Hörbuch ohne Widerrufsrecht: Bianca Döhring klaut Text von IT-Recht-Kanzlei Keller

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Offenkundig kann sich Bian­ca Döhring, die ein­schlägig polizeibekan­nte Betrügerin aus Mal­lor­ca, ihren Anwalt Jür­gen Scholz von der kleinen Kan­zlei „Recht­san­wälte Scholz” aus Han­nover nicht mehr leis­ten. Denn jet­zt kopiert sie juris­tis­che Texte für ihre Lügen­hör­buch-Home­page von der „IT-Recht Kan­zlei Keller-Stoltenhoff, Keller” aus München.

Kein Widerrufsrecht für verlogenes Döhring-Hörbuch

Dabei ändert Bian­ca Döhring die geklaut­en Textpas­sagen der IT-Rechts-Kan­zlei Keller so ab, dass sie in das krude Rechtsver­ständ­nis der mehrfach verurteil­ten Coro­naleugner­in passen. Konkret geht es um das Wider­ruf­s­recht für den Verkauf ihres Hör­buchs „Jus­tizver­sagen Deutsch­land – Wie ich alles ver­lor und durch die Spir­i­tu­al­ität zu mir zurück fand”.

Bis­lang gab es keine Wider­rufs­belehrung auf ihrer Home­page (siehe unten), weil die geis­teskranke Frau Döhring für ihr nach­weis­lich ver­lo­genes Hör­buch kein Rück­gaberecht anbi­eten will. Jet­zt sollen beim Lesen der zusam­menge­bastel­ten Wider­rufs­belehrung die poten­ziellen Döhring-Opfer den falschen Ein­druck bekom­men, dass eine Rück­gabe des Hör­buchs rechtlich aus­geschlossen ist. Der zusam­menkopierte Text mit der Nen­nung einiger Para­grafen soll die Opfer ein­schüchtern, es erst gar nicht zu ver­suchen, vom Kaufver­trag zurück­zutreten. Ein­schüchtern und bedro­hen – zwei alt­bekan­nte Döhring-Methoden!

Alle bekan­nten Hör­buchan­bi­eter am Markt bieten das Wider­ruf­s­recht an!

Bianca Döhring geht es nur ums Geld kassieren

Natür­lich wollen Käufer das Hör­buch zurück­geben, wenn sie durch eine Suche bei Google oder Bing erfahren, dass die Geschicht­en im Hör­buch fast voll­ständig gel­o­gen sind. Um Beschw­er­den und Rück­tritte vom Kaufver­trag abzuwen­den, hat Bian­ca Döhring sog­ar ein falsches Impres­sum auf ihrer Home­page. Außer­dem gibt es kein­er­lei Möglichkeit zur Kon­tak­tauf­nahme. Das alles ist kein Zufall! So arbeit­et die hochkrim­inelle Frau Döhring seit vie­len Jahren.

Weil Bian­ca Döhring laut eigen­er Ankündi­gung plant ein Affil­i­ate-Mar­ket­ing für ihr wert­los­es Hör­buch zu starten, bei dem Part­ner eine Pro­vi­sion erhal­ten, wenn sie das Hör­buch bewer­ben und es zu einem Kau­fab­schluss kommt, benötigt Frau Döhring jet­zt eine Wider­rufs­belehrung, um Rück­gaben des Hör­buchs auszuschließen – und um Seriosität vorzutäuschen.

