Hörbuch ohne Widerrufsrecht: Bianca Döhring klaut Text von IT-Recht-Kanzlei Keller

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Aktua­li­siert am 21. Febru­ar 2023 um 04:25 Uhr

Offen­kun­dig kann sich Bian­ca Döh­ring, die ein­schlä­gig poli­zei­be­kann­te Betrü­ge­rin aus Mal­lor­ca, ihren Anwalt Jür­gen Scholz von der klei­nen Kanz­lei „Rechts­an­wäl­te Scholz” aus Han­no­ver nicht mehr leis­ten. Denn jetzt kopiert sie juris­ti­sche Tex­te für ihre Lügen­hör­buch-Home­page von der „IT-Recht Kanz­lei Kel­ler-Stol­ten­hoff, Kel­ler” aus München.

Kein Widerrufsrecht für verlogenes Döhring-Hörbuch

Dabei ändert Bian­ca Döh­ring die geklau­ten Text­pas­sa­gen der IT-Rechts-Kanz­lei Kel­ler so ab, dass sie in das kru­de Rechts­ver­ständ­nis der mehr­fach ver­ur­teil­ten Coro­na­leug­ne­rin pas­sen. Kon­kret geht es um das Wider­rufs­recht für den Ver­kauf ihres Hör­buchs „Jus­tiz­ver­sa­gen Deutsch­land – Wie ich alles ver­lor und durch die Spi­ri­tua­li­tät zu mir zurück fand”.

Bis­lang gab es kei­ne Wider­rufs­be­leh­rung auf ihrer Home­page (sie­he unten), weil die geis­tes­kran­ke Frau Döh­ring für ihr nach­weis­lich ver­lo­ge­nes Hör­buch kein Rück­ga­be­recht anbie­ten will. Jetzt sol­len beim Lesen der zusam­men­ge­bas­tel­ten Wider­rufs­be­leh­rung die poten­zi­el­len Döh­ring-Opfer den fal­schen Ein­druck bekom­men, dass eine Rück­ga­be des Hör­buchs recht­lich aus­ge­schlos­sen ist. Der zusam­men­ko­pier­te Text mit der Nen­nung eini­ger Para­gra­fen soll die Opfer ein­schüch­tern, es erst gar nicht zu ver­su­chen, vom Kauf­ver­trag zurück­zu­tre­ten. Ein­schüch­tern und bedro­hen – zwei alt­be­kann­te Döhring-Methoden!

Alle bekann­ten Hör­buch­an­bie­ter am Markt bie­ten das Wider­rufs­recht an!

Bianca Döhring geht es nur ums Geld kassieren

Natür­lich wol­len Käu­fer das Hör­buch zurück­ge­ben, wenn sie durch eine Suche bei Goog­le oder Bing erfah­ren, dass die Geschich­ten im Hör­buch fast voll­stän­dig gelo­gen sind. Um Beschwer­den und Rück­trit­te vom Kauf­ver­trag abzu­wen­den, hat Bian­ca Döh­ring sogar ein fal­sches Impres­sum auf ihrer Home­page. Außer­dem gibt es kei­ner­lei Mög­lich­keit zur Kon­takt­auf­nah­me. Das alles ist kein Zufall! So arbei­tet die hoch­kri­mi­nel­le Frau Döh­ring seit vie­len Jahren.

Weil Bian­ca Döh­ring laut eige­ner Ankün­di­gung plant ein Affi­lia­te-Mar­ke­ting für ihr wert­lo­ses Hör­buch zu star­ten, bei dem Part­ner eine Pro­vi­si­on erhal­ten, wenn sie das Hör­buch bewer­ben und es zu einem Kauf­ab­schluss kommt, benö­tigt Frau Döh­ring jetzt eine Wider­rufs­be­leh­rung, um Rück­ga­ben des Hör­buchs aus­zu­schlie­ßen – und um Serio­si­tät vorzutäuschen.

