BiBi-Satire: BiBi sagt Tschüß, auf nach Malle & Rückblick auf die schönsten Momente

TussiTerror - Bianca Döhring Satire

Aktua­li­siert am 19. Janu­ar 2017 um 03:54 Uhr

Big Brot­her Bibi sagt Tschüß – auf nach Malle!

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Bibi ist off­line und wir erin­nern uns an die schöns­ten Momente.

BEST OF Big Brot­her Bian­ca – Teil 1: Bibi und die Spinat-Muffin

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BEST OF Big Brot­her Bian­ca – Teil 2: „Pro­jek­te, Pro­jek­te, so vie­le Projekte”

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Robina Hütchen
Robina Hütchen
24. September 2016 17:51

Damits nicht „unter­geht”. Geschätz­ter Bog­dan, könn­test du uns bit­te > Bei­trag: Faust-hoch-Musik­vi­deo” > Fra­ge vom 23/09…20.02h > juris­ti­sche Fallstricke.….….….…etwas sagen/raten?

Dan­ke­schön 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
24. September 2016 18:38

23. Okto­ber 2015, Big Brot­her https://www.starsontv.com/2015/10/23/big-brother-ein-mann-fuer-bianca-bist-du-der-richtige/artikel-0052527/

Auch schon 11 Mona­te alt, aber immer noch aktuell.……so oder so oder so.….….….

Ein Mann für Bian­ca! Bist DU der Richtige?
Bian­ca ist seit acht Jah­ren Sin­gle und sie sehnt sich so sehr nach einer neu­en Bezie­hung und nach einem neu­en Mann. Bist viel­leicht du der Rich­ti­ge für sie?

Seit über acht Jah­ren Sin­gle und „Big Brot­her“- Bewoh­ne­rin Bian­ca (36) ist immer noch auf der Suche nach Mr. Right. Jetzt hilft der gro­ße Bru­der nach!

Inter­es­sen­ten kön­nen sich ab sofort mel­den und haben die Chan­ce, Bian­ca im „Big Brother“-Haus zu tref­fen. Wie er sein muss? „Ehr­lich­keit, Loya­li­tät und Ver­trau­en sind mir wich­tig. Dass mir die Tür auf­ge­hal­ten und in die Jacke gehol­fen wird“, beschreibt die Ernäh­rungs­exper­tin und Per­so­nal-Trai­ne­rin ihren Traummann.

Gen­tle­men, die sich für ein Date mit der Ham­bur­ge­rin bewer­ben möch­ten, sen­den eine E‑Mail mit einem Foto von sich an [email protected].

Traut euch und lernt die hüb­sche Fit­ness-Trai­ne­rin ken­nen. Wer weiß, viel­leicht wird es ja die ganz gro­ße Liebe?

Hamburger
Hamburger
24. September 2016 21:14

Irgend­wie ein wenig lieb­los zusamm­ge­stü­ckelt. Da gab es defi­ni­tiv schon lus­ti­ge­re Sachen vom kri­mi­nell Adler.

Blanca
Blanca
24. September 2016 22:46

Der­zeit läuft gera­de das Fina­le der „GNBF e.V. (die von BiBi unter­stützt wird 😉 )Meis­ter­schaft” in der Sie­ger­land­hal­le. Hier sind Fotos dazu zu fin­den: https://www.facebook.com/gnbfmeisterschaften/photos/?tab=album&album_id=237065866417306 .

Checker
Checker
Antwort an  Blanca
25. September 2016 05:03

Opti­sche Lecker­bis­sen. Ob die wohl unter der glei­chen Wahr­neh­mungs­stö­rung lei­den, wie Magersüchtige?

BogdanFan
BogdanFan
Antwort an  Checker
25. September 2016 16:43

Die Wahr­neh­mung ist sicher eine ande­re, aber die Stö­rung ist sicher sehr artverwandt! 🙂
http://www.illusionen.biz/blog/wp-content/uploads/2011/02/cool.gif