Da der Geset­zge­ber, die von Bian­ca Döhring so ver­has­ste deutsche Jus­tiz, einen Auss­chluss des Wider­rufs nur in ganz bes­timmten Aus­nah­men erlauben will, gibt es hier­für hohe Hür­den. Diese juris­tis­chen Hür­den wer­den von der IT-Rechts-Kan­zlei Keller auch erläutert, doch Frau Döhring hat diese ent­fer­nt, um den Kun­den vorzu­machen, dass es keinen Recht­sanspruch auf eine Rück­gabe ihres Hör­buchs gibt. Dass das zukün­ftige Döhring-Opfer expliz­it zus­tim­men muss, auf sein Wider­ruf­s­recht zu verzicht­en, lässt die Betrügerin ein­fach weg. Beim Bestel­lvor­gang wird das Opfer wed­er aufge­fordert die AGB noch den Verzicht auf das Wider­ruf­s­recht zu bestäti­gen. Dabei erk­lärt es die IT-Rechts-Kan­zlei Keller auf deren Inter­net­seite der Frau Döhring aus­führlich: der Kunde muss durch eine Opt-In-Box aufgek­lärt wer­den und zus­tim­men! Wenn nicht, erlis­cht das Wider­ruf­s­recht auch nicht, d.h. der Kunde kann das Lügen­hör­buch zurückgeben.

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Der magische Widerruf der Bianca Döhring

Wider­ruf

Auf­grund der Sit­u­a­tion nicht kon­trol­lieren zu kön­nen , ob das Hör­buch auch tat­säch­lich nach dem Wider­ruf nicht rechtswidrig weit­er genutzt wird, beste­ht ein hohes Miss­brauchspoten­zial des Wider­ruf­s­rechts. Die hier zur Ver­fü­gung gestell­ten dig­i­tal­en Inhalte / Dat­en sind „auf Grund ihrer Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sendung geeignet “ ( § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a. F.).

Dig­i­tale Inhalte“ sind „Dat­en, die in dig­i­taler Form hergestellt und bere­it­gestellt wer­den“ ( § 312f Abs. 3 BGB ) . Ob diese Dat­en voll­ständig herun­terge­laden, gespe­ichert und anschließend sicht­bar gemacht wer­den oder bere­its während des Down­loads in Echtzeit sicht­bar gemacht wer­den ( Stream­ing ), ist dabei uner­he­blich. Hier gilt das Erlöschen des Wider­ruf­s­rechts nach § 356 Abs. 5 BGB.

Der Käufer / Besteller erlangt darüber Ken­nt­nis, dass mit dem Erwerb des Hör­buchs oder dem Zugriff auf die hier ange­botene Möglichkeit des Stream­ings auf dieser Home­page das Wider­ruf­s­recht erlischt.
Die hier zur Ver­fü­gung gestell­ten Dat­en befind­en sich nicht auf einem kör­per­lichen Daten­träger ( CD, Blue-Ray etc. ). Die Dat­en wer­den somit „unkör­per­lich“ zum Erwerb ange­boten. Mit dem Erwerb des Hör­buchs verzichtet der Kunde auf sein Wider­ruf­s­recht und nimmt diese Infor­ma­tion somit zur Ken­nt­nis und bestätigt jene, bevor der Zugang zum Stream­ing bere­it­gestellt oder der

Down­load / Zugriff auf das Hör­buch begin­nt. ( IT Recht Kan­zlei – Recht­san­wälte Keller – Stoltenhoff )

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Ramona
Ramona
3. Mai 2022 13:05

Gute Recherche vom Blog. Die Döhring ver­sucht es immer wieder mit Lug und Betrug. Diese Trul­la ist ein­fach wider­lich und hochkriminell.

Biancer Göhring
Biancer Göhring
3. Mai 2022 22:19

Kein­er wird dieses Buch verkaufen oder bewer­ben. Da bin ich sicher.

Nicole Hahn
Nicole Hahn
Antwort an  Biancer Göhring
4. Mai 2022 15:57

Richtig nie­mand wird es verkaufen. Und für 1,50 Euro Pro­vi­sion schon gar nicht. 33 Prozent oder 5 Euro Pro­vi­sion min­destens. Aber selb­st da ist es über­flüs­sig. Hier im Blog darf jed­er Fan umson­st die Lügen der Bian­ca Döhring lauschen.

LKA Humbug
LKA Humbug
4. Mai 2022 05:47

Näch­ste Woche wird Bibi schreiben:
„Nur noch 2 Plätze frei in meinem Hörbuch-Partner-Team!”