Aktualisiert am 16. Dezember 2016 um 06:53 Uhr
Dieses Schreiben sendete ein besorgter BiBi-Fan heute per E‑Mail und Brief an Dr. Juchheim.
Dr. Juchheim Cosmetics
Dr. Jürgen Juchheim - PERSÖNLICH -
Eichleite. 32
82031 Grünwald
vorab per E‑Mail an [email protected]
Lieber Dr. Jürgen Juchheim,
ich wende mich heute in dieser E‑Mail an Sie, da ich den Anfangsverdacht gegenüber einer Juchheimverkäuferin habe, die gegen die Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen von Ihnen verstößt.
Frau Bianca Döhring, polizeiliche Meldeadresse: Hauwisch 1, 22339 Hamburg, (Link: biancasultimatecosmetic.juchheim-methode.de) erklärte in Ihrem Post am 29. Juni um 07:44 Uhr auf der Internetseite:
das egal wie schlimm meine Cellulites ist oder meine Falten tief wären, es gut wäre so schnell wie möglich etwas dagegen zu unternehmen, um Folgeschäden aufzuhalten. Frau Döhring erklärt weiter, dass Ihre Produkte tatsächlich Schäden beheben würden. Der Spruch „Cremst Du schon oder leidest Du noch“ verstärkt noch einmal das Leidensgefühl bei mir als Endverbraucher.
Dies ist nach meiner Auffassung ein klarer Verstoß gegen § 4 Ihrer Vertriebs- und Lieferbedingungen (Fassung: DO-AGB01072015). Hier heißt es in Punkt 2: „die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung ist untersagt. So darf beispielswiese niemals die Heilung oder Gesundheitsversprechen in Werbemaßnahmen zugesagt werden. Auch eine sicher eintretende sonstige Wirkung darf nicht zugesagt werden, weil Hauttypen unterschiedlich auf Kosmetika reagieren können.“
Dies tut aber Frau Döhring. Leider traue ich mich nicht Nachfragen bei Frau Döhring zu stellen. Denn sie meinte bereits, dass Ihre Anwälte Kritiker abmahnen würden, die an einer Gesundheitswirkung zweifeln. Dies wäre geschäftsschädigend. Hierzu habe ich Ihnen per E‑Mail einen Ausschnitt aus der Balkonansprache im MP3-Format mitgesendet. Ist diese Androhung nicht ein Verstoß gegen § 4 Absatz 3? Hier heißt es: „Der Berater ist nicht berechtigt, im Namen der Juchheim Cosmetics aufzutreten oder sonst den Eindruck zu erwecken, er würde in deren Auftrag oder Vertretung handeln.“ Frau Döhring sagte aber im Namen von Dr. Juchheim, der Kundenservice und Ihr Anwalt meldet sich. Bitte sagen Sie Ihrem Anwalt das ich wirklich nur eine Beratung haben wollte.
Nun habe ich große Angst Ihre Produkte zu kaufen. Die Beratung von Frau Döhring ist einschüchternd. Ich traue mich nicht zu fragen, ob ich das Produkt wirklich nehmen darf mit meinen Hautproblemen oder wie ich es am besten anwenden soll. Bitte nennen Sie mir doch eine andere Verkäuferin aus dem Raum Hamburg. Sagen Sie bitte auf keinen Fall meinen Namen, wenn Sie Ihre Verkäuferin kontaktieren und um Stellungnahme bitten. Frau Döhring hat bereits in der Vergangenheit Menschen, Journalisten und Medienhäuser abgemahnt und mit Strafanzeigen gedroht. Ich habe solche Angst vor dieser Verkäuferin und wusste einfach nicht an wen ich mich wenden sollte.
Für Ihre Diskretion und Hilfe bin ich sehr verbunden.
Herzlichst Ihre Neukundin
Hoffentlich schicken die Hater nicht massenhaft diese E‑Mail auch an den Juchheimer. Bianca könnte das ihren Job kosten und die nächste Geschäftsschädigung wäre da.
http://previews.123rf.com/images/belchonock/belchonock1309/belchonock130900371/21902511-Medizin-Gesetz-Konzept-Hammer-und-Stethoskop-auf-Buch-Nahaufnahme-Lizenzfreie-Bilder.jpg
Beeindruckend! Genau so stelle ich mir eine ehrliche Beschwerde vor. Alles nachprüfbar, incl. der Drohung die sie im Namen des Herrn Dr. Juchheim – wieder wegen ihrer eigenen Geldgier – in Richtung mögliche Neukunden ausgesprochen hat.
