http://www.vox.de)

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 15:07

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Liebe Robi­na,

meine Antwort war rund um eine sog. „Pri­vatkopie” von „öffentlich aus­ges­trahltem”, welch­es auch auf „ange­forderte Mitschnitte” zutrifft.

Die Pri­vatkopie (Video-Mitschnitte endwed­er aus dem TV oder auch Stream­ing­plat­tfor­men und auch z.B. VOX Stream­ing­di­en­sten) ist grund­sät­zlich erlaubt (§ 53 UrhG)
Die „Ent­loh­nung” dafür das man es darf, zahlst Du mit jed­er DVD,DVD-Recorder aber auch mit jedem Smartphone

Für ein besseres Ver­ständ­nis, Auszug Wikipedia:

Da eine Kon­trolle der Haushalte nicht durch­set­zbar war, wurde vom Geset­zge­ber die Möglichkeit für legale Pri­vatkopi­en eingeräumt. Zum finanziellen Aus­gle­ich für die Urhe­ber und Ver­w­ert­er wur­den Pauscha­l­ab­gaben einge­führt. Diese Geräte- und Leer­me­di­en­ab­gabe beträgt derzeit in Deutsch­land rund 14 Cent für einen DVD-R-Rohling, sieben Euro für einen exter­nen DVD-Bren­ner, 15,20 Euro für einen PC, 36 Euro für ein Touch­screen-Mobil­tele­fon mit 8 GB oder mehr Spe­icherka­paz­ität und 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Reko­rder mit Fest­plat­te. Für pro­fes­sionelle Hochleis­tungskopierg­eräte müssen bis zu 613,56 Euro an die Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften abge­führt werden

Aus jen­em Grund sind halt Mitschnitte mit beisp. VHS Recorder, DVD-Recorder, Fest­plat­te etc. (sog. Pri­vatkopie) völ­lig legal und auch die – nicht öffentliche – son­dern pri­vate Vor­führung der Vervielfäl­ti­gung im pri­vat­en Kreis ist erlaubt (gibt dazu auch EuGh und BGH Urteile)

Der Auszug aus dem „VOX-Kon­takt” ist Quatsch:

Alle bei VOX gesende­ten Beiträge sind urhe­ber­rechtlich geschützt. Jede Auf­nahme ein­er Fernsehsendung auf Videokas­sette oder DVD ist eine Vervielfäl­ti­gung, die in der Regel der Zus­tim­mung des Urhe­bers bedarf

Es ist ein ähn­lich­er Quatsch, wie Anwälte es oft ver­bre­it­en, dass nur einem Anwalt Aktenein­sicht gewährt wird. Im Strafprozess 

Ich hat­te mal den Beisitz in einem Straf­prozess (Richterkol­legium, Strafkam­mer) wo sich der vor­sitzende Richter wehrte Aktenein­sicht zu gewähren (Der Beklagte vertei­digte sich selb­st). Der gewieften Hund hat dann wie fol­gt argu­men­tierte (Ich hoffe ich bekomme es noch richtig zusammen 😀 ):

§ 147 V u. VII StPO i.v.m. Art. 6 III b EMRK i.v.m. §§ 338 Nr. 8 i.v.m. 359 Nr. 6 StPO sowie das all­ge­meine Per­sön­lichkeit­srecht (APR) i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 1 Abs. 1 GG

Der Richter wehrte sich noch immer (dabei ging es nur um eine pop­peli­gen Aktenein­sicht) und der Beklagte wehrte sich aber­mals und forderte sog­ar Schadensersatz 😀

Er wandte §§ 74, 75 ALR (All­ge­meine Lan­drecht für die Preußis­chen Staat­en 😀 ) an.

Der Richter war total über­fordert und hat es als „unbe­grün­det” zurückgewiesen.

Es han­delt sich bei weni­gen Teilen des ALR um „Par­tiku­lar­recht” als fort­gel­tendes Recht (soweit es dem GG – Grundge­setz nicht wider­spricht) ähn­lich­es gibt es beispiel­sweise noch für Gebi­ete der ehe­ma­li­gen DDR.

Dieses sog. „vorkon­sti­tu­tionelles Recht” gilt aber nur sub­sidiär, d. h. es kam nur dann zur Anwen­dung kom­men, wenn die lokalen Recht­squellen keine Regelung getrof­fen haben.

Danach rieb er dem Richter Art. 123 Abs.1 GG unter die Nase, welch­es besagt, dass vorkon­sti­tionelles Recht gilt weit­er fort. Er schob sog­ar noch den „Code civ­il” – einge­führt von Napoleon Bona­parte (aus der Zeit, als es noch das „Kön­i­gre­ich West­phalen” gab) hin­ter­her. Das ging allerd­ings auch nur, weil es ein Randge­bi­et zwis­chen der ehe­ma­li­gen „preuss. Prov­inz Rhein­land” und der „preuss. Prov­inz West­falen (oder „West­phalen” ich weiß es ger­ade nicht 😀 ) war.