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
26. September 2016 17:42

Geschätz­te Robi­na, bit­te ver­zeih die Verzögerung

Fall­stri­cke gibt es nicht viele…

(1) Das sog. „Zitat­recht”, erlaubt dir alle jemals öffent­lich aus­ge­strahl­ten (nicht hin­ge­gen pri­va­te Auf­nah­men, es sei denn, dass es anony­mi­siert wor­den ist. Aus­nah­men bil­den nur Straf­ta­ten und hier auch nur Offi­zi­al­de­lik­te) Auf­zeich­nun­gen zum Zwe­cke des zitie­rens zu ver­wen­den. Es spielt dabei kei­ne Rol­le, ob Du es 2013 selbst auf­ge­nom­men hast, oder dir gegen Ent­geld (nicht zu ver­wech­seln mit Ent­gelt) es dir qua­si „noch­mals” (erwei­ter­ete „Archiv­funk­ti­on” – glei­ches gilt auch für Spiel­fil­me in Form von VHS oder DVD -, die schon aus­ge­strahlt wur­den) besorgt hast.
(Vergl: § 51 UrhG, *Zita­te* bzw. „Zitat­recht”, auch „Beleg­funk­ti­on” genannt)

(2) „Kom­men­tierst” Du es NICHT (also es nicht zum Zwe­cke des zitie­ren benutzt), son­dern lädst es ein­fach so unge­schnit­ten hoch, muß die Quel­le ange­ge­ben wer­den sowie der Hin­weis, dass die Urhe­ber­rech­te nicht bei dir lie­gen, son­dern bei einem ande­ren (jene aber nament­lich benen­nen, am bes­ten im Video selbst). In der Regel wird es dann auch mone­ta­ri­sier­bar sein.
(Vergl: § 63 UrhG *Quel­len­an­ga­be* i.V.m § 62 UrhG *Ände­rungs­ver­bot*)

– Ger­ne erwäh­ne ich aber noch­mals, dass *amt­li­che Wer­ke* nach § 5 UrhG gemein­frei sind nun nur i.S.d. Per­sön­lich­keits­rechts anony­mi­suert wer­den müssen—

(4) Erreichst Du eine gewis­se Schöp­fungs­hö­he in dem Video, lie­gen die sog. „Copy­right­rech­te” dann zwar bei dir, jedoch kön­nen – bei kom­mer­zi­el­ler Nut­zung – Tan­tie­men fäl­lig wer­den (ver­gleich es mit z.B. „Hol mir mal ne Fla­sche Bier” oder „Maschen – Draht – Zaun”).

Bei der Schöp­fungs­hö­he ist die Abgren­zung zwi­schen einer *Bear­bei­tung* nach § 23 UrhG (wel­che NUR mit Zustim­mung des Rech­te­inha­bers ver­öf­fent­licht wer­den darf), und der *frei­en Benut­zung* nach § 24 UrhG (die kei­ne Rech­te des Rech­te­inha­bers ver­letzt) zu unterscheiden.

BiBi neu­es „MallorcaFitness”-Logo kann z.B. nie­mals eine schüt­zens­wer­te „Schöp­fungs­hö­he” errei­chen, weil die sog. „Gestal­tungs­hö­he” (also das zusam­men­schnib­beln von etwas was da ist oder ähn­lich schon da war oder nur zusam­men­ge­wür­felt ist) für eine Schöp­fungs­hö­he nicht ausreicht.

(5) Alles oben auf­ge­zähl­te gilt NUR für den Gel­tungs­be­reich der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und/oder der euro­päi­schen Uni­on (also wenn dort die Ser­ver lie­gen NICHT der Pro­vi­der). Du kannst einen rus­si­schen Hos­ter neh­men aber auch einen US-ame­ri­ka­ni­schen. Vimeo und dai­ly­mo­ti­on eig­nen sich als „mir­ror” sehr gut (Die Redak­ti­on gibt da aber gestimmt auch ger­ne Tipps bezügl. Video­Platt­for­men). Einem hoch­la­den auf You­Tube (viel­eicht nur ein „Best of – Zusam­men­schnitt”) incl. Quel­len­an­ga­be und Mone­ta­ri­sie­rung steht dem nix im Wege.

(6) „Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen” im eigent­li­chen Sin­ne, sind sehr sel­ten und auch die Schran­ken des Urhe­ber­rechts (ähn­lich dem us-ame­rik. „fair use”) sind nicht so eng gesteckt, wie Vie­le es oft glau­ben. Vie­le bekom­men Angst bei einem „Strike”. Jene „Angst” gilt aber nur dem jewei­li­gen YT-Kanal, denn eine „Urhe­ber­rechts­ver­let­zung” – nach dt. Recht – ist auf YT-Ser­vers aus­ge­schlos­sen. Eine „Sper­re” und/ oder „Strike” (oder Schlie­ßung des Kanals) sind denk­bar, kön­nen in der BRD aber nicht ver­folgt werden.