Sollte sie nun – viel(l)eicht – durch *Juchheim cosmetics* wegen tatsächlicher Geschäftsschädigung und durch Verstoß gegen die Vertriebsbestimmungen abgemahnt werden, lernt dieser zu 100% im Anschluss Döhrings lustigen Anwalt kennen 😀
Ihre Geldgier, Lügerei und Drohungen wird ihr noch das Genick brechen.….
Als beispielsweise „Ernährungsberater” oder „Gesundheitsberater”, darf man weder Therapien anbieten noch Diagnosen stellen, hier greift nämlich – da man kein Arzt ist – das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), kurz: HeilprG*. Dafür müßte sie eigentlich die HP-Prüfung abgelegt haben, aber ich drück bei ihrem Berg an Zertikaten mal alle Augen zu 😀 .
Aber selbst wenn sie die HP-Prüfung abgelegt hätte oder sogar Arzt wäre, dürfte sie weder Fernheilung,Ferndiagnose,Fernberatung, Fernbehandlung etc. durchführen (vergl hierzu Ärztliches BerufsG Nieders., Urt. v. 7.3.2012 – BG 6/11 sowie Oberlandesgericht (OLG) Köln welches die medizinische Beratung im Internet für rechtswidrig erklärte. Urteil vom 10. August 2012 (Az.: 6 U 235/11).
Das OLG hat einen Verstoß gegen Paragraf 9 HWG. („Gemäß Paragraf 9 HWG ist unzulässig „eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen … beruht (Fernbehandlung)…ist rechtswidrig”.
Ein Wettbewerbsverein hatte gegen das Internetangebot, aber auch gegen die beteiligten Ärzte Unterlassungsklage erhoben, wegen des Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Eine medizinische Beratung durchzuführen ist der Döhring schlichtweg – durch das „Heilpraktikergesetz” – untersagt. Für Döhrings Kunden gibt es den § 847 BGB „Schadensersatz”. Auch findet bei Döhring § 263 StGB *Betrug*:
______________________________________________________
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
_______________________________________________________
einschlägig Anwendung, sowie auch § 241 StGB *Bedrohung* und § 240 StGB *Nötigung*.
Gerade das *Heilmittelgesetz* (kurz: HWG) liest sich wie eine Liste jener Verstöße der Döhring FB Seite sowie Posts – hier mal ein kleiner Ausschnitt:
§ 1
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für
1.
Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes,
1a.
Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes,
2.
andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.
******************************************************************************
§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a)
ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b)
bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c)
die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
a)
über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
gemacht werden.
_______________________________________________________
Faust hoch BiBi.…Faust hoch!
Dein Bogdan 😉
„Als erstes lasst uns alle Anwälte töten!” William Shakespeare, 16. Jahrhundert. Achtung, dies ist nur ein Zitat und erfüllt somit mitnichten den Straftatbestand gemäss § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Schon damals machten die Anwälte nur Aerger, und nun kann die Bibi ihre Posts auf FB wohl nur noch mit Disclaimer absetzen. Was für eine verrückte Welt, das ist doch nicht mehr normal!!!
Nur Spass, Bogdan, Peace 🙂 Weitermachen!
Scheint bei ihr noch nicht angekommen zu sein : Jetzt wirbt sie sogar noch für eine Behandlung gegen Acne rosacea >:O
Ich wusste es. Schon wieder erzählt die Lügen und verspricht Wunder. Schreib jetzt auch an die Mail vom Juckreiz und warne die Verkäuferinnen der Juchheim Familie
Cellulites, lel. Da hat unsere Göttin der Weisheit mal wieder erfolgreich ihre Bildung unter Beweis gestellt.
Bin gespannt, was passiert, wenn sich jemand Dr. Juckreiz auf die „Cellulites” schmiert… nicht, dass demjenigen daraus noch schwere gesundheitliche Konsequenzen erwachsen. Was das für Bibis bislang ungebrochenen Willen und anhaltenden Erfolg bedeuten könnte!
Solche Sachen würde ich hier nicht sofort veröffentlichen, geschweige denn von mehreren schicken lassen. Da merkt dann auch der letzte bei Juchheim, dass der Brief nicht ernst ist.…
Super gemacht! Vielen Dank!
Ich bin wirklich froh das hier noch Menschen für Gerechtigkeit kämpfen, gegen Betrug und alles was Döhring sonst noch auf dem Kerbholz hat.