Jet­zt denkt man sich viele­icht: „Jesus Maria im Him­mel!! Worum ging es da??” 😀

Nun, es war eigentlich eine Nach­barstre­it­igkeit mit einem Wegerecht, wo der Beschuldigte allerd­ings jeman­den ver­prügelt hat­te mit der Begrün­dung des Haus­friedens­bruchs. Ende vom Lied war, er erhielt vol­lum­fänglich Aktenein­sicht, er wurde freige­sprochen und erhielt eine Entschädigung 😀

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Nun aber wieder Zurück zur „Pri­vatkopie”:

Primär geht es immer um die „Quelle” des urhe­ber­rechtlich geschützten Mate­ri­als. Ille­gales Mate­r­i­al darf nicht benutzt wer­den, eine „Ent­loh­nung” ODER „ent­geld­lose Erlaub­nis” muß also stat­tfind­en. Ille­gal ist eine „Kopie” immer dann, wenn das „Ursprungs­ma­te­r­i­al” nicht zu jemen Zwecke benutzt wor­den ist (z.B. abge­filmte Kinofilme oder aktuelle Kinofilme im allgemeinen). 

Hat eine Entlohnung/Erlaubnis stattge­fun­den (durch Kauf ein­er beschreib­baren DVD und z.B. Lap­top) ist eine Kopie jed­erzeit erlaubt.
Erst bei der selb­st­ständi­gen – ungekürzten, nicht kom­men­tierten – Veröf­fentlichung, wo die Urhe­ber­rechte NICHT bei dir liegen und er auch NICHT die Genehmi­gung erteilt hat, wird es problematisch. 

Aus jen­em Grund sprach ich auch als erstes das Zita­trecht und auch die Schöp­fung­shöhe bei ” kreativem Con­tent” an. Hier­bei ist der Urhe­ber nicht um Erlaub­nis zu fra­gen (wer dies tut – wie Fabi wach, der mit­tler­weise ja nur noch Sekun­den am TV abfilmt – muß sich auch nicht wun­dern, wenn es eine Mon­e­tarisierung gibt, denn das „abfil­men”, qua­si ein analoger Vor­gang, unter­liegt gar nicht dem Urhe­ber­recht 😉 Da freut sich nur VOX,RTL und Sat1 wie blöd jemand sein kann jeman­den ohne copy­rightver­let­zung einem Mil­lar­de­nun­ternehmen ein großteil sein­er Ein­nah­men zu geben und dann rumheult: „Ich bekomm kein Geld von YouTube!! 😀 ).

Dem Fabi habe ich schon gefüh­le 1000x ver­sucht zu erk­lären, dass „mon­e­tarisierung” mit „copy­right” soviel zutun hat, wie als das ein Zitro­nen­fal­ter Zitro­nen fal­tet 😀 , aber er will es nicht begreifen.

Das von mir oben in 5 Punk­ten aufgezählte, stellt die Möglichkeit­en da die Du hast OHNE rechtliche Schwierigkeit­en zu bekom­men. Wie in Punkt (5) aufgezählt gibt es aber Auswe­ich­möglichkeit­en die auch KEINE rechtlichen bzw. juris­tis­chen Schwierigkeit­en bedeuten. Der Ver­weis auf so etwas ste­ht auch nicht im Wider­spruch zum dt. Recht (ich kön­nte jet­zt noch den Unter­schied zwis­chen „Recht” und „Gesetz” auf­führen, aber das ers­pare ich mir mal), denn in anderen Län­dern sind die Regeln halt anders.

Der Blog zählt zweifel­sohne zu deinem Feun­des- und/oder Bekan­ntenkreis (schau mal ins jurist­siche Wörter­buch, ein „per­sön­lich” kommt darin nicht vor 😉 ) und Du bist berechtigt z.B. „Wal­bur­ga Knospe” eine Kopie zukom­men zu lassen (allerd­ings muß das ohne Ent­geld passieren), was der Blog dann damit anstellt, liegt nicht mehr in dein­er Hand.
Über eine kün­st­lerische Betä­ti­gung dein­er­seits (oder auch andere hier) würde ich mich natür­lich freuen und das „hochladen” z.B. auf eine russ. Video­plat­tform (sind halt völ­lig andere Geset­ze), jenes Kunst­werkes, würde sicher­lich auch der Blog übernehmen. 😉

In Liebe

Bog­dan 😉

Undertaker
Undertaker
Webmaster
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 18:50

Мои дорогие немецкие друзья, вы будете все видео о Bian­ca Döhring с сервера Российской Федерации, как бесплатно. Вы уверены, что имеют личную поддержку президента!