Grund: § 5 StGB *Aus­land­sta­ten mit beson­de­rem Inlandsbezug*
und
§ 6 StGB *Aus­land­sta­ten gegen inter­na­tio­nal geschütz­te Rechtsgüter*

Das Urhe­ber­recht kommt dar­in halt nicht vor.… 😀

Beweg­te Bil­der wür­den mich mit ihrer kräch­zen­den Stim­me aller­dings doch schon sehr reizen 😀

http://ais.vox.de/themenarchiv/date-my-style-bilder/738x0/date-my-style-t8498.jpg

http://ais.vox.de/galerie/1907371/date-my-style-bianca-kandidaten-kw-47.jpg
http://ais.vox.de/masters/296811/298548-orig‑2–16x9.png
http://ais.vox.de/masters/297360/unbekannt.png
http://ais.vox.de/masters/296180/298071-orig‑2–16x9.png
http://ais.vox.de/masters/296068/unbekannt.png

Incl. dem Ver­fall in der nahen Zukunft 😀

http://static2.blastingnews.com/media/photogallery/2016/4/8/660x290/b_660x290/bianca-dohring-veroffentlicht-ihre-zertifikate_667227.jpg

Ich hof­fe ich konn­te weiterhelfen…

In Lie­be

Bog­dan ;.)

Gordon Shumway
Gordon Shumway
Redakteur
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
26. September 2016 18:18

Der Blog wür­de das Video sicher ver­öf­fent­li­chen 🙂 Hier macht Putin die Regeln 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Gordon Shumway
26. September 2016 19:40

Gut :-)! Gor­don, falls es eine CD ist.….….….….……wo ist der „gehei­me Blog­brief­kas­ten” zur Übergabe?

> Froll­ein Blocks­berg – du hast doch recher­chiert wo „Date my style” gekauft wer­den kann. Also wo bei VOX. Magst du mir Genau­es dazu bit­te schrei­ben (hier oder über die Redak­ti­on) wo ich es für uns Fans erwer­ben kann? Ich neh­me mal an es ist eine CD???

Oder mach ichs jetzt zu kompliziert.….….….….….….……

Gordon Shumway
Gordon Shumway
Redakteur
Antwort an  Robina Hütchen
26. September 2016 20:41

Wohl eine DVD. aber die kanns­te als Datei-Upload zum Blog sen­den. Wie das geht, wird man Dir erklä­ren. Ist nicht schwer.

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Gordon Shumway
26. September 2016 20:58

Dann ahoi. Technik/IT und ich.……wir ver­ste­hen uns näm­lich nicht soooo son­der­lich gut (Robi­na – du kennst genau den Unter­schied zwi­schen her­kömm­li­cher CD und her­kömm­li­cher DVD, wehalb schreibst du dann CD? Tzzzzzz). Ich ver­such mal Ergeiz zu entwickeln 🙂

Mimi
Mimi
Antwort an  Robina Hütchen
27. September 2016 09:54

@Robina Hüt­chen
Da ich ja eh kaum was zu den gan­zen Recher­chen bei­tra­gen kann(Unfähigkeit mei­ner­seits), wür­de ich mich ger­ne an den Kos­ten betei­li­gen oder die­se übernehmen.…..aber wie?

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Mimi
27. September 2016 14:16

Dan­ke Mimi (ich wür­de es allei­ne über­neh­men). Ich war­te jetzt noch­mal Bog­dans Ant­wort ab, denn so ist es mir defi­niv zu „heiß”. Zu heiß wenn mein Klar­na­me deut­lichst nach­voll­zieh­bar ist (denn wer, außer einem gro­ßen Fan erwirbt so etwas) und wenn eine social-media-Ver­öf­fent­li­chung aus­drück­lich unter­sagt ist.