Das ist wie wir spätestens seit Adlers Video vom 07.07.16 wissen keine Selbstverständlichkeit.Da es ja viel einfacher ist den Schwanz einzuziehenund zu hoffen das man es aussitzen kann.Der schafft es nichtmal Widerspruch einzulegen, nichtmal Widerspruch, geschweige denn sonstwas gegen die Döhring zu unternehmen, aus Kostengründen.Ich lach mich scheckich, der ist durch Bibi Arbeitslos geworden, beleidigt, gedemütigt und traut sich nicht mal mehr in die Öffentlichkeit, fungiert nur noch im geheimen, mit seiner geheimen Gruppe.Und die Menschen die in dieser geheimen Gruppe sind werden von ihm auch noch belogen.Menschen die größtenteils voll hinter ihm stehen (noch).Erzählt er doch in schon erwähntem Video vom 07.07.16 das er nicht für BN schreibt, das er nicht unter Synonymen wie zB. Sina Buchholz für BN schreibt. Warum sagt er nicht denen die noch hinter ihm stehen die Wahrheit?…Warum lässt er Wochen vergehn um endlich mal mitzuteilen das er nichts gegen Döhring unternehmen wird? Sie hat gesagt das sie ihm das Handwerk legen wird und das hat sie getan.Tja „TUN”! Wenn jetzt das BBR auch noch einfach nur NICHTS macht und wartet bis das SEK kommt und ihnen im Auftrag von Döhring „den Kopf von der Schulter schlägt” .….….….….…… Und ich vermute fast das es so sein wird, auch BBR wird nichts gegen Döhring unternehmen.Erfährt man ja nicht, wurde groß angekündigt das man auf dem laufenden gehalten wird, stattdessen, nichts.Aber was erzähl ich Euch, Ihr seht ja selber wie sich alle einscheissen vor Angst.
Deshalb nochmal, vielen Dank an die, die sich hier einsetzen und einen Arsch in der Hose haben! 🙂
An diejenigen unter Euch, Bogdan vielleicht, die sich im deutschen Recht auskennen.
- Ist es in Deutschland nicht so das niemand auf sein Recht verzichten muß nur weil er kein Geld hat? (Prozesskostenhilfe)
- 117 000 Euro stehen aus, also will Döhring haben, muß Adler und BBR das nun bezahlen? .….….…. Da sie sich nicht dagegen wehren und wenn ich das richtig verstanden habe hat ja Döhring vor Gericht ausgesagt und der Beschluß wurde vom Gericht aufgrund der Dringlichleit gefällt, ohne die Gegenpartei zu hören.
- Also bekommt Döhring quasi Stillschweigend Recht, oder wie geht sowas dann weiter?
Wenn Frau Döhring ihre Kosten und den Schadenersatz haben will, müsste sie diese einklagen. Das kostet wieder! Sie würde auch niemals diese hohe Summe bekommen,
Dankeschön für Deine Antwort 🙂
Wir haben vom Anwalt von Bianca Döhring insgesamt sechs Abmahnungen erhalten und allen mit einem Schriftsatz widersprochen. Wir haben, bis auf etwa drei grenzwertige Facebook-Kommentare die wir gelöscht haben, keine Forderungen der Gegenseite erfüllt. Wir haben keine Unterlassungserklärung abgegeben und keine Kosten übernommen/bezahlt.
Nach unseren Schriftsätzen kam von der Gegenseite nichts mehr, keine Schreiben, keine Einstweilige Verfügung und keine Klage. Uns ist bis heute keine Anzeige gegen uns bekannt – und auch nicht gegen Dritte.
Mfg.
http://www.BigBrother-Radio.de
Ihr Anwalt *Arne Platzbecker*, der Anwaltskanzlei *Beiler,Karl,Platzbecker & Partner” ist halt in fast keinem Gesetzesbuch zuhause, man schimpft sowas „Medienanwalt”
Er ist/war Schauspieler für das Format „Barbara Sarlesch”
http://br-fanpage.sylvermoon.de/images/Arne.jpg
Und so zieht es ich halt komplett durch das Land (Bundesländer gibt es nicht 😉 ) Hamburg durch, da findet man dann auch so lustige Strafrichter wie *Richter Gnadenlos* im BigBrother-Haus wieder (immerhin sogar ehemaliger Innensenator Hamburgs 😀 )
http://www.express.de/image/638134/2x1/940/470/de5400f89eedaf2c8980ee18a8f502bb/lU/01k-10–71-72941883-ori-jpg.jpg
Ihr Anwalt (und SPD-Mitglied in unterschiedlichen Organisationen) ist eigentlich nirgends richtig zuhause, und ist in Wirklichkeit Politiker. Auf ihrer damaligen BB-FB-Seite war er sogar für die Fanpost zuständig UND ihre Kontaktadresse ging über eine seiner Firmen.