Da der Gesetz­ge­ber, die von Bian­ca Döh­ring so ver­hass­te deut­sche Jus­tiz, einen Aus­schluss des Wider­rufs nur in ganz bestimm­ten Aus­nah­men erlau­ben will, gibt es hier­für hohe Hür­den. Die­se juris­ti­schen Hür­den wer­den von der IT-Rechts-Kanz­lei Kel­ler auch erläu­tert, doch Frau Döh­ring hat die­se ent­fernt, um den Kun­den vor­zu­ma­chen, dass es kei­nen Rechts­an­spruch auf eine Rück­ga­be ihres Hör­buchs gibt. Dass das zukünf­ti­ge Döh­ring-Opfer expli­zit zustim­men muss, auf sein Wider­rufs­recht zu ver­zich­ten, lässt die Betrü­ge­rin ein­fach weg. Beim Bestell­vor­gang wird das Opfer weder auf­ge­for­dert die AGB noch den Ver­zicht auf das Wider­rufs­recht zu bestä­ti­gen. Dabei erklärt es die IT-Rechts-Kanz­lei Kel­ler auf deren Inter­net­sei­te der Frau Döh­ring aus­führ­lich: der Kun­de muss durch eine Opt-In-Box auf­ge­klärt wer­den und zustim­men! Wenn nicht, erlischt das Wider­rufs­recht auch nicht, d.h. der Kun­de kann das Lügen­hör­buch zurückgeben.

Übri­gens: Bei uns erhal­ten sie das Ori­gi­nal-Lügen­hör­buch abso­lut kos­ten­los plus Bonus-Material!

Der magische Widerruf der Bianca Döhring

Wider­ruf

Auf­grund der Situa­ti­on nicht kon­trol­lie­ren zu kön­nen , ob das Hör­buch auch tat­säch­lich nach dem Wider­ruf nicht rechts­wid­rig wei­ter genutzt wird, besteht ein hohes Miss­brauchs­po­ten­zi­al des Wider­rufs­rechts. Die hier zur Ver­fü­gung gestell­ten digi­ta­len Inhal­te / Daten sind „auf Grund ihrer Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net “ ( § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a. F.).

Digi­ta­le Inhal­te“ sind „Daten, die in digi­ta­ler Form her­ge­stellt und bereit­ge­stellt wer­den“ ( § 312f Abs. 3 BGB ) . Ob die­se Daten voll­stän­dig her­un­ter­ge­la­den, gespei­chert und anschlie­ßend sicht­bar gemacht wer­den oder bereits wäh­rend des Down­loads in Echt­zeit sicht­bar gemacht wer­den ( Strea­ming ), ist dabei uner­heb­lich. Hier gilt das Erlö­schen des Wider­rufs­rechts nach § 356 Abs. 5 BGB.

Der Käu­fer / Bestel­ler erlangt dar­über Kennt­nis, dass mit dem Erwerb des Hör­buchs oder dem Zugriff auf die hier ange­bo­te­ne Mög­lich­keit des Strea­mings auf die­ser Home­page das Wider­rufs­recht erlischt.
Die hier zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten befin­den sich nicht auf einem kör­per­li­chen Daten­trä­ger ( CD, Blue-Ray etc. ). Die Daten wer­den somit „unkör­per­lich“ zum Erwerb ange­bo­ten. Mit dem Erwerb des Hör­buchs ver­zich­tet der Kun­de auf sein Wider­rufs­recht und nimmt die­se Infor­ma­ti­on somit zur Kennt­nis und bestä­tigt jene, bevor der Zugang zum Strea­ming bereit­ge­stellt oder der

Down­load / Zugriff auf das Hör­buch beginnt. ( IT Recht Kanz­lei – Rechts­an­wäl­te Kel­ler – Stoltenhoff )

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Ramona
Ramona
3. Mai 2022 13:05

Gute Recher­che vom Blog. Die Döh­ring ver­sucht es immer wie­der mit Lug und Betrug. Die­se Trul­la ist ein­fach wider­lich und hochkriminell.

Biancer Göhring
Biancer Göhring
3. Mai 2022 22:19

Kei­ner wird die­ses Buch ver­kau­fen oder bewer­ben. Da bin ich sicher.

Nicole Hahn
Nicole Hahn
Antwort an  Biancer Göhring
4. Mai 2022 15:57

Rich­tig nie­mand wird es ver­kau­fen. Und für 1,50 Euro Pro­vi­si­on schon gar nicht. 33 Pro­zent oder 5 Euro Pro­vi­si­on min­des­tens. Aber selbst da ist es über­flüs­sig. Hier im Blog darf jeder Fan umsonst die Lügen der Bian­ca Döh­ring lauschen.

LKA Humbug
LKA Humbug
4. Mai 2022 05:47

Nächs­te Woche wird Bibi schreiben:
„Nur noch 2 Plät­ze frei in mei­nem Hörbuch-Partner-Team!”