Jetzt nerv ich damit mal nicht wei­ter den blog .….und mich ;-), sor­ry blog

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
26. September 2016 19:32

Teu­rer Bog­dan, dan­ke­schööööön für dei­ne Replik und lie­ben Dank für dei­ne Mühe 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
27. September 2016 08:24

Guck mal bit­te Bogdan.….…..ich knei­fe (noch) nicht, aber das Eisen kommt mir ziem­lich heiß vor.

https://www.vox.de/kontakt

Aus­zü­ge:
Bin ich nach Anfra­ge eines Sen­dungs­mit­schnit­tes auch zum Kauf ver­pflich­tet? – Nein, wir prü­fen zunächst Ihre Anfra­ge und anschlie­ßend erhal­ten Sie eine Absa­ge oder ein Ange­bot, wel­ches Sie anneh­men oder ableh­nen können.

Darf ich den Bei­trag auf Face­book tei­len? – Nein, die Ver­öf­fent­li­chung von unse­rem Mate­ri­al in Social-Media-Platt­for­men ist grund­sätz­lich nicht erlaubt.

(mehr dazu bei http://www.vox.de)

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 15:07

http://www.urheberrecht.de/wp-content/uploads/privatkopie-urheberrecht.jpg

Lie­be Robina,

mei­ne Ant­wort war rund um eine sog. „Pri­vat­ko­pie” von „öffent­lich aus­ge­strahl­tem”, wel­ches auch auf „ange­for­der­te Mit­schnit­te” zutrifft.

Die Pri­vat­ko­pie (Video-Mit­schnit­te end­we­der aus dem TV oder auch Strea­ming­platt­for­men und auch z.B. VOX Strea­ming­diens­ten) ist grund­sätz­lich erlaubt (§ 53 UrhG)
Die „Ent­loh­nung” dafür das man es darf, zahlst Du mit jeder DVD,DVD-Recorder aber auch mit jedem Smartphone

Für ein bes­se­res Ver­ständ­nis, Aus­zug Wikipedia:

Da eine Kon­trol­le der Haus­hal­te nicht durch­setz­bar war, wur­de vom Gesetz­ge­ber die Mög­lich­keit für lega­le Pri­vat­ko­pien ein­ge­räumt. Zum finan­zi­el­len Aus­gleich für die Urhe­ber und Ver­wer­ter wur­den Pau­schal­ab­ga­ben ein­ge­führt. Die­se Gerä­te- und Leer­me­di­en­ab­ga­be beträgt der­zeit in Deutsch­land rund 14 Cent für einen DVD-R-Roh­ling, sie­ben Euro für einen exter­nen DVD-Bren­ner, 15,20 Euro für einen PC, 36 Euro für ein Touch­screen-Mobil­te­le­fon mit 8 GB oder mehr Spei­cher­ka­pa­zi­tät und 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Rekor­der mit Fest­plat­te. Für pro­fes­sio­nel­le Hoch­leis­tungs­ko­pier­ge­rä­te müs­sen bis zu 613,56 Euro an die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten abge­führt werden

Aus jenem Grund sind halt Mit­schnit­te mit bei­sp. VHS Recor­der, DVD-Recor­der, Fest­plat­te etc. (sog. Pri­vat­ko­pie) völ­lig legal und auch die – nicht öffent­li­che – son­dern pri­va­te Vor­füh­rung der Ver­viel­fäl­ti­gung im pri­va­ten Kreis ist erlaubt (gibt dazu auch EuGh und BGH Urteile)

Der Aus­zug aus dem „VOX-Kon­takt” ist Quatsch:

Alle bei VOX gesen­de­ten Bei­trä­ge sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Jede Auf­nah­me einer Fern­seh­sen­dung auf Video­kas­set­te oder DVD ist eine Ver­viel­fäl­ti­gung, die in der Regel der Zustim­mung des Urhe­bers bedarf

Es ist ein ähn­li­cher Quatsch, wie Anwäl­te es oft ver­brei­ten, dass nur einem Anwalt Akten­ein­sicht gewährt wird. Im Strafprozess 

Ich hat­te mal den Bei­sitz in einem Straf­pro­zess (Rich­ter­kol­le­gi­um, Straf­kam­mer) wo sich der vor­sit­zen­de Rich­ter wehr­te Akten­ein­sicht zu gewäh­ren (Der Beklag­te ver­tei­dig­te sich selbst). Der gewief­ten Hund hat dann wie folgt argu­men­tier­te (Ich hof­fe ich bekom­me es noch rich­tig zusammen 😀 ):

§ 147 V u. VII StPO i.v.m. Art. 6 III b EMRK i.v.m. §§ 338 Nr. 8 i.v.m. 359 Nr. 6 StPO sowie das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht (APR) i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 1 Abs. 1 GG

Der Rich­ter wehr­te sich noch immer (dabei ging es nur um eine pop­pe­li­gen Akten­ein­sicht) und der Beklag­te wehr­te sich aber­mals und for­der­te sogar Schadensersatz 😀

Er wand­te §§ 74, 75 ALR (All­ge­mei­ne Land­recht für die Preu­ßi­schen Staa­ten 😀 ) an.