Ein aufmerksamer FanBlog-User von hier, machte mich auch mal auf jenen Artikel aufmerksam „SPD:Posten gegen die Gefolgschaft, das ist der Deal”
http://www.zeit.de/2014/53/spd-johannes-kahrs-wahl/seite‑2
Und auch auf seiner „Abgeordnetenwatch”-Seite hagelt es nur Kritik
BB-Radio hat rein gar nichts zu befürchten. Die Sache mit Adler ist ja nur, weil *blastingnews* sich so blöd verhalten hat.
Ich würde tatsächlich jedem empfehlen es zu einem Prozess kommen zu lassen (Was ihr Anwalt versuchen wird zu vermeiden. Er wird dennoch durch einen „Vergleich” versuchen Geld aus den Leuten zu pressen, weiß aber, dass dabei die rechtliche Grauzone betritt). Ich persönlich würde sogar eine *Prozessverbindung* nach § 147 ZPO anstreben, denn dann ist sie schon erledigt, bevor sie den Gerichtssaal überhaupt betreten hat 😀
Es sind jene typischen Einschüchterungsversuche von Medienanwälten, die sich nicht ins Strafrecht trauen.
Schreiben der Kanzlei werden sicher noch kommen. Schön aufbewahren, und es keinem *Medienanwalt* (also *Anwalt für Medienrecht*) vorlegen, sondern einem für Zivil- oder Strafrecht und ihr *Arne* wird alles daran setzten, einen Prozess zu verhindern 😉
Gruß
Bogdan
@Bogdan
Einfach mal so.….schön das es dich gibt.Deine Erklärungen finde ich immer ganz beruhigend und hoffnungsvoll.Ich bin froh,dass du das immer so schön erklärst.
Danke dir 🙂
Biancas Medien- und Abmahnanwalt heißt nicht Arne Platzbecker !
http://www.wiwo.de/images/amoklauf-winnenden-verhandlung-um-lehrerin/13048470/2‑format2101.jpg
Wenn es NICHT *Beiler,Karl,Platzbecker & Partner” ist .…
Ups, ich sehe gerade, ihr IMPRESSUM auf http://www.biancadoehring.de/impressum/ hat sich ja schon wieder geändert, nun ist es „MB Booking & Management” .….hmmm.…haben die sich nicht auch schon wieder getrennt? Die Dame wechselt ihre Impressen wie andere Unterhosen 😀
Der Arne *kackt* aber auch Firmen:
Firma PMG Handels- und Dienstleistungsgesellschaft
Firma Soyando Media Network
usw. .…..
https://www.moneyhouse.de/Arne-Platzbecker
Sein HABEWI Beteilgungs UG ist aber noch gelistet.… WENN er also gar nicht (was er davor aber war – im März) Geschäftsführer war, sondern – vieleicht – Insolvenzverwalter (Ein Tausendsasser der Arne 😀 ) von HABEWI (obwohl auf seinen Namen angemeldet), wickelt er gerade die Insolvenz von Bianca Döhring ab? (*HABEWI* taucht tatsächlich nur im Zusammenhang mit Bianca Döhring auf). HABEWI war auch für die „Fanpost” ihrer ehemalige BB-FB- Seite zuständig.
Bei ihrer http://biancasultimatebodyplan.de/de/impressum/ ist es immer noch der Laden von ihrer Mama „Agatha-Moden” (war auch mal anders).
Falls es also nicht die Kanzlei „Beiler,Karl,Platzbecker & Partner” ist, würde es mich brennend interessieren, welche Kanzlei es jetzt ist (das sie sich gegenseitig – zur Vertuschung (unter Anwällten und teils Richtern) – etwas zuschustern, ist nichts Neues. Sind oft stinknormale Gespräche in der Gerichtskantine, teilweise sogar mit dem jeweiligen Richter anwesend).