Президентское президента Путина”

Das Büro des Pres­i­den­ten hat uns mit­geteilt, dass wir das Videos ins Inter­net stellen dürfen.
Man wird uns voll unter­stützen! Den Putin, der ja gut Deutsch spricht, ist auch BiBi-Fan 🙂

So, jet­zt wisst ihr auch, warum alle Schreiben von LKA und BKA in Moskau ein­fach ver­schwinden! BiBi-Power! 

P.S. Mit Pri­vatkopie hat das nichts zu tun, Bog­dan. Das Video soll veröf­fentlicht werden 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Undertaker
28. September 2016 19:21

Under­tak­er, да, конечно.….……so wirds gemacht 😉

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
Antwort an  Undertaker
28. September 2016 19:21

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Was wären wir BiBi-Fans nur ohne Putin 😀

https://www.youtube.com/watch?v=5h_LRqVhpqU

Und er würde uns Recht geben .… 😀
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Mis­stände müssen halt aufgek­lärt werden.…

Steckt nicht in jedem von uns ein Putin oder Snowden? 🙂

BiBi kann ja mal bei der NATO vor­sprechen, als Begrün­dung reicht denen das bestimmt

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BiBi als Aus­lös­er für den 3. Weltkrieg…das würde unser­er Prinzessin von Mal­lor­ca bes­timmt schmecken 😀

In Liebe

Bog­dan 😀

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Undertaker
28. September 2016 19:54

Lieber VOX.de User,
vie­len Dank für Ihre Nachricht. Ihre Frage wird an die dafür zuständi­ge Redak­tion weit­ergeleit­et, sodass sich in Kürze ein Mitar­beit­er Ihrer Frage annehmen wird. Die Beant­wor­tung Ihrer Frage wird dann an die von Ihnen angegebene Mailadresse erfolgen.
Vie­len Dank für Ihr Interesse!
Wir wer­den Ihre Anfrage nun prüfen und Sie in Kürze kontaktieren.Bitte haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass es bei der Vielzahl an Anfra­gen zu län­geren Wartezeiten 

kom­men kann. Unser Team ist bemüht, Ihnen zeit­nah zu antworten.

(mehr dazu bei http://www.vox.de)

Bibi Blocksberg
Bibi Blocksberg
Antwort an  Robina Hütchen
29. September 2016 00:00

Frau Hütchen, Sor­ry! Ich war die let­zten Tage nicht auf dem Blog!
Ich habe mit [email protected] gemailt.
Die Antwort, die ich bekom­men hatte:

Guten Tag,

vie­len Dank für Ihr Inter­esse an unserem Pro­gramm und für Ihre Anfrage. 

Gegen eine Gebühr von 75€ zzgl. MwSt./Folge bieten wir Mitschnitte von „Date my Style” an. Bei Inter­esse nen­nen Sie uns bitte die Folge/n mit Datum, die Sie erwer­ben möchten.

Wir wür­den Ihnen anschließend eine Mate­ri­alüber­las­sungserk­lärung mit den Nutzungs­be­din­gun­gen zuschicken. 

Mit fre­undlichen Grüßen,

Amelie Sturm

infoNet­work GmbH
Mitschnittservice
Picas­so­platz 1
D- 50679 Köln
FAX: +49 221 45614809
E‑Mail: [email protected]
http://www.infonetwork.de

Hat­test du/ ihr schon ander­weit­ig Erfolg? Gün­stigere Alter­na­tive? Oder gibts einen neuen Finanzierungsplan?

Sor­ry noch mal für die späte Antwort, aber der Blog hier bleibt ein­fach EXTREM UNÜBERSICHTLICH und wenn man mal nicht so viel Zeit hat um sich all den Krams hier durchzule­sen (inklu­sive der vie­len Mimimi’s und Blablabla’s) .…dann über­sieht man eben auch!

Ich schau jet­zt mal, was ich noch so ver­passt habe 😉

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 19:16

Lieber Bog­dan, nochmal danke. Mor­gen werde ich bei VOX einkaufen gehen und je nach­dem wann ich unseren Fan­film erhalte gibt es eine „kleine Pri­vatvor­führung” für meine Fre­unde und Bekan­nten. Aber du stellst dann bitte das Film-Pop­ko­rn süß und salzig :-). 😉

Undertaker
Undertaker
Webmaster
Antwort an  Robina Hütchen
28. September 2016 20:44

Wenn Du die DVD hast, melde Dich per E‑Mail bei uns…

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 22:15

Ich antworte dir mal unter deinem Dich betr­e­f­fend­en Artikel Adlerchen.…

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Was sollte das Fideo?
https://www.youtube.com/watch?v=pfwH-zs3tJs

REWE *Schnei­der” in Hannover???

ES HEIßT !!!!!:

REWE *Matthias Zwingel , Emskirchen !!!!! Dieses! und han­del mit es! 😀

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Etza­la reichts! Etza­la haste richtig Scheiße am Arsch! 

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In Liebe

Bog­dan 😉