Der Rich­ter war total über­for­dert und hat es als „unbe­grün­det” zurückgewiesen.

Es han­delt sich bei weni­gen Tei­len des ALR um „Par­ti­ku­lar­recht” als fort­gel­ten­des Recht (soweit es dem GG – Grund­ge­setz nicht wider­spricht) ähn­li­ches gibt es bei­spiels­wei­se noch für Gebie­te der ehe­ma­li­gen DDR.

Die­ses sog. „vor­kon­sti­tu­tio­nel­les Recht” gilt aber nur sub­si­di­är, d. h. es kam nur dann zur Anwen­dung kom­men, wenn die loka­len Rechts­quel­len kei­ne Rege­lung getrof­fen haben.

Danach rieb er dem Rich­ter Art. 123 Abs.1 GG unter die Nase, wel­ches besagt, dass vor­konsti­tio­nel­les Recht gilt wei­ter fort. Er schob sogar noch den „Code civil” – ein­ge­führt von Napo­le­on Bona­par­te (aus der Zeit, als es noch das „König­reich West­pha­len” gab) hin­ter­her. Das ging aller­dings auch nur, weil es ein Rand­ge­biet zwi­schen der ehe­ma­li­gen „preuss. Pro­vinz Rhein­land” und der „preuss. Pro­vinz West­fa­len (oder „West­pha­len” ich weiß es gera­de nicht 😀 ) war.

Jetzt denkt man sich viel­eicht: „Jesus Maria im Him­mel!! Wor­um ging es da??” 😀

Nun, es war eigent­lich eine Nach­bar­strei­tig­keit mit einem Wege­recht, wo der Beschul­dig­te aller­dings jeman­den ver­prü­gelt hat­te mit der Begrün­dung des Haus­frie­dens­bruchs. Ende vom Lied war, er erhielt voll­um­fäng­lich Akten­ein­sicht, er wur­de frei­ge­spro­chen und erhielt eine Entschädigung 😀

http://www.wichtermann.eu/images/artikelbilder/2014/image_027.jpg

Nun aber wie­der Zurück zur „Pri­vat­ko­pie”:

Pri­mär geht es immer um die „Quel­le” des urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Mate­ri­als. Ille­ga­les Mate­ri­al darf nicht benutzt wer­den, eine „Ent­loh­nung” ODER „ent­geld­lo­se Erlaub­nis” muß also statt­fin­den. Ille­gal ist eine „Kopie” immer dann, wenn das „Ursprungs­ma­te­ri­al” nicht zu jemen Zwe­cke benutzt wor­den ist (z.B. abge­film­te Kino­fil­me oder aktu­el­le Kino­fil­me im allgemeinen). 

Hat eine Entlohnung/Erlaubnis statt­ge­fun­den (durch Kauf einer beschreib­ba­ren DVD und z.B. Lap­top) ist eine Kopie jeder­zeit erlaubt.
Erst bei der selbst­stän­di­gen – unge­kürz­ten, nicht kom­men­tier­ten – Ver­öf­fent­li­chung, wo die Urhe­ber­rech­te NICHT bei dir lie­gen und er auch NICHT die Geneh­mi­gung erteilt hat, wird es problematisch. 

Aus jenem Grund sprach ich auch als ers­tes das Zitat­recht und auch die Schöp­fungs­hö­he bei ” krea­ti­vem Con­tent” an. Hier­bei ist der Urhe­ber nicht um Erlaub­nis zu fra­gen (wer dies tut – wie Fabi wach, der mitt­ler­wei­se ja nur noch Sekun­den am TV abfilmt – muß sich auch nicht wun­dern, wenn es eine Mone­ta­ri­sie­rung gibt, denn das „abfil­men”, qua­si ein ana­lo­ger Vor­gang, unter­liegt gar nicht dem Urhe­ber­recht 😉 Da freut sich nur VOX,RTL und Sat1 wie blöd jemand sein kann jeman­den ohne copy­right­ver­let­zung einem Mil­lar­den­un­ter­neh­men ein groß­teil sei­ner Ein­nah­men zu geben und dann rum­heult: „Ich bekomm kein Geld von YouTube!! 😀 ).