Allein 14 Firmen laufen nur alleine auf jener Kanzlei (wieviele jeder Einzelne noch hat und dafür früher oder später selbst die Insolvenz einleitet, wäre für mich zu mühseelig es rauszusuchen, aber eine Einsicht würde ich bekommen).
https://www.moneyhouse.de/Beiler-Karl-Platzbecker-und-Partner-Rechtsanwaelte-Hamburg
Arne hat als Regionalpolitiker eine sehr gute Verflechtung (auch der „Richter Gnadenlos” hat doch so ein schönes Buch rausgebracht, wo er ungeniert erzählte, wie er die Sekretärin,Mandantin,Angeklage usw. im Rathaus und Gerichtssaal gepoppt hat.
Jeder halbwegs gute Anwalt (für z.B Adler & Co) würde sich AUCH den *Background* des Anwalts anschauen und ggf. den Prozessstandort ändern, notfalls sogar mit einem *Wiederaufnahme des Verfahrens* z.B. mit einer *Nichtigkeitsklage* (§ 579 ZPO) oder *Restitutionsklage* (§ 580 ZPO).
Ich persönlich glaube, dass es schon erstinstanzlich scheitern wird und damit ohnehin dem *Schadensersatz* seitens Adler & Co die Pforten weit geöffnet werden. Ihr Anwalt (Ob nun *Platzbecker* oder nicht) in ein offenes Messer rennen, denn auf den Kosten wird sie hängenbleiben…
Bogdan
ich dachte du bist fachlich und auch sonst gut informiert. googlest du dir nur alles zusammen? vielleicht besser etwas weniger fotos suchen und dafür mehr kompetenz !
1. du kennst nicht den anwalt von miss döhring? das hast du nicht gelesen?
2. du olltest eigentlich wissen, dass bei veröffentlichungen im internet im einstw. verfügungsverfahren der gerichtsort beliebig ist. natürlich nimmt ihr hamburger anwalt hier hamburg. der gerichtsort lässt sich in so einem fall auch kaum ändern. das solltest du doch eigentlich wissen !!
Erstmal DANKE für die Info! Der Artikel scheint mir durch die Lappen gegangen zu sein ( 23. Mai 2016).
Das mit dem *Arne Platzbecker* (bzw. Fa. HABEWI) war allerdings noch im März 2016 so (auf ihrer BiancaDoehring HP sowie auf ihrer FB-BB Seite). Jene Info wurde mal in einem Forum veröffentlicht und war zu dem Zeitpunkt auch nachprüfbar.
Der Verweis auf § 579 ZPO *Nichtigkeitsklage* und § 580 ZPO *Restitutionsklage* hab ich doch gar nicht mit dem Verweis auf jenes einstweilige Verfügungsverfahren gemacht.
Meine Ausführungen sind immer allgemein gehalten mit dem Verweis der Möglichkeiten. Adler & Co hätten genügend Rechtsmittel.
Inhaltlich ist das Schreiben ihres Anwalts so wie von mir prophezeit – ich kannte es davor wirklich nicht, nochmals Danke! (MarkenG,HGB etc.)
Wenn Adler NICHT klagt, kann man den Gerichtsstand auch nicht einfach ändern. Bei Internet-Veröffentlichungen ist ohnehin alles sehr eng gesetzt, jenes obliegt den Landgerichten (Hamburg, Berlin, Nürnberg,Köln) – NICHT für Einstw. Verfügungen, aber bei Sachen innerhalb des MarkenG u.ä.. Woher soll Ich wissen, was Adler & Co vorhaben? Kenne ich den Streitwert den sie ansetzen wollen? AG oder LG? Das weiß ich halt nicht.
Ich würde Hamburg umgehen wollen, dies ist insbesonders dann möglich, wenn mehrere gegen Döhring klagen. Was letztendlich Anwendung finden könnte (*allgemeiner Gerichtsstand*,*besonderer Gerichtsstand*,*ausschließlicher Gerichtsstand*,*Gerichtsstandvereinbarung* oder sogar der *fliegende Gerichtsstand*) weiß ich nicht, da ich keinen Kontakt zu den Personen habe.Streben sie vieleicht ein Strafverfahren an wodurch § 35 StPO zur Anwendung kommt ? Möglichkeiten gibt es zu hauf…
Die Einstweilige Verfügung dient doch dazu, im Rahmen eines Eilverfahrens innerhalb weniger Tage oder gar Stunden eine – vorläufige – gerichtliche Entscheidung zu erhalten. Eine mündliche Verhandlung und volle Beweisführung sind entbehrlich: Die Einstweilige Verfügung ergeht in der Regel im Beschlussverfahren auf Basis einer Glaubhaftmachung, ohne daß der Antragsgegner gehört wird
Ob ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zulässig ist, oder ob der reguläre Klageweg (das Hauptsacheverfahren, was einige Monate dauert) zu beschreiten ist, hängt doch davon ab, ob die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO sowie eine Eilbedürftigkeit gegeben ist !?
Gemäß § 940 ZPO ist Voraussetzung für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, dass sie „zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint“.
Betrifft die Klage eine Veröffentlichung im Internet, und ist diese Veröffentlichung bundesweit abrufbar, so kann sich der Kläger natürlich ein Gericht im Bundesgebiet aussuchen (§ 35 ZPO). Der Inhalt der Klageschrift wird durch § 253 ZPO und § 130 ZPO bestimmt.
Ich persönlich glaube noch nichtmal, dass eine Vorraussetzung nach §§ 935, 940 ZPO gegeben war. Ich kenne weder die Einstweiligen Verfügungen, noch den Inhalt der – momentan noch – 12 anderen Schreiben. Kann mir auch nicht vorstellen, dass überhaupt nur ein Argument rechtlich standhält, denn alles was Adler je geschrieben hatte, war wahrheitsgetreu…und das meiste der Döhring halt Lüge.…
Bogdan
Ich hab von Juchheim Leute auch schon paar Tussis gehabt auf mein FB und so bald ich denen das Bild von Jürgen kommentiert habe war Heilige Ruhe lieber Bogdan.
http://us.123rf.com/450wm/kanvag/kanvag1202/kanvag120200018/12584249-justiz-griechischen-themis-lateinisch-justitia-mit-verbundenen-augen-mit-waage-schwert-und-geld-auf-.jpg?ver=6
Kleiner Nachtrag:
Ich erwähnte die „Machenschaften von Richtern und Rechtsanwälte” (in Hamburg) nicht umsonst. Auch jenes „zuschustern” erwähnte ich nicht umsonst.
Jener *Arne* war halt in ihrem Impressum und ich verweise liebend gerne auf das sog. *Tätigkeitsverbot* nach § 45 BRAO -„Versagung der Berufstätigkeit”. Das tu ich auch deswegen, weil ich mich selbst oft damit konfrontiert sah, z.B. auch mit § 7 *Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft* der „Bundesrechtsanwaltsordnung”. Hierzu mal ein Auszug:
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen, .…
10.
wenn der Bewerber Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, es sei denn, daß er die ihm übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder daß seine Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes vom 18. Februar 1977 (BGBl. I S. 297) oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen.
Ich kenne also sehr wohl jene Probleme und auch die Gründe des „zuschustern” oder „Mandanten sich zuschieben” 😉
Auch jene Bilder benutze ich lediglich zur Auflockerung des Blogs, die Suche dauert ca.10 Sekunden.
Deine Kritik ist aber vollumfänglich in Ordnung und werde mich um eine Anpassung (also deutlicher werden) bemühen. Nochmals ein großes Danke! Auch deswegen, weil du mich auf den Artikel aufmerksam gemacht hast
Gruß
Bogdan
Danke für die Information 🙂
http://cdn.static.finanzen100.de/foto/4971_original.jpg
@SchiScha
Ich bemühe mich mal um eine verständliche umfängliche Beantwortung:
Die Prozesskostenhilfe ist als eine Art *spezielle Sozialhilfe* zu betrachten, die nur auf Antrag gem. § 114 ff ZPO gewährt oder abgelehnt wird.
Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernimmt zumeist der Rechtsanwalt. Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege (Beispiel: Lohnbescheinigung, Bescheid über Gewährung von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Bezüge, Kindergeld, Wohngeld usw.) beigefügen.
Die Vorraussetzung für Gewährung der Prozesskostenhilfe setzt die Bedürftigkeit der antragstellenden Partei vorraus.
Der wichtigste Punkt ist wohl, das „Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung” vorliegt (dem ist weder bei Adler,Knospe,BB-Radio,Blastingsnews etc. so.)
Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist (vgl. § 115 Abs. 1 ZPO)
Das Formular für den Antrag auf Prozesskostenhilfe gibt es beim Amtsgericht oder auch bei dem bereits aufgesuchten Rechtsanwalt. Beispielsweise beinhaltet eine Antrag auf Prozesskostenhilfe in Nordrhein-Westfalen folgendes:
________________________________________________________________
*ZP 1a*
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
*HKR 120a (RVG)*
Festsetzung der Vergütung der/des im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 625 ZPO beigeordneten Rechtsanwältin/Rechtsanwalts
_________________________________________________________________
Zu unterscheiden ist aber die *Beratungshilfe*, welches im Gegensatz zur *Prozesskostenhilfe* nicht in der Zivilprozessordnung geregelt ist (vergl.: *Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen* (Beratungshilfegesetz), kurz:*BerGH* hier insbesonderes §1 Abs.1)
Punkt 1: Hinreichende Aussicht auf Erfolg
Im Unterschied zur Beratungshilfe setzt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe voraus, dass hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, d. h. dass der Rechtsuchende voraussichtlich mit seiner Klage/seinem Antrag Erfolg haben wird.
Punkt 2: Keine Mutwilligkeit
Trotz hinreichender Aussicht auf Erfolg ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausgeschlossen, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde (§ 114 Abs. 2 ZPO).
Zu unterscheiden ist auch der Ort des Antrages:
1.Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen, d. h. bei dem Gericht, das für die beabsichtigte Klage zuständig ist.
2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen.
Sofort beifügen: *Versicherung an Eides statt*!
Das Gericht kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt einfordern. Zur Vermeidung von Verzögerungen ist es zweckmäßig, die Versicherung bereits dem Antrag beizufügen (§ 118 Abs. 2 ZPO)
Punkt 3: Stellungnahme des Gegners
Dem Verfahrensgegner ist vor der Entscheidung über die Bewilligung in der Regel Gelegenheit zur Äußerung zur Erfolgsaussicht des Antrages und über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu geben ist (vergl. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Punkt 4: Bewilligung
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jede gerichtliche Instanz besonders (vergl. §§ 119, 122 ZPO)
1. Beiordnung eines Rechtsanwalts
Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet (vergl. § 121 Abs. 1 ZPO; § 78 FamFG).
Ob sich die Einschaltung eines Anwalts lohnt, ist natürlich auch von den Dimensionen des Falls und seinen Auswirkungen auf den Betroffenen abhängig. Bei der Abgabe der Erklärung (hier *Unterlassungserklärung*) sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man sich auf einen Zeitraum von 30 Jahren verpflichtet, das angegriffene Verhalten zu unterlassen. Handelt man dennoch schuldhaft der Erklärung zuwider, so ist die Vertragsstrafe fällig.
Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht zulässige ledigliche *Beschwerde* seitens des Antragsgegeners (z.B. Adler) hätte auch in der Sache Erfolg (dafür bedarf es auch weder einen Anwalt, Form oder Frist und kann sogar bei der Geschäftsstelle des Gerichts lediglich zu Protokoll gegeben werden).
Ist eine Abmahnung offensichtlich unbegründet, besteht die Möglichkeit einer *Gegenabmahnung*, z.B. wegen des rechtsmissbräuchlichen Anwenden des § 8 Nr. 4 UWG (vergl. OLG Hamm mit Urteil vom 22.08.2013 (Az. 4 U 52/13) …jenes trifft im Fall *Adler* zu 100% zu.
Oder auch einer *negativen Feststellungsklage* (ihre rechtliche Grundlage findet sich in § 256 ZPO). Bei der Gegenabmahnung weist man die Gegenseite per Anwaltsschreiben mit Kostenrechnung auf die Fehlerhaftigkeit der Abmahnung hin und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage soll ein Gericht klären, dass die von der Gegenseite gestellten Forderungen unbegründet sind und diese die Kosten zu tragen hat.
Für mich probiert aber Döhrings Anwalt ganz klar einen sog. *Prozessbetrug*, die daraus resultierenden möglichen Folgen für Bianca Döhring und ihrem Anwalt sollten nicht unterschätzt werden, denn:
*Prozessbetrug* ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel (Beweismittelbetrug) oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in unserer Republik ein Vergehen gem. § 263 StGB.
Die sogenannte *prozessuale Wahrheitspflicht* ergibt sich in Deutschland aus § 138 ZPO.
Döhrings Anwalt setzt eindeutig auf Prozessbetrug. Ihr Anwalt pokert mit den 117.000 € eindeutig zu hoch,welche höchstwahrscheinlich nach hinten losgehn wird (unabhängig von Klagen der Gegenseite).
Gestützt wird die Strafbarkeit des Prozessbetruges auf das Prinzip der Wahrheitspflicht vor Gericht, wie sie etwa § 138 ZPO formuliert: Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Wird diese Wahrheitspflicht durch Prozessbetrug verletzt, so droht Strafe.