Dem Fabi habe ich schon gefüh­le 1000x ver­sucht zu erklä­ren, dass „mone­ta­ri­sie­rung” mit „copy­right” soviel zutun hat, wie als das ein Zitro­nen­fal­ter Zitro­nen fal­tet 😀 , aber er will es nicht begreifen.

Das von mir oben in 5 Punk­ten auf­ge­zähl­te, stellt die Mög­lich­kei­ten da die Du hast OHNE recht­li­che Schwie­rig­kei­ten zu bekom­men. Wie in Punkt (5) auf­ge­zählt gibt es aber Aus­weich­mög­lich­kei­ten die auch KEINE recht­li­chen bzw. juris­ti­schen Schwie­rig­kei­ten bedeu­ten. Der Ver­weis auf so etwas steht auch nicht im Wider­spruch zum dt. Recht (ich könn­te jetzt noch den Unter­schied zwi­schen „Recht” und „Gesetz” auf­füh­ren, aber das erspa­re ich mir mal), denn in ande­ren Län­dern sind die Regeln halt anders.

Der Blog zählt zwei­fels­oh­ne zu dei­nem Feun­des- und/oder Bekann­ten­kreis (schau mal ins jurist­si­che Wör­ter­buch, ein „per­sön­lich” kommt dar­in nicht vor 😉 ) und Du bist berech­tigt z.B. „Wal­bur­ga Knos­pe” eine Kopie zukom­men zu las­sen (aller­dings muß das ohne Ent­geld pas­sie­ren), was der Blog dann damit anstellt, liegt nicht mehr in dei­ner Hand.
Über eine künst­le­ri­sche Betä­ti­gung dei­ner­seits (oder auch ande­re hier) wür­de ich mich natür­lich freu­en und das „hoch­la­den” z.B. auf eine russ. Video­platt­form (sind halt völ­lig ande­re Geset­ze), jenes Kunst­wer­kes, wür­de sicher­lich auch der Blog übernehmen. 😉

In Lie­be

Bog­dan 😉

Undertaker
Undertaker
Webmaster
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 18:50

„Мои дорогие немецкие друзья, вы будете все видео о Bian­ca Döh­ring с сервера Российской Федерации, как бесплатно. Вы уверены, что имеют личную поддержку президента!

Президентское президента Путина”

Das Büro des Pre­si­den­ten hat uns mit­ge­teilt, dass wir das Vide­os ins Inter­net stel­len dürfen.
Man wird uns voll unter­stüt­zen! Den Putin, der ja gut Deutsch spricht, ist auch BiBi-Fan 🙂

So, jetzt wisst ihr auch, war­um alle Schrei­ben von LKA und BKA in Mos­kau ein­fach ver­schwin­den! BiBi-Power! 

P.S. Mit Pri­vat­ko­pie hat das nichts zu tun, Bog­dan. Das Video soll ver­öf­fent­licht werden 🙂

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Undertaker
28. September 2016 19:21

Under­ta­ker, да, конечно.….……so wirds gemacht 😉

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
Antwort an  Undertaker
28. September 2016 19:21

comment image

Was wären wir BiBi-Fans nur ohne Putin 😀

https://www.youtube.com/watch?v=5h_LRqVhpqU

Und er wür­de uns Recht geben .… 😀
http://blogs-images.forbes.com/kashmirhill/files/2014/10/Citizenfour-snowden-e1413289301983.jpg

Misstän­de müs­sen halt auf­ge­klärt werden.…

Steckt nicht in jedem von uns ein Putin oder Snowden? 🙂

BiBi kann ja mal bei der NATO vor­spre­chen, als Begrün­dung reicht denen das bestimmt

http://blogs.cfr.org/lindsay/files/2011/06/Gates-NATO.gif

BiBi als Aus­lö­ser für den 3. Weltkrieg…das wür­de unse­rer Prin­zes­sin von Mal­lor­ca bestimmt schmecken 😀