Abschließend:
Ob nun Abmahnung/Unterlassung/Schadensersatz etc. stehen Adler & Co vor vier Handlungsalternativen: Er kann eine, gegebenenfalls modifizierte, Unterlassungserklärung abgeben, er kann schriftlich die geforderte Erklärung verweigern, er kann selbst durch eigene Rechtsmittel in die Offensive gehen oder er reagiert gar nicht.
Gar nicht zu reagieren, empfiehlt sich höchstens in den Fällen, in denen man sicher ist, dass die geltend gemachten Ansprüche in keinem Fall zutreffend sind. Doch selbst dann sollte man der Gegenseite die eigene Position klarmachen. Eine Nichtreaktion führt sonst in aller Regel fast automatisch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch wer klar im Recht ist, muss dann zunächst einen Anwalt einschalten und Kosten vorstrecken. Zwar trägt im deutschen Rechtssystem grundsätzlich die vor Gericht unterlegene Partei die Kosten, doch es bleibt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei und damit die Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
Bogdan
Vielen Dank für Deine Mühe und die ausführliche Erklärung Bogdan 🙂
Ich denke das ich alles richtig verstanden habe.Und falls nicht dann weiß ich ja an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann 😉
Herr Juchheim stellt mit seinen Beratern eine Subdomain zu Verfügung
und wundert sich das diese in der Suchmaschine auftauchen.
Diese muß er dann auch noch abmahnen das Sie laut seiner AGB (davon kein Wort zu entnehmen ist) zu Unrecht Werbung machen.
LOL
Aha? Hat der gute Herr Stress mit seinen unterbezahlten Werbedrohnen?
Passt aus aktuellem Anlass hierher!
Ich hatte mich gestern bei Dr. Juchheim über das Spastvideo von Bianca beschwert und bekam auch prompt Anwort:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Mail. Wir sind bereits über diese Vorgänge informiert und unsrere Anwälte ermitteln in die Sache bereits.
Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin Halefeldt
Geschäftsleitung
Dr. Juchheim Cosmetics
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Sind wir mal gespannt, wie lange Bibi noch für Dr. Juchheim tätig sein darf!
Wird auch Zeit das Dr. Juchheim gegen Bianca ermittelt.
Welches Spastvideo meinst Du?
Sie hat doch gestern mal wieder ein wenig Kritiker-Bashing betrieben. Sowas von wegen „Neid ist wenn Magensäure das Hirnwasser ersetzt”(da kennt sich unsere Säure-Basen-Hauhalts-Dilettantin ja besonders gut aus)…garniert mit ein paar süßen Hashtags: #armseligemenschen #looser #verlierer #hater #cruelworld #neidbekommstdunichtgeschenkt #successfull #deinneidistmeineanerkennungdeinhassmeinsieg
(wenn sie wüsste, wie lächerlich sie sich damit macht)
Und weil ihr das noch nicht reichte, hat sie nochmal ihr Video aus dem Auto gepostet, wo sie lipsync-technisch Leute als „behinderter Vollspast” bezeichnet.
Niveau ist halt keine Hautcreme, Bildung ist bei ihr nur EinBildung und ihre Erziehung hat vermutlich RTL2 übernommen.
Stimmt. Sie labelt ihre „Bullshit” und „Freak-out” sowie „interdire” Vids mit Dr. Juchheim. Es kommt zu korellationen und Bezügen, die nur das BiBi-System versteht. Da sie ja nicht unter eigenem Namen im fb existiert und firmiert, geht das zu Lasten des guten Namen von Dr. Juchheim. Wenn man sich im fb die Axialbewegung der fb-likes als Koordinate darstellen lässt, sieht man eindeutig, dass sich das ganze von BiBis TUN aber NUR bei 10 likes pro Tag bewegt. Auch wenn sie 10posts raushaut. Also pro post 1like von ihrem alter Ego. Es fällt also unter die Belanglosigkeitsgrenze. Aber ich will es nicht verharmlosen. Ich denke das der Doktor und die anderen Dr. Juchheim Verkäuferinnen schon um ihren guten Ruf besorgt sind.
Der Jürgen ist entweder kein Arzt oder ein inkompetenter Depp-Arzt. Ich würde von seine Model Tussis bestimmt nix kaufen erstmal. Wenn ich gescheite Produkte will gehe ich zu Apotheken.