In Lie­be

Bog­dan 😀

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Undertaker
28. September 2016 19:54

Lie­ber VOX.de User,
vie­len Dank für Ihre Nach­richt. Ihre Fra­ge wird an die dafür zustän­di­ge Redak­ti­on wei­ter­ge­lei­tet, sodass sich in Kür­ze ein Mit­ar­bei­ter Ihrer Fra­ge anneh­men wird. Die Beant­wor­tung Ihrer Fra­ge wird dann an die von Ihnen ange­ge­be­ne Mail­adres­se erfolgen.
Vie­len Dank für Ihr Interesse!
Wir wer­den Ihre Anfra­ge nun prü­fen und Sie in Kür­ze kontaktieren.Bitte haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass es bei der Viel­zahl an Anfra­gen zu län­ge­ren Wartezeiten 

kom­men kann. Unser Team ist bemüht, Ihnen zeit­nah zu antworten.

(mehr dazu bei http://www.vox.de)

Bibi Blocksberg
Bibi Blocksberg
Antwort an  Robina Hütchen
29. September 2016 00:00

Frau Hüt­chen, Sor­ry! Ich war die letz­ten Tage nicht auf dem Blog!
Ich habe mit [email protected] gemailt.
Die Ant­wort, die ich bekom­men hatte:

„Guten Tag,

vie­len Dank für Ihr Inter­es­se an unse­rem Pro­gramm und für Ihre Anfrage. 

Gegen eine Gebühr von 75€ zzgl. MwSt./Folge bie­ten wir Mit­schnit­te von „Date my Style” an. Bei Inter­es­se nen­nen Sie uns bit­te die Folge/n mit Datum, die Sie erwer­ben möchten.

Wir wür­den Ihnen anschlie­ßend eine Mate­ri­al­über­las­sungs­er­klä­rung mit den Nut­zungs­be­din­gun­gen zuschicken. 

Mit freund­li­chen Grüßen,

Ame­lie Sturm

info­Net­work GmbH
Mitschnittservice
Picas­so­platz 1
D- 50679 Köln
FAX: +49 221 45614809
E‑Mail: [email protected]
http://www.infonetwork.de

Hat­test du/ ihr schon ander­wei­tig Erfolg? Güns­ti­ge­re Alter­na­ti­ve? Oder gibts einen neu­en Finanzierungsplan?

Sor­ry noch mal für die spä­te Ant­wort, aber der Blog hier bleibt ein­fach EXTREM UNÜBERSICHTLICH und wenn man mal nicht so viel Zeit hat um sich all den Krams hier durch­zu­le­sen (inklu­si­ve der vie­len Mimimi’s und Blablabla’s) .…dann über­sieht man eben auch!

Ich schau jetzt mal, was ich noch so ver­passt habe 😉

Robina Hütchen
Robina Hütchen
Antwort an  Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 19:16

Lie­ber Bog­dan, noch­mal dan­ke. Mor­gen wer­de ich bei VOX ein­kau­fen gehen und je nach­dem wann ich unse­ren Fan­film erhal­te gibt es eine „klei­ne Pri­vat­vor­füh­rung” für mei­ne Freun­de und Bekann­ten. Aber du stellst dann bit­te das Film-Pop­korn süß und salzig :-). 😉

Undertaker
Undertaker
Webmaster
Antwort an  Robina Hütchen
28. September 2016 20:44

Wenn Du die DVD hast, mel­de Dich per E‑Mail bei uns…

Bogdan_DerBarmherzige
Bogdan_DerBarmherzige
28. September 2016 22:15

Ich ant­wor­te dir mal unter dei­nem Dich betref­fen­den Arti­kel Adlerchen.…

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Was soll­te das Fideo?
https://www.youtube.com/watch?v=pfwH-zs3tJs

REWE *Schnei­der” in Hannover???

ES HEIßT !!!!!:

REWE *Mat­thi­as Zwin­gel , Ems­kir­chen !!!!! Die­ses! und han­del mit es! 😀

http://www.kreis-nea.huerdenlos.de/uploads/tx_pmbll/Emskirchen-Rewe-Haupteingang.JPG

Etza­la reichts! Etza­la has­te rich­tig Schei­ße am Arsch! 

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In Lie­be

Bog­dan